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Nein nicht wirklich, ich kann mich auch in beiden fällen nicht entsinnen überhaupt eine derartige Aussage getroffen zu haben.
Hatte bei dem einen mal kurz vor der Fahrt und bei dem anderen mal morgens konsumiert.
An was du dich entsinnst spielt keine Rolle. Offensichtlich hast du die Protokolle auch nie beanstandet.
In dem Brief solltest du nicht nur deinen Namen, sondern auch Aktenzeichen, die Namen von Dritten mit E-Mail-Adresse und die Kfz-Kennzeichen anonymisieren.
Die Selbstmordankündigung kann noch zum Problem und damit einer separaten Fragestellung führen.
Inwiefern kann dies zu einer separaten Fragestellung führen?
Also wer entscheidet das?
Ich denke doch das die Fragestellungen schon fest stehen bei mir
Stimmt, die Fragestellung ist bereits enthalten: Psychosen.
Wobei sich die Fragestellung noch ändern kann. Die geforderte MPU hast du ja ausgeschlagen. Wenn du den Führerscheinantrag neu stellst wird über eine MPU und die damit verbundene Fragestellung neu entschieden.
Hab mir da jetzt Gedanken drüber gemacht und würde den entlassbrief nur ungern hier veröffentlichen und/oder mit zur MPU nehmen, der wird mir mehr schaden als nützen.
Die Führerscheinstelle und damit der Gutachter wissen, das du in eine Klinik eingewiesen worden bist. Die Klinik (beziehungsweise der Arzt) sind verpflichtet einen Entlassungsbericht zu schreiben.
Von daher wird der Gutachter Einsicht in den Entlassungsbericht fordern. Nur dann kann er ein korrektes Gutachten erstellen.
Bei der MPU muss dir nichts nachgewiesen werden, deine Probleme stehen bereits fest. Du muss hingegen ganz einseitig belegen das du beim Führen von Kraftfahrzeugen keine Gefahr mehr darstellst.