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TF mit dem Fahrrad - 1,65 % BAK

Entschuldigung, dass ich eine Frage stellte. So öfters hatten wir es offenkundig nicht, sonst hätte ich nicht nachgefragt. @Andi18, es geht auch freundlicher! Und ich finde es halt nicht gerecht, dass es entweder ein Fahrverbot gibt oder eben nicht für die gleiche Sache.
 
Das Gericht bzw StA hat die Möglichkeit hierzu nach §44 StGB.
aber doch sicherlich "aus Gründen"?
(rein akademische Neugierfrage)

kann es etwas mit
gegen meinen Willen
zu tun haben?

Der Paragraph hierzu:
...kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann
 
Mein Anwalt meinte bei unserem letzten Telefonat (TF mit dem Fahrrad) das es durchaus öfters vorkommt das mit dem Strafbefehl auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Es ist wohl so das wenn die Vermutung einer zeitnahen Wiederholungsgefahr besteht auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. (So hat es es mir als Leien erklärt) Das kann durchaus verschiedene Gründe haben.
 
Entschuldigung, dass ich eine Frage stellte. So öfters hatten wir es offenkundig nicht, sonst hätte ich nicht nachgefragt. @Andi18, es geht auch freundlicher! Und ich finde es halt nicht gerecht, dass es entweder ein Fahrverbot gibt oder eben nicht für die gleiche Sache.
Bei Strafbefehlen ist es üblich, dass keine ausführlichen Begründungen mitgeschickt werden. Nur wenn der Anwalt direkt beim Gericht nachfragt, bekommt man manchmal nähere Informationen.
In der Praxis liegen Ersttaten meist im Bereich von 20 bis 40 Tagessätzen, wobei die genaue Höhe und auch die Tagessatzhöhe stark variieren können – je nach Umständen, Verhalten und weiteren Faktoren.

Eine genaue, einheitliche Erklärung für die Strafhöhe gibt es in der Regel nicht – genauso wenig wie für ein eventuell verhängtes Fahrverbot.

Getreu dem Grundsatz: "Vor Gericht oder auf hohe See ist man in Gottes Hand".

OT:
die Gesamte Thematik Fahrrad bzw fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge erachte ich für einen Rechtsstaat wie Deutschland unwürdig und ungeklärte rechtliche Grauzone. Kritisieren darf man dazu nichts, da die Alkoholproblematik im Vordergrund steht und wer es wagt seinen Führerschein zu priorisieren, der hat noch ein viel größeres Problem. Hoffe mein Sarkasmus ist erkennbar.. - OT Ende.
 
Also DA geh ich mit dir vollkommen konform. Wir hatten hier Fälle, da wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt, andere bekamen ein Urteil mit Tagessätzen und dann gibt es noch welche, die bekommen dazu ein Fahrverbot, unabhängig von der Höhe der BAK, die immerhin in "hartes" Kriterium wäre, weil nachprüf- und vergleichbar. Das hat etwas basar-artiges, was meiner Rechtsvorstellung nicht entspricht.
 
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