TF mit Unfall 1,76 Promille

Sunny381

Neuer Benutzer
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und lese schon fleissig hier im Forum...
Ich dachte, dass man ab dem 1.7.2023 grundsätzlich 15 Monate einen Abstinenznachweis bei Alkoholverstoss erbringen muss, um überhaupt die MPU zu bestehen. Stimmt das?
Ich hatte einen Verkehrsunfall am 1.6. 23 mit 1.76% und mein VP meint, das wäre quasi seitdem Pflicht.
Ich bin noch total hilflos, wie ich was am besten mache.
LG
 

Sunny381

Neuer Benutzer
Zur Person
Geschlecht: w
Größe: 1,66
Gewicht: 54kg
Alter: 42

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 01.06.2023
BAK: 1,76
Trinkbeginn: ca. 18:00
Trinkende: unklar (ca. 23:00)
Uhrzeit der Blutabnahme: 00.45

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein

Dauer der Sperrfrist: noch offen

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:--

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein, lt tel Auskunft steht bisher ausser Strafsache Unfall nichts drin

Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): noch nicht bekannt

Bundesland: NRW


Konsum

Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 18.06.2023

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: noch nicht, beabsichtigt
Keinen Plan?: bedeutet?

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja, ab seit 06.07.2023
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: noch kein Datum
Welche Stelle (MPI): das ist eine meiner Fragen...was ist zu empfehlen? Oder völlig egal wo?
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung):

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 

Sunny381

Neuer Benutzer
Zur Tat:

Ich kam am 1.6.2023 aus meinem Südafrika Urlaub um 14 Uhr zurück und bin abends, obwohl es mir eigtl nicht recht passte, zu einer Freundin gefahren.
Dort haben wir dann leider viel zu viel beim quatschen getrunken.
Und um 23.45 Uhr habe ich mich dann auch noch ins Auto gesetzt, da ich wohl der Meinung war, dass ich das hinbekomme. Im Nachhinein weiss ich, dass das total gefährlich und unvernünftig war und ich mir ein Taxi hätte bestellen sollen.
Meine gesamte Strecke wären 12km gewesen, bei km 11 muss ich vermutlich einen Sekundenschlaf gehabt haben.
Ich habe erst einen am Straßenrand parkenden VW Transit touchiert, danach das Lenkrad umgerissen und den dahinter parkenden Golf touchiert, um dann vor an einer Hauswand zum Stehen zu kommen.
Die Polizei hat mich dann um 0.30 mit zur Wache genommen, wo dann später ein Blutalkoholwert von 1,76 gemessen wurde.
Führerschein habe ich dort direkt abgegeben.
 

Fragender

Stamm-User
Hallo Sunny381,

Deine TF ist ja noch relativ frisch, das muss erstmal alles von Dir verarbeitet werden.

Wichtig ist es jetzt den Konsum völlig einzustellen, damit Du hier keine Zeit verlierst. Deine Sperrfrist dürfte ähnlich lang werden, wie Deine Abstinenzzeit. Du könntest dir mal den Fragebogen vornehmen und Dir dabei viel Zeit beim ausfüllen lassen.

Hier gibt es sehr viele erfahrene User, die dich auf deinem Weg unterstützen werden.
 

Sunny381

Neuer Benutzer
Danke für die flotte Antwort :)
Ja ich hab mir den Fragebogen schon mal abgespeichert und will am WE damit anfangen, Frage für Frage durchzugehen....
Zum Abstinenznachweis....
Ich hab gefärbte Haare, so dass nur Urinproben klappen.
Da ich am 18.6. Leider noch ein kleines Radler getrunken hab, kann ich dann jetzt überhaupt schon mit den Nachweisen anfangen? Hab bei Wisplinghoff angerufen und da hiesse es, es wäre ab sofort möglich.
Aber es sind ja nicht mal 4 Wochen her.
Nicht, dass direkt die erste Probe noch positiv ist :-(
 

