TF mit BAK 1,82 ohne Unfall. Ersttäterin

Macht es eigentlich Sinn hier schon den großen Fragebogen einzustellen?

Sachlich? Nein.

Bei dem Fragebogen (und bei der MPU) geht es in großen Teilen darum, wie es dir mit der erforderlichen Umstellung deines Lebens geht, um zukünftig trotz deines Alkoholproblems mit Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teilzunehmen. Da die Trunkenheitsfahrt erst rund zwei Monate her ist kannst du noch nicht wissen, ob du langfristig nicht doch rückfällig wirst.

Das ist zum Beispiel ein wichtiger Grund warum für die MPU eine mindestens einjährige Verhaltensänderung gefordert wird. Nur in Ausnahmefällen reichen 6 Monate, die dann aber auch begründet werden müssen. Du müsstest denn erklären, warum ausgerechnet du eine Ausnahme bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe also wahrscheinlich das Risiko ein, meine MPU nach der Sperrfrist von 9 Monaten anzutreten.
Mach es nicht! Nochmal, bin kein Profi!!!!! Aber für 1,8 haben wir gut trainieren müssen! Hab ich auch, ohne Zweifel.

Es ist in jedem Fall kostengünstiger, eine tragfähige psychologische Aufarbeitung zu machen mit den erforderlichen Nachweisen als „zerschossene“ MPUs oder „irgendwie durchzurutschen“, um in 2 Jahren als WHT wieder vor dem GA zu sitzen.
Ist ne Milchmädchen-Rechnung! Die knapp 1000,-€ hätte ich mir für die MPU sparen können, hätte ich auf andere gehört!

Haaranalyse, kannst schonma drei Monate nachweisen! Aber sauf nix mehr, kümmere dich jetzt sofort drum, wo du das machen willst! Nochmal: Ich hab durch „Ich schau ma wie ich das mache……“ zwei Monate verloren!

Und auch nochma böse gesagt, nicht gemeint: Finanzielle Situation, traurige Geschichten etc interessiert die GA leider nicht! Die wollen nunmal was aufm Tisch sehen……

Ist wirklich nur ein gut gemeinter Rat von mir!!!!

Und denk dran: früher oder später wird alles wieder gut! (Ich hasse diesen Spruch, aber er is nunmal wahr!)
 
Ich danke Dir Stier - vermutlich macht es doch Sinn meinen großen Fragebogen hier einzustellen, auch fürs bessere Verständnis warum ich über diese Möglichkeit nachdenke.

Und ich habe ja noch meine schriftliche Anfrage bei der Staatsanwaltschaft laufen bzgl. meines BAK.

So blöd es klingt, es nicht zu versuchen und somit fast zwangsläufig in der Arbeitslosigkeit zu verharren ist nicht wirklich eine Option.

Du weißt ja sicher - die Hoffnung stirbt zuletzt.

Auch habe ich mir Deinen Beitrag durchgelesen - bis auf den BAK (den ich ja noch begründet anzweifle) habe ich ja Dir gegenüber noch gewisse „Vorteile“. Das ist auf keinen Fall böse gemeint, aber so ganz vergleichbar sind unsere Fälle nicht.

Ich freue mich aber trotzdem auf den weiteren Austausch mit Dir und wünsche Dir natürlich auf Deinem Weg ebenfalls nur das Beste.

Und nochmals vielen Dank für Deine Bemühungen.
 
Und ich habe ja noch meine schriftliche Anfrage bei der Staatsanwaltschaft laufen bzgl. meines BAK.

Ich bin in der Hinsicht kein Fachmann:

Soweit ich es verstanden habe hast du den Strafbefehl am Samstag, den 25.10.2025 bekommen. Die zweiwöchige Einspruchsfrist (oder Widerspruchsfrist) läuft damit am 08.11.2025 (oder wegen des Wochenendes am 10.11.2025) ab.

Die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft unterbricht oder verlängert die Frist meiner Kenntnis nach nicht. Wenn der Strafbefehl rechtsgültig wird kannst du daran nichts mehr ändern. Auch falls sich danach Ungereimtheiten bei AAK / BAK ergeben sollten.

Wenn du Einspruch gegen den Strafbefehl einlegst kannst du den jederzeit bis zur folgenden Gerichtsverhandlung zurückziehen.

Das solltest du bedenken.
 
Wenn du Einspruch gegen den Strafbefehl einlegst kannst du den jederzeit bis zur folgenden Gerichtsverhandlung zurückziehen.
Hallo McMurphy,
es geht mir nicht um Strafmilderung, die Strafe nehme ich an weil ich diese auch verdiene. So oder so. Ich möchte nur den BAK abgleichen lassen. Es macht ja ganz sicherlich einen Unterschied ob ich mit ca. 1,2 oder 1,82 zur MPU antrete.
 
