TF1,74‰ Fahrrad Ersttäter

Foggl

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
Ich hab dieses Forum schon vor ein paar Wochen gefunden und hab hier schon Viel Hilfreiches gelesen. Im Moment habe ich jedoch ein paar offene Fragen zu Haaranalysen als AB Nachweis. Den ausführlichen längeren Fragebogen würde ich zu einem späteren Zeitpunkt machen, wenn meine Aufarbeitung und Reflexion mit meinem Verkehrspsychologen weiter fortgeschritten ist.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,72m
Gewicht: bei Zeitpunkt der TF 85kg, hab aber mittlerweile 7kg abgenommen
Alter: 21

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 24.3.2022
BAK: 1,74‰
Trinkbeginn: 20:45 Uhr
Trinkende: 2:15 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 2:40 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: habe vor 3Wochen den Anhörungsbogen bekommen
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht: ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: bin Ersttäter und war davor generell nicht straffällig
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 24.3.2022 Tag der TF

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: möchte Haaranalysen machen
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nichts dergleichen

Gerade wegen der Haaranalyse hätte ich einige offene Fragen: mein Verkehrspsychologe hat mich in A3 (Alkoholgefährdung) kategorisiert und mir zu einer 6monatigen Trinkpause mit Haaranalysen als Belege und danach kT geraten.
Da die ersten 3. Monate bald vorbei sind und damit die erste Haaranalyse näher kommt, mache ich mir zur Zeit verstärkt Gedanken um das Thema:

-wie viel Zeit soll ich sicherheitshalber auf die 3 Monate draufschlagen, damit die 1. Haaranalyse sicher negativ ausfällt, da EtG ja nach Konsumende noch eine Zeit lang in die Haare einwächst? Ich hab da je nach Labor sehr Widersprüchliches gelesen.

-Wie kaschiere ich die entstandene Lücke in der Frisur nach der Haaranalyse? Kann ich unmittelbar danach zum Friseur für einen neuen Kurzhaarschnitt ohne Lücken? Wie habt ihr das so gemacht?

- ich trinke weder Alkohol noch „alkoholfreie“ Getränke. Aber wie sieht es mit Essig und Sojasauce aus? Muss ich darauf auch verzichten, oder sind die Alkoholmengen darin nicht signifikant? Ich werde allmählich etwas paranoid bei dem Thema, da ich bis vor ein paar Wochen noch nicht auf Essig und Sojasauce verzichtet habe und mir erst vor kurzem aufgefallen ist, in wie vielen Fertigsaucen z.B. Branntweinessig enthalten ist.

-und wie sieht es mit Alkohol in Deo, Handdesinfektionsmittel und Aftershave aus? Man trägt das ja nur von außen auf dir Haut auf und nicht auf irgendwelche Schleimhäute, die was resorbieren könnten.

vielen Dank für eure Hilfe:)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Foggl,

willkommen im Forum :)

-wie viel Zeit soll ich sicherheitshalber auf die 3 Monate draufschlagen, damit die 1. Haaranalyse sicher negativ ausfällt, da EtG ja nach Konsumende noch eine Zeit lang in die Haare einwächst? Ich hab da je nach Labor sehr Widersprüchliches gelesen.
In der Tat sind die Angaben der Institute da sehr unterschiedlich. Wir raten im allgemeinen dazu nach dem letzten Alk.konsum noch 2-3 Wochen Pufferzeit auf die 3 Monate aufzuschlagen...

Zur Kaschierung der Haarlücke kann ich selbst nichts sagen, vllt. bekommst du da noch anderweitig Antwort...