Sunny381

Neuer Benutzer
Mein VP hat mich noch nirgendwo eingestuft, er meinte nur direkt, das jetzt 15M Abstinenz bei Alkohol Pflicht wäre.
Wer stuft mich denn in A2 A3 etc ein?
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Wer stuft mich denn in A2 A3 etc ein?
der Gutachter am Tag der MPU stuft dich ein, deswegen musst du auf den Tag vorbereitet sein und entsprechend Nachweise / Belege / eine Geschichte dabei haben.
Ein UKP kannst du sofort beginnen, das gilt nicht rückwirkend und kann nur aktuellen Konsum feststellen (< eine Woche)
 

Sunny381

Neuer Benutzer
Hallo Thomas,

Ach her je....Man hat mir gesagt, das geht auch rückwirkend 4 Wochen.
Was ein Scheiss.
Dann hab ich ja jetzt schon 1 Monat verschenkt :-(
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
mit Haaranalysen kann man rückwirkend (bei Alkohol bis zu 3 Monate) AB oder niedrigen Konsum belegen.
Mit UKP kann man nur eine AB oder Trinkpause belegen.
Die Urinprobe ist ein "Momentaufnahme", deswegen wird die auch nur kurzfristig angekündigt. Und durch die zufälligen Einbestellungen wird der Druck aufrechterhalten nicht zu konsumieren.
Eine Probe positiv = komplettes Programm bis dahin futsch.
Aber starten kannst sofort und der Zeitraum gilt dann ab Vertragsabschluss.
Check mal nach freien Laboren dir zertifiziert sind wie z. B. Synlab
 

Sunny381

Neuer Benutzer
Ja die sitzen leider nicht in meiner Nähe.
Daher Wisplinghoff.
Ja dann habe ich schon 1.5 Monate verschenkt :-( klasse
 

Nico_G.

Benutzer
Hallo zusammen, meine VP meinte, abstinenznachweis 15 Monate bei "MPU Beratern" und 12 Monate wenn man seine MPU Vorbereitung bei einem Verkehrspsychologen macht. Das hatte Sie in Ihrem gelben Handbuch nachgeschlagen. Wäre schön wenn da etwas Licht ins Dunkle kommt. Da sich bei mir auch die dritte Haaranalyse nähert und ich ab Oktober intensiver in die Vorbereitung gehe.

Und erstmal Danke an dieses tolle Forum. Meinen Fall werde ich demnächst mal einstellen.

MFG
N.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Nico_G.,

es empfiehlt sich, mal in die hier eingestellen Auszüge der Buk hineinzusehen, dann wird sicher schon einiges klarer...
 

Ig14

Stamm-User
Hallo auch von meiner Seite,

wie lange du Abstinenz nachweisen musst und ob dies von dir überhaupt verlangt wird kommt darauf an in welche A-Hypothese du vom Gutachter am Tag der MPU eingeordnet wirst.

Ein Seriöser und guter Verkehrspsychologe (oder auch einige hier im Forum) könnten dich bei wahrheitsgemäßen Antworten von dir, was die Tat und vorallem was du in deiner Vergangenheit so mit dem Alkohol "erlebt" hast oder wie du mit diesem umgegangen bist in eine Hypothese einordnen.

In Hypothese A3 bräuchtest du zum Beispiel gar keine Abstinenznachweise. Die Aussage zu treffen du musst zwingend 15 Monate AB nachweisen ohne dich und deinen Fall genau zu kennen ist falsch.

Lese dir mal die A-Hypothesen der 4. Auflage durch welche Nancy im vorhrigen Post geteilt hat. Vielleicht kannst du dich schon ein wenig selbst einordnen.

Auch ich rate dir ersteinmal die Finger komplett vom Alkohol zu lassen, so verlierst du keine Zeit und kannst besser über dich und das Thema Alkohol nachdenken.

LG
 

Jokki

Neuer Benutzer
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und lese schon fleissig hier im Forum...
Ich dachte, dass man ab dem 1.7.2023 grundsätzlich 15 Monate einen Abstinenznachweis bei Alkoholverstoss erbringen muss, um überhaupt die MPU zu bestehen. Stimmt das?
Ich hatte einen Verkehrsunfall am 1.6. 23 mit 1.76% und mein VP meint, das wäre quasi seitdem Pflicht.
Ich bin noch total hilflos, wie ich was am besten mache.
LG
Ab dem ersten Juli 2023 als MPU-Datum oder als Datum des Vergehens?
 

