Ich hab mich mit diesen Hypothesen beschäftig und sehe mich da in allen Punkten wieder. Vor allem die Veränderung meines Trinkverhaltens. Ich habe keine Körperlichen Veränderungen Feststellen können und meine Vitalwerte sind gut. Die Kontraindikationen habe ich mit viel Arbeit und Reflektion bearbeiten können. Sorry irgendwie ist die Formatieren kaputt gegangen. Deswegen Fett.
Tut mir leid wenn das jetzt so ein Riesen Textbaustein ist, aber vielleicht kann ich hier nochmal auf die einzelnen Indikatoren eingehen und mich damit auseinander setzen.
Bei deiner amtsbekannten Vorgeschichte bin ich mir auch nicht sicher ob kT bei dir noch akzeptiert wird. Was du erzählst interessiert nur in so weit wie es der Aktenlage entspricht. Und da passt leider so einiges nicht.
Deswegen würde mich sehr interessieren wie die Aktenlage nicht passt, weil ich sehr viel wiederkenne.
Ich will mich da auch nicht extrem drauf stützen, auch im Gespräch nicht, am Ende entscheidet ja der Prüfer und nicht Ich!
Aber für mich ist das schon ein Baustein anhand dessen ich festmachen kann, welchen Weg ich in Zukunft weiter gehe.
A 3
Alkoholgefährdung beschreibt einen Zustand gesteigerter Alkoholgewöhnung oder unkontrollierter Trinkepisoden, ohne die Diagnosekriterien für Alkoholabhängigkeit oder -missbrauch vollständig zu erfüllen. Betroffene haben jedoch ein erhöhtes Risiko für problematische Konsummuster, die zu gesundheitlichen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigungen führen können. Entscheidend ist, dass der Klient in der Lage ist, sein Trinkverhalten durch Problembewusstsein und gezielte Maßnahmen nachhaltig zu verändern.
Eine Alkoholgefährdung kann angenommen werden, wenn:
- Trunkenheitsfahrten mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 ‰ oder mehr aktenkundig sind.
- Es wiederholt zu Trinkanlässen mit hohen BAK-Werten (1,1 ‰ bis 1,3 ‰) kam.
- Der Klient den Überblick über konsumierte Mengen verloren hat oder unkontrollierte Trinkepisoden aufweist.
- Es Hinweise auf körperliche Folgeschäden durch Alkohol gibt (z. B. Hautveränderungen, Koordinationsstörungen, Polyneuropathie).
- Frühere alkoholbedingte gesundheitliche Schäden dokumentiert sind (z. B. erhöhte Leberwerte, Berichte über Alkoholvergiftungen).
Persönliche, nicht-soziale Trinkmotive sind ein weiterer Hinweis auf eine Alkoholgefährdung. Der Klient hat möglicherweise:
- Alkohol konsumiert, um Stimmungen zu regulieren (z. B. Stressabbau, Stimmungsaufhellung bei depressiven Phasen).
- In belastenden Lebenssituationen oder bei traumatischen Ereignissen vermehrt Alkohol getrunken.
- Alkohol genutzt, um soziale Unsicherheiten zu kompensieren oder Selbstbewusstsein zu stärken.
- Ein gesteigertes Bedürfnis nach Entlastung durch Alkohol verspürt, insbesondere in Übergangsphasen des Lebens (z. B. Pensionierung, Scheidung).
Eine Veränderung des Trinkverhaltens gilt als erfolgreich, wenn:
- Der Alkoholkonsum des Klienten auf ein risikoarmes Niveau reduziert wurde.
- Trinkanlässe und -mengen wurden zuverlässig angepasst.
- Der Klient hat neue Gewohnheiten etabliert und berichtet von positiven Veränderungen in Gesundheit und Lebensqualität.
- Die Verhaltensänderung besteht über einen ausreichend langen Zeitraum (mindestens sechs Monate).
Kontraindikatoren:
- Alkoholbedingte gesundheitliche oder soziale Probleme bestehen weiterhin.
- Rückfälle in unkontrolliertes Trinkverhalten sind dokumentiert.
Die Verhaltensänderung ist gefestigt, wenn der Klient:
- Die persönliche Relevanz seiner Alkoholgefährdung erkannt hat.
- Präventive Maßnahmen ergriffen hat, um Rückfälle zu vermeiden.
- Positive soziale, berufliche und gesundheitliche Erfahrungen durch die Veränderung gesammelt hat.
- Unterstützende Netzwerke oder neue soziale Kontakte aufgebaut hat.
Kontraindikatoren:
- Veränderungen wurden nur aus äußerem Druck vorgenommen.
- Die Einsicht in die Notwendigkeit der Veränderung fehlt.
Die langfristige Stabilität der Verhaltensänderung zeigt sich durch:
- Nachvollziehbare Strategien zur Aufrechterhaltung des geänderten Verhaltens.
- Günstige Veränderungen im sozialen, beruflichen oder familiären Umfeld.
- Reduktion von Stress- und Belastungssituationen, die früher zu erhöhtem Alkoholkonsum führten.
- Aufbau von Alternativen zu früheren Trinksituationen (z. B. neue Hobbys, Sport, soziale Aktivitäten).
Kontraindikatoren:
- Verbleib in früheren sozialen oder beruflichen Kontexten, die das problematische Trinkverhalten gefördert haben.
- Fehlende alternative Verhaltensweisen oder Rückzug aus sozialen Aktivitäten.
Die Hypothese A3 zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Klienten mit einer Alkoholgefährdung ihr Trinkverhalten nachhaltig verändern können. Bei einer erfolgreichen Umsetzung wird von einer stabilen Kontrolle des Alkoholkonsums ausgegangen, die keine Einschränkungen der Fahreignung erwarten lässt.
Quelle:
https://mpu-koeln.de/a-kriterien/