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THC Konsum während der Fahrt / Abstinenz Dauer?

Da ein anderer Account des Users hansv5 bereits von der Moderation gelöscht wurde, wurde auch dieser Account nun gesperrt.
 
6 Monate Abstinenz reichen dafür aus ... sofern dein Konsumverhalten nichts anderes aussagt.
Ein Konsumverhalten von bis zu 150 ng/ml bestätigt die Grundlage eines gelegentlichen Konsums .

Es gibt hier Schlaumeier im Forum, die im Drogenbereich eigentlich überhaupt keine Ahnung haben.
Der Bereich Theorie und Wirklichkeit, wird hier oft mißkannt.
Woher kommt diese Annahme und Behauptung? Ich habe damals täglich mindestens 5 Gramm konsumiert mit ebenfalls 150+ am Ende…
Nach deiner „Grundlage“ konsumierte ich also gelegentlich? Interessante These.
An den Treadersteller, glaub sowas bloß nicht und konzentriere dich nur auf deine Thematik. Solche Aussagen kannst du getrost in die Tonne schmeißen.

Bin da absolut der Meinung von Karl-Heinz um die Zeit, rauchend im Auto, da kannst du eigentlich fest davon ausgehen, dass der lange Nachweis benötigt wird.

So wie du aber schreibst, gehe ich davon aus das du das packst und dich auch vernünftig mit deiner Tat und dem Problem auseinander setzen wirst. :)



Edit: Super, auf Seite 2 dann die Nachricht von Nancy gesehen - hat sich die erste Frage an den Kollegen schon erledigt…
 
Woher kommt diese Annahme und Behauptung?
Das Grundproblem ist das unsägliche Geschwurbel des Gesetzgebers, wir werden offenbar von Schildbürgern regiert.
Es liegt in der Neufassung des §13a, und zwar die Septemberfassung, nicht die vom April 24. (Grundsätzlich: Die Neufassung des 13a ist noch nicht bei allen Anwälten angekommen, viele Internet-Fundstellen sind zudem noch auf dem Stand VOR der Neufassung 10/24, hier muss man aufpassen! Alles VOR 10/24 ist definitiv veraltet).

Ich schildere die Begründung aus der Sicht einer mir bekannten Behörde:

2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder
d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.
hier relevant: Punkt a+d).
Punkt a) steht und fällt in der Bedeutung mit der Betonung, die man dem Satz gibt (absolut krude, das ist krasser Unfug).

Hier die zwei Lesearten:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
"nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen
oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,"

versus:
"nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,"
--------------------------------------------------------------------------------------
Im ersten Fall ist der Text nach dem "oder" ein eigenständiges Kriterium
im zweiten Fall bezieht es sich auf die Voraussetzung "nach einem ärztlichen Gutachten"

Viele FsStellen verstehen es als:
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist künftig dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen. (https://www.buzer.de/13a_FeV.htm) *

bei Punkt d) ist unklar, was dieses "mehr" in "sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht." Das würde ja bedeuten, dass diese bestanden hat, und zwar unstrittig. Oder reichen dazu Missbrauchsvermutungen? (siehe Punkt a, Leseart 1)

Ich fasse nochmal zusammen (aus Sicht der Behörde):
Nunmehr ist die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens künftig nur noch dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen.
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist künftig dann anzuordnen, wenn [..] Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,

Weiterhin, und da kommt jetzt die Meinung von @hansv5 her: Was sind "Tatsachen"?
Zum einen ganz klar die Aufwachschwelle THC aktiv >3,5, das ist unstrittig. Aber das allein genügt nicht. Dazu kommt (bereits früher):
Ein regelmäßiger Konsum (also ein täglicher bzw. nahezu täglicher Konsum) führte unmittelbar zu einer Fahrerlaubnisentziehung und galt ab einem THC-Wert ab 150 ng/ml als nachgewiesen
Oder im Umkehrschluss: ein COOH-Wert unter 150ng/ml entkräftigt die Mißbrauchsvermutung, allein aufgrund dieses Wertes konnte also die FsSt keine MPU anordnen. Dies hat sich geändert. Der COOH-Wert wird nur noch als "Indiz" bewertet, ist aber nicht mehr entscheidungsführend. Es müssen noch weitere Gründe vorliegen, z.B. fehlende Trennfähigkeit zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme. Und wenn dann jemand am Steuer kifft ...

Zitat der FsSt: wir testen aus, was der 13a so hergibt. Man könnte ihm besser entsprechen, wenn man grundsätzlich einen 11-hydroxy-Wert hätte
(Hinweis auf zeitnahen Konsum)


Tja.. here we are.
Das Grundproblem dabei ist, dass, anders als beim Alkohol, gemessene THC (COOH / 11-Hydroxy / aktiv) Werte keinen eineindeutigen Rückschluss auf den Konsum zulassen. Und dann eiern sie halt rum...


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* https://openjur.de/u/2496682.html
 
Zuletzt bearbeitet:
p.s.: ich halte bei der derzeitigen Formulierung der gesetzlichen Vorgabe jeden "Brustton der Überzeugung" für fehl am Platze.
Wenn ein Gesetztestext seine Bedeutung über die Betonung verändert, mit der man ihn liest, kann man nicht mehr von "Rechtssicherheit" reden. Jegliche Überzeugung ist somit individuell und muss sich nicht mit dem decken, was im nächsten Urteil beschlossen wird.
Da können wir hier im Forum nichts dafür, aber wir sollten dem halt Rechnung tragen.
 
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