Jokki

Neuer Benutzer
der Gutachter am Tag der MPU stuft dich ein, deswegen musst du auf den Tag vorbereitet sein und entsprechend Nachweise / Belege / eine Geschichte dabei haben.
Ein UKP kannst du sofort beginnen, das gilt nicht rückwirkend und kann nur aktuellen Konsum feststellen (< eine Woche)
Was bedeutet UKP?
 

Jokki

Neuer Benutzer
Hallo auch von meiner Seite,

wie lange du Abstinenz nachweisen musst und ob dies von dir überhaupt verlangt wird kommt darauf an in welche A-Hypothese du vom Gutachter am Tag der MPU eingeordnet wirst.

Ein Seriöser und guter Verkehrspsychologe (oder auch einige hier im Forum) könnten dich bei wahrheitsgemäßen Antworten von dir, was die Tat und vorallem was du in deiner Vergangenheit so mit dem Alkohol "erlebt" hast oder wie du mit diesem umgegangen bist in eine Hypothese einordnen.

In Hypothese A3 bräuchtest du zum Beispiel gar keine Abstinenznachweise. Die Aussage zu treffen du musst zwingend 15 Monate AB nachweisen ohne dich und deinen Fall genau zu kennen ist falsch.

Lese dir mal die A-Hypothesen der 4. Auflage durch welche Nancy im vorhrigen Post geteilt hat. Vielleicht kannst du dich schon ein wenig selbst einordnen.

Auch ich rate dir ersteinmal die Finger komplett vom Alkohol zu lassen, so verlierst du keine Zeit und kannst besser über dich und das Thema Alkohol nachdenken.

LG
Was bedeutet A-Hypothese und Hypothese A3?
 

Jokki

Neuer Benutzer
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und lese schon fleissig hier im Forum...
Ich dachte, dass man ab dem 1.7.2023 grundsätzlich 15 Monate einen Abstinenznachweis bei Alkoholverstoss erbringen muss, um überhaupt die MPU zu bestehen. Stimmt das?
Ich hatte einen Verkehrsunfall am 1.6. 23 mit 1.76% und mein VP meint, das wäre quasi seitdem Pflicht.
Ich bin noch total hilflos, wie ich was am besten mache.
LG
Was bedeutet VP?
 

Jokki

Neuer Benutzer
Hallo Nico_G.,

es empfiehlt sich, mal in die hier eingestellen Auszüge der Buk hineinzusehen, dann wird sicher schon einiges klarer...
Was bedeutet Buk?
 

Jokki

Neuer Benutzer
Hallo Sunny381,

Deine TF ist ja noch relativ frisch, das muss erstmal alles von Dir verarbeitet werden.

Wichtig ist es jetzt den Konsum völlig einzustellen, damit Du hier keine Zeit verlierst. Deine Sperrfrist dürfte ähnlich lang werden, wie Deine Abstinenzzeit. Du könntest dir mal den Fragebogen vornehmen und Dir dabei viel Zeit beim ausfüllen lassen.

Hier gibt es sehr viele erfahrene User, die dich auf deinem Weg unterstützen werden.
Was bedeutet TF?
 

Sunny381

Neuer Benutzer
Hallo Jokki,

Mein Verkehrspsychologe meinte, grundsätzlich wäre die Lage so, dass alle Programme, die quasi über den 1.7.23 hinauslaufen, 15 Monate bei Alkohol laufen müssen, damit man bei der MPU nicht durchfällt.
Das wird hier aber anders gesehen.
Es heisst, dass der Gutachter mich ja bei der MPU in A1,2 oder 3 einstuft.
Aber muss ich das nicht vorher erfahren, um halt den Abstinenznachweis dementsprechend lang zu führen?
Man kann doch nicht erst durch den Gutachter am MPU Tag hören, ja Sie sind jetzt in A2 und brauchen 12 oder 15 Monate Abstinenznachweis.
Ich habe meinen Vertrag jetzt ab 7.7.23 für sicherheitshalber 15Monate abgeschlossen.
UKP bedeutet glaub Urinkontrollprogramm.
LG
 
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