Was die Alk.mengen in Speisen und Getränken angeht hat sich unser User Andi18 damit sehr ausgiebig befasst, evtl. meldet er sich hier zu Wort wenn er wieder im Forum ist. Bis dahin kannst du schon einmal in diesem Thema lesen, da es auch dort sehr ausführlich behandelt wird:

Fragen zum Abstinenznachweis
 
Moin Foggl,

ich hab 2 Wochen Puffer eingebaut und ein abstinentes Ergebnis erhalten. Muss nicht immer so sein, aber trotzdem kann der Erfahrungswert ja nicht schaden. Außerdem habe ich während der Zeit einmal (versehentlich) eine alkoholhaltige Bratensoße zu mir genommen, hat keinen Unterschied gemacht. Im Labor wurde mir sogar noch gesagt, wegen derartiger Mengen brauche man sich mal gar keine Sorgen zu machen
 

Pbuddy

Stamm-User
Ich habe meine erste Abnahme jetzt auch so terminiert mit 2 Wochen Puffer. Abnahme ist am 30.06., letzter Konsum war 17.03. Ich berichte dann mal vom Ergebnis in meinem Thread.
 

Andi18

MPU Profi
Gerade wegen der Haaranalyse hätte ich einige offene Fragen: mein Verkehrspsychologe hat mich in A3 (Alkoholgefährdung) kategorisiert und mir zu einer 6monatigen Trinkpause mit Haaranalysen als Belege und danach kT geraten.
Hierzu mußt bedenken, daß Du versuchen solltest Deine FE zu erhalten. Dafür muß eine 6-monatge Verhaltensänderung vollzogen sein. Wenn also eine Trinkpause von 6M einlegst, solltest anschließend etwa 6M KT praktizieren. D.h. also 12 Monate wird schwierig zu erreichen.
Wenn sowieso die ganze Zeit mit HA belegen wirst, diese sowohl für AB/KT argumentieren kannst, könntest abhängig Zeitablauf halt die Trinkpause ggfs "theoretisch" verkürzen. Hoffe Du verstehst wie ich das meine.
-wie viel Zeit soll ich sicherheitshalber auf die 3 Monate draufschlagen, damit die 1. Haaranalyse sicher negativ ausfällt, da EtG ja nach Konsumende noch eine Zeit lang in die Haare einwächst? Ich hab da je nach Labor sehr Widersprüchliches gelesen.
das ist in dem Thread von Pbuddy auch thematisiert. Ich selbst hatte 3 Wochen eingehalten, einer meiner Spezi mit BAK 2,2, zum Tatzeitpunkt etwa 2,4, hatte 2 Wochen eingehalten mit abstinentem Befund.
-Wie kaschiere ich die entstandene Lücke in der Frisur nach der Haaranalyse? Kann ich unmittelbar danach zum Friseur für einen neuen Kurzhaarschnitt ohne Lücken? Wie habt ihr das so gemacht?
Ich hatte bisher nie sichtbare Lücken. Die schneiden in aller Regel sehr "sensibel" ab..
Bei einem anschließenden Kurzhaarschnitt drauf achten, daß halt in der Folge-HA mind 3cm Haarlänge auch haben wirst.
- ich trinke weder Alkohol noch „alkoholfreie“ Getränke. Aber wie sieht es mit Essig und Sojasauce aus? Muss ich darauf auch verzichten, oder sind die Alkoholmengen darin nicht signifikant? Ich werde allmählich etwas paranoid bei dem Thema, da ich bis vor ein paar Wochen noch nicht auf Essig und Sojasauce verzichtet habe und mir erst vor kurzem aufgefallen ist, in wie vielen Fertigsaucen z.B. Branntweinessig enthalten ist.
die Sorgen brauchst nicht haben. Vergiss das alles. Am Besten hierzu nichts mehr im Internet recherchieren. Siehe auch den oben verlinkten Thread..
-und wie sieht es mit Alkohol in Deo, Handdesinfektionsmittel und Aftershave aus? Man trägt das ja nur von außen auf dir Haut auf und nicht auf irgendwelche Schleimhäute, die was resorbieren könnten.
ist unproblematisch. Siehe auch den oben verlinkten Thread.. Die Aufnahme über die Haut ist unbedeutend.
Ich selbst war bei etwaigem beruflich bedingtem Kontakt mit Handdesinfektion unsicher, wurde aber im Thread ausgeräumt. Bei alkoholischen Dämpfen via Atmung solltest aufpassen (z.B. Lackierer etc.)
 

