Bei einer TF mit dem Fahrrad erfolgt zunächst kein FS-Entzug. Das Ganze wird per Strafbefehl abgehandelt, der in der Regel nach 1 bis 3 Monaten beim Probanden eintrifft.
Oft wird die FSSt erst danach tätig und ordnet (ab 1,6‰) eine MPU an, die innerhalb von 3 Monaten absolviert werden muss. Wird diese nicht bestanden, wird der FS entzogen. Da der Zeitraum von vornherein viel zu kurz ist (die MPI verlangen eine Verhaltensänderungszeit von mind. 6 Monaten), lassen kluge Leute deswegen den Strafbefehl zunächst nicht rechtskräftig werden. Ein Einspruch kostet nichts und muss nicht einmal begründet werden. Wenn man diesen ca. 4 Wochen vor dem fälligen Gerichtstermin wieder zurückzieht, kann man einige Monate Zeit für die MPU-Vorbereitung gewinnen.
Fehlerhafte Aussage berichtigt *Nancy*
Oft wird die FSSt erst danach tätig und ordnet (ab 1,6‰) eine MPU an, die innerhalb von 3 Monaten absolviert werden muss. Wird diese nicht bestanden, wird der FS entzogen. Da der Zeitraum von vornherein viel zu kurz ist (die MPI verlangen eine Verhaltensänderungszeit von mind. 6 Monaten), lassen kluge Leute deswegen den Strafbefehl zunächst nicht rechtskräftig werden. Ein Einspruch kostet nichts und muss nicht einmal begründet werden. Wenn man diesen ca. 4 Wochen vor dem fälligen Gerichtstermin wieder zurückzieht, kann man einige Monate Zeit für die MPU-Vorbereitung gewinnen.
Fehlerhafte Aussage berichtigt *Nancy*
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