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Trinken nach erfolgreicher Abstinenz-MPU - Risiken für Führerschein

NewUser79B

Neuer Benutzer
Hi alle,

ich habe eine Frage zu einem Themenbereich der in diesem Forum immer mal wieder hier und da vorkommt, mir aber ehrlich gesagt in Gänze noch nicht klar ist.

Das Setting ist - MPU wurde erfolgreich mit Abstinenzabsicht bestanden, es sind noch keine 10 Jahre seit Neuerteilung der FE vergangen und es wird wieder Alkohol getrunken, nur halt kontrollierter. Es geht mir nicht um das persönliche Risiko in alte Gewohnheiten zu verfallen sondern um "Führerschein-Themen".

Klar ist - ab 0.5 im Auto (bzw 0.3 bei Fehler) steht eine neue MPU an.

Nicht so ganz klar sind mir verschiedene Szenarien
a) Gelten für das Fahrradfahren die Werte analog (also 0.3 mit Auffälligkeit bzw 0.5 ohne) oder sind das andere? Falls ja, welche?
b) Das gleiche für zu Fuß unterwegs sein?
c) Was passiert wenn man im Auto in einer allgemeinen Verkehrskontrolle (also keine Auffälligkeit) 0.2 Promille hat - gibt es dann auch eine Meldung an die Führerscheinstelle, die ggf eine neue MPU aufrufen darf weil man ja offensichtlich nicht mehr abstinent ist?
d) Was passiert, wenn man die Polizei außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums trifft und die Kollegen dann Alkoholkomsum feststellen? Mit fällt jetzt kein gutes Beispiel ein, aber aus irgendeinem Grund, sagen wir mal die Polizei sucht Zeugen für einen Vorfall in der Nähe, stehen die vor der Haustür und riechen Alkohol. Dürfen die dann Atemalkoholtest/Blutabnahme durchsetzen? Und falls ja, ergeht ggf. auch dann eine Meldung an die Führerscheinstelle?

Falls die Antwort auf d) "ja, kann Meldung geben" ist, würden sich a) bis c) im Grunde erübrgen weil dann ja jedweder Kontakt mit der Polizei unter Alkoholeinfluss, egal wie viel oder wenig, potentiell ein Problem ist und man sich wirklich an die Abstinenz halten muss, zumindest mal bis die Akte sauber ist (oder halt besser den Rest des Lebens).

Ich danke im Voraus für Euren Input und wünsche allen das Beste,
NewUser79B
 
Ich weiß von einem Polizisten, dass sie angehalten sind, jegliche offizielle Alkoholauffälligkeit (also mit Befund) weiterzumelden, es könnte dann ein Datenabgleich stattfinden, ob es im Vorfeld eine positive MPU mit Abstinenzpflicht gab. Möglicherweise steht dieser Datenabgleich auch umgehend online zur Verfügung, das entzieht sich meiner Kenntnis. Alles weitere obliegt dann der Führerscheinstelle.
Cave: Wer mit einer Abstinenzentscheidung seinen Führerschein wieder erhalten hat, der bescheinigt bereits mit 0,3 Promille, dass sein Vorhaben leider gescheitert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für deine Fragen gibt es keine eindeutige Regelung oder Vorschrift.

Entsprechende Gerichtsurteile sind deshalb auch nicht eindeutig.

Die Polizei weiß nicht ob du schon mal eine MPU hattest und damit auch nicht, wie lange die zurückliegt. Die informiert die Führerscheinstelle also über deine Auffälligkeiten nicht eher oder anders als bei anderen Personen.

Im folgenden gehe ich davon aus, das der MPU-Eintrag noch besteht.

Bei Alkohol (ohne weitere Auffälligkeiten) außerhalb des Straßenverkehrs verneinen die meisten mir bekannten Gerichtsurteile eine neue MPU-Forderung. Anders sieht es bei zusätzlichen Auffälligkeiten aus, speziell Aggressionen, Teilnahme an Schlägereien oder extremen psychischen Auffälligkeiten. Da wird der MPU meist zugestimmt.

Auch geringe Alkoholmengen im Straßenverkehr führen nicht zwangsweise zu einer erneuten MPU. Selbst bei über 1 Promille im Straßenverkehr und MPU mit Abstinenzbehauptung wurde schon in Einzelfällen eine erneute MPU vom Gericht abgelehnt. Das sind aber Ausnahmen, ein Recht darauf gibt es nicht. Andere Gerichte haben bei deutlich weniger Promille eine MPU hingegen als gerechtfertigt angesehen.