Eine persönliche Bemerkung:
Auch habe ich mir Deinen Beitrag durchgelesen - bis auf den BAK (den ich ja noch begründet anzweifle) habe ich ja Dir gegenüber noch gewisse „Vorteile“. Das ist auf keinen Fall böse gemeint, aber so ganz vergleichbar sind unsere Fälle nicht.
Das kann ich nun gar nicht nachvollziehen.
Der gute @Stier hat dir -zusätzlich zu unserer Ansicht- aus Sicht eines Betroffenen, exakt das Gleiche gesagt.
Dass du dich darüber stellst, stößt mir persönlich übel auf !

Aus fachlicher Sicht würde mich interessieren:
Warum ?
Welche „Vorteile“ meinst du zu haben ?
Die dich von Abstinenznachweisen und mind.12 Monaten Verhaltensänderung befreien ?
Im Sinne der ( noch ) gültigen BUK ?
 
@Monster - ich gehe irrsinniger Weise von einem Tippfehler aus, bzw. von einem Übertragungsfehler. Der Laborbericht liegt der Staatsanwaltschaft ja vor. Ich möchte nur das die einmal nachschauen.
 
Eine persönliche Bemerkung:

Das kann ich nun gar nicht nachvollziehen.
Der gute @Stier hat dir -zusätzlich zu unserer Ansicht- aus Sicht eines Betroffenen, exakt das Gleiche gesagt.
Dass du dich darüber stellst, stößt mir persönlich übel auf !
Um Gottes Willen - keinesfalls möchte ich hier jemanden auf die Füße treten. Fühl Dich von meiner noch nicht handfesten Entscheidung bitte nicht persönlich betroffen. Das war sicherlich nicht meine Absicht.
 
Es macht ja ganz sicherlich einen Unterschied ob ich mit ca. 1,2 oder 1,82 zur MPU antrete.

Genau deshalb erfolgte mein Hinweis.

Bei der MPU gilt nur die Aktenlage, in deinem Fall der Strafbefehl, sofern er rechtswirksam wird. Ob sich noch unabhängig Zweifel ergeben sollten spielt dann keine Rolle mehr. Du würdest also mit 1,8 Promille in die MPU gehen.
 
@MrMurphy hat überhaupt nix von Strafmilderung gesagt.

Wenn du nun der Meinung bist, dass du 1,2 und nicht 1,8 Umdrehungen hattest, hättest du dich rechtzeitig darum kümmern müssen.

Und erinnere dich bitte mal an deine Manieren….
 
Aus fachlicher Sicht würde mich interessieren:
Warum ?
Welche „Vorteile“ meinst du zu haben ?
Die dich von Abstinenznachweisen und mind.12 Monaten Verhaltensänderung befreien ?
Im Sinne der ( noch ) gültigen BUK ?

Ich schrieb nirgendwo das ich es ohne Abstinenznachweise angehen werde. Ich werde es mit 6 Monaten und möglicher Verlängerung angehen, wie heute schon erwähnt.

Welche Vorteile - ganz schlicht und einfach ich brauche einen Führerschein um meine Tätigkeit auszuüben und somit auch einen neuen Job zu finden.

Ich muss es zumindest probieren, sonst droht hier die Privatinsolvenz.

Mir reicht das als Motiv durchaus, Dir wahrscheinlich nicht.
 
@MrMurphy hat überhaupt nix von Strafmilderung gesagt.

Richtig. Sofern der aktuelle Strafbefehl rechtswirksam wird gehst du mit 1,8 Promille in die MPU. Das ist die Aktenlage und an die müssen sich die Führerscheinstelle und die Gutachter halten. Da gibt es keine Ausnahmen und das steht auch so in den Beurteilungskriterien (BUK).
 
@MrMurphy hat überhaupt nix von Strafmilderung gesagt.

Wenn du nun der Meinung bist, dass du 1,2 und nicht 1,8 Umdrehungen hattest, hättest du dich rechtzeitig darum kümmern müssen.

Und erinnere dich bitte mal an deine Manieren….
Was genau hab ich denn jetzt falsch gemacht?!

Und außerdem habe ich mich da rechtzeitig drum gekümmert. Wie kommst Du darauf das dem nicht so ist?
 
Wie egal ?
Es ist natürlich nicht egal !

Aber du hast von @MrMurphy schon am 27.10. wichtige Hinweise bekommen.
So, wie ich das sehe, kannst du morgen nix mehr reißen.
Einspruchsfrist endet am 8.11., WE spielt keinerlei Rolle.

Dass du das offensichtlich versäumt hast, wenn du schon der festen Überzeugung bist, dass die BAK nicht stimmt, kannst du niemand Anderem anlasten als dir selber !
 
Einspruchsfrist endet am 8.11., WE spielt keinerlei Rolle.

Ich habe grade noch mal nachgeschaut. Der Samstag ist zwar ein Wochentag. Für Fristen gegen einen Strafbefehl gilt er aber trotzdem nicht und die Frist endet damit erst Montag um 24.00 Uhr. § 43 Abs. 2 StPO. Da war ich mir zunächst nicht sicher.
 
Ich kann durchaus verstehen, dass Nina ihre BAK noch einmal überprüfen lassen möchte.
Wo Menschen arbeiten passieren auch mal Fehler...
Vllt. sollte Nina erstmal einen formlosen Widerspruch einlegen, damit die Frist gewahrt bleibt.
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