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Alter Bekannter?Die Debatte ödet mich an. Noch dazu mit so selbstherrlichen Typen wie dir. Nicht schon wieder.
Woher kommt diese Annahme und Behauptung? Ich habe damals täglich mindestens 5 Gramm konsumiert mit ebenfalls 150+ am Ende…6 Monate Abstinenz reichen dafür aus ... sofern dein Konsumverhalten nichts anderes aussagt.
Ein Konsumverhalten von bis zu 150 ng/ml bestätigt die Grundlage eines gelegentlichen Konsums .
Es gibt hier Schlaumeier im Forum, die im Drogenbereich eigentlich überhaupt keine Ahnung haben.
Der Bereich Theorie und Wirklichkeit, wird hier oft mißkannt.
Das Grundproblem ist das unsägliche Geschwurbel des Gesetzgebers, wir werden offenbar von Schildbürgern regiert.Woher kommt diese Annahme und Behauptung?
hier relevant: Punkt a+d).2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder
d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.
Oder im Umkehrschluss: ein COOH-Wert unter 150ng/ml entkräftigt die Mißbrauchsvermutung, allein aufgrund dieses Wertes konnte also die FsSt keine MPU anordnen. Dies hat sich geändert. Der COOH-Wert wird nur noch als "Indiz" bewertet, ist aber nicht mehr entscheidungsführend. Es müssen noch weitere Gründe vorliegen, z.B. fehlende Trennfähigkeit zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme. Und wenn dann jemand am Steuer kifft ...Ein regelmäßiger Konsum (also ein täglicher bzw. nahezu täglicher Konsum) führte unmittelbar zu einer Fahrerlaubnisentziehung und galt ab einem THC-Wert ab 150 ng/ml als nachgewiesen