Abstinenz heißt "für den Rest seines Lebens", das muss nicht extra erwähnt werden.
 
Fakt ist in jedem Falle:
Solltest du irgendwie alkoholisiert mit den Dunkelblauen irgendwie in Kontakt kommen, kannst du schnell als WHT zur MPU.

Mal gaaaanz allgemein formuliert:
Die Möglichkeiten der Abfragen haben sich auch im „Gestreiften“ nicht verschlechtert…
 
Hi Ihr drei,

ich danke für Eure Kommentare. Ich nehme mal mit
- außerhalb des Straßenverkehrs sind geringe Menge eher nicht so risikoreich (außer man benimmt sich dämlich)
- innerhalb des Straßenverkehrs ggf etwas riskanter

Bleibt unterm Strich also nur, falls man ganz sicher sein möchte, an der Abstinenz festzuhalten.
 
Ich glaube, so kann man das zusammenfassen.
Dazu kommt: die Polizei darf ja nun auch nicht nach Lust und Laune Alkoholtests anordnen, es müssen schon "wichtige Gründe" vorliegen.

Ein kleiner Einwand noch, jenseits der Behörden: Wenn eine Abstinenzentscheidung wirklich nötig war, dann hat die ihren Grund. OB sie wirklich nötig war, erfährt man am Ende spätestens vom Profi, also vom Gutachter. Diesen Grund sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sonst landet man mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später wieder im alten Verhalten. Und die MPU nach einer bestandenen wird idR ganz besonders hart.
 
Also um es mal ganz konkret zu machen, weil ich so einen Fall im näheren Umfeld hatte: wirst du mit unter 0,3‰ bei einer Autofahrt kontrolliert, passiert GAR nix. Die Polizei macht dazu weder einen Bericht noch sonst was. Da wirst du durchgewunken und gut is. Und selbst eine Autofahrt mit unter 0,5‰ ohne Auffälligkeit bleibt völlig folgenlos. Da wird kein Bericht verfasst noch sonst was. Alles andere kannst du dir denken.
 
Hi alle.

kapomick hat das jetzt wieder etwas relativiert :)

Gleichwohl hab ich jetzt schon entschieden wieder zurück auf die Abstinenz so gehen, selbst wenn das Risiko bei KT noch sein klein sein mag, es bleibt ja was (neben der ja wohl viel größeren Gefahr eines Rückfalls) und auf die paar Drinks im Jahr konnte ich vorher ja auch verzichten - vermissen werde ich einzig die Welcome-Drinks die man im Hotel bekommt wenn der Urlaub startet (muss ne ganz stark verkoppelte Synapse sein oder sowas).

Trotzdem noch aus Interesse eine Frage an Dich, @MrMurphy
Du schreibst in Deinem Post von Gerichten die erneute MPV befürworten oder halt nicht. Ich dachte, der Prozess wäre immer
1. Führerscheinstelle bekommt Info von Alkoholkonsum (egal wie gering)
2. Stellt anhand vorliegender Akten fest, dass Abstinenz nicht eingehalten wird
3. Ordnet MPU an um Eignung zu klären, wogegen man per Gericht nicht angehen kann

Was ist hier der Unterschied? Kann man gegen den etwaigen Führerscheineintzug (falls man keine MPU machen wird) in diesen Szenarien klagen?

Danke nochmal!
 
1. Führerscheinstelle bekommt Info von Alkoholkonsum (egal wie gering)

Wie @kapomick schrieb wird die Führerscheinstelle ab 0,5 Promille über eine Alkoholfahrt informiert. Dazu ist die Polizei verpflichtet.

Ohne Bezug zum Straßenverkehr gibt es diese Verpflichtung ab einer bestimmten Promillehöhe meiner Kenntnis nach nicht. Für eine Meldung an die Führerscheinstelle muss die Promillezahl deutlich höher sein oder es müssen weitere Auffälligkeiten hinzukommen. Zum Beispiel Aggressionen (Schlägerei) oder betrunken auf der Fahrbahn schlafen.

2. Stellt anhand vorliegender Akten fest, dass Abstinenz nicht eingehalten wird

Ja.

3. Ordnet MPU an um Eignung zu klären, wogegen man per Gericht nicht angehen kann

Jein. Sie prüft ob eine MPU-Forderung notwendig ist um eine Gefährdung durch den