Foggl

Neuer Benutzer
@Andi18 vielen Dank für deine Tipps. Hilft mir wirklich weiter:)
Eine Fahrerlaubnis habe ich allerdings noch nie besessen, sodass ich mich jetzt frage, wie knapp die Fristen zur Beibringung eines positiven Gutachtens an die Führerscheinstelle in solchen Fällen sind. Sind sie Fristen auch so knapp, wenn man gar keinen Führerschein hat, der potentiell eingezogen werden könnt?
Ich meine nur mal gelesen zu haben, dass man bei Nichteinhaltung der Frist in Bayern auch das Radfahren verboten bekommen kann.
 

Andi18

MPU Profi
Das Verbot des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (also Fahrrad etc.) ist leider gängige Praxis.
Kann nur kaum geprüft werden, außer Du fährst wieder Fahrrad mit zuviel Pegel.. also sehr überschaubares Risiko.

Die Fsst muß Fristen setzen, um dann die etwaige Nichterbringung als Negativ bewerten zu können und folglich dieses Verbot auszusprechen.
Diese liegt dann in aller Regel bei 2-3 Monate.
In diesem Falle brauchst dann wohl nicht zwingend das Strafverfahren zeitlich in die Länge ziehen. Wenn der Strafbefehl kommt, kannst entscheiden wie dagegen vorgehen. Es würde sich anbieten auf §153a Einstellung gegen Auflage zu plädieren, ein versierter Anwalt bekommt das hin. Da bezahlst eine Strafe für eine karitative Einrichtung und hast im Gegenzug strafrechtlich eine weiße Weste (also keine Punkte, keine Tagessätze auf'm Kerbholz welche sich in der Größenordnung von 30TS belaufen wird.
 

Foggl

Neuer Benutzer
Es hat sich in der Zwischenzeit bisschen was getan und ich schreib mal wieder, um euch auf den neusten Stand zu bringen:

Am 4.7.22 hab ich jetzt einen Strafbefehl erhalten mit 30 Tagessätzen zu je 15€; also sozusagen die Minimalstrafe, da die Tagessatzhöhe so auch bei einem Hartz-IV-Empfänger bemessen worden wäre.

Meine 1.Haaranalyse habe ich am 7.7. durchführen lassen; das Ergebnis bekomme ich nächste oder übernächste Woche.

Wegen des Strafbefehls war ich vorhin bei einem Anwalt für Verkehrsrecht, um sie Möglichkeiten hinsichtlich §153a abklären zu lassen. Ich nehme über den RA Akteneinsicht, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Allerdings meinte der RA, dass die Chancen hinsichtlich einer Verfahrenseinstellung gehen Geldauflage eher gering seien, da er nicht wirklich sieht, inwiefern eine geringe Schwere der Schuld bei mir gegeben sei. Er meinte, dass die Chancen eher schlecht stünden, das zu realisieren, sofern ich die TF nicht gerade unternommen hätte, um z.B. meine (hypothetische) schwangere Freundin ins Krankenhaus zu fahren oder so. Wir werden es zwar probieren, aber es nicht auf eine tatsächliche Gerichtsverhandlung ankommen lassen, da der Strafbefehl sehr milde war und ich mich nicht noch tiefer reinreiten will.

Dann hätte ich noch ne Frage wegen der Fristsetzung durch die Fsst: Ich habe ja keinen Führerschein, der mir potentiell entzogen werden könnte. Muss ich dennoch mit einer 2-3 monatigen Fristsetzung zur Beibringung der MPU rechnen oder würde die Fsst in meinem Fall erst aktiv werden, wenn ich einen Führerschein machen wollen würde? Was passiert mir, wenn ich kein Gutachten beibringe, da der Zeitraum zu kurz wäre, um im Voraus die 6 Monate Trinkpause und die 6 Monate kT einhalten zu können? Wird mir das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge verboten werden oder passiert nix?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Foggl,
Ich habe ja keinen Führerschein, der mir potentiell entzogen werden könnte. Muss ich dennoch mit einer 2-3 monatigen Fristsetzung zur Beibringung der MPU rechnen
ja, das musst du, allerdings kann man hier versuchen eine Fristverlängerung zu erwirken...
Was passiert mir, wenn ich kein Gutachten beibringe, (....) Wird mir das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge verboten werden
Ja, gerade in Bayern musst du damit rechnen.
 

Foggl

Neuer Benutzer
Servus,
Ich melde mich mal wieder. Mittlerweile geht es mit meiner Vorbereitung recht gut voran; ich bin im Oktober zum kT übergegangen, mir geht es mit dem Konzept eigentlich ganz gut. Ich werde voraussichtlich nur noch 2 Sitzungen bei meinem Verkehrspsychologen brauchen und im April nochmal eine Haaranalyse machen lassen, um mein kT zu unterfüttern.
Allerdings habe ich -nach etwas über 9 Monaten- immer noch nichts von der Fsst gehört. Ich habe bislang keine Aufforderung zur MPU bzw. keine Fristsetzung erhalten. Ich habe zwar noch nie einen Führerschein besessen, gehe aber davon aus, dass ich mit 1,74‰ die MPU zwingend gebucht habe.
Wie soll ich weiter vorgehen? Ich kann denen dann schlecht einfach unaufgefordert ein Gutachten vorlegen.
Ich habe zwar prinzipiell schon vor, in den nächsten 2-3 Jahren meinen Führerschein zu machen, aber nicht sofort innerhalb diesen Jahres. Daher macht es nicht wirklich Sinn, z.B einen Antrag auf Ersterteilung zu stellen, weil ich ja gar nicht akut vorhabe, einen Führerschein zu machen.
Hatte jemand des gleiche Problem und könnte vllt berichten?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Ich habe zwar prinzipiell schon vor, in den nächsten 2-3 Jahren meinen Führerschein zu machen
Spätestens dann bekommst du deine MPU Anordnung. Wenn du erst in 2-3 Jahren deinen FS machen möchtest, sind deine Bemühungen zum jetztigen Zeitpunkt verfrüht. Mit einer MPU sollst du die Zweifel an deiner Fahreignung ausräumen, eine Fahreignung besteht aber momentan nicht.
 

Foggl

Neuer Benutzer
Heißt das führ mich jetzt konkret, dass ich gezwungen bin, weiter Haaranalysen zu machen, bis ich mit versuche meinen Führerschein zu machen, damit meine bisherigen Nachweise über meine 6-monatige Trinkpause vor dem eigentlichen kT nicht ihre Gültigkeit verlieren?
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Die MPU-Aufforderung kommt, wenn du im Rahmen deiner Fahrschule deine FE formal beantragst. Da steht dann auch eine Frist drin. Ob du dann überhaupt in die Fahrschule darfst, zumindest für praktische Stunden, weiss ich gar nicht...
Wenn du die MPU-Aufforderung bekommst, dann machst du einen Termin zB bei PIMA oder DEKRA oder wie sie alle heissen. Dort legst du dann deine Nachweise vor, die dann die entsprechenden Kriterien erfüllen müssen.

Da du aber noch eine Weile vor dir hast, wirst du mit Sicherheit nach den neuen, noch nicht ganz final freigegebenen (glaub ich) Kriterien beurteilt, d.h. du wirst erst eine Abstinenzphase, dann eine KT-Phase nachweisen müssen. Dazu gibt es einen eigenen Thread hier:
Neue BUK

Du kannst somit jetzt 6 Monate AB nachweisen, dann zu KT übergehen, am besten das mit Leberwerten oder Haaranalysen dokumentieren, dann parallel dich auf die MPU vorbereiten und deinen Führerschein angehen...
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Heißt das führ mich jetzt konkret, dass ich gezwungen bin, weiter Haaranalysen zu machen, bis ich mit versuche meinen Führerschein zu machen, damit meine bisherigen Nachweise über meine 6-monatige Trinkpause vor dem eigentlichen kT nicht ihre Gültigkeit verlieren?
Du hast dich selbst "gezwungen" ... weil du ohne Vorabinformation mit Haaranalysen angefangen hast.
Du kannst jetzt ...

- weiterhin Nachweise erbringen
- den Führerschein vorziehen
- oder später wieder von vorn beginnen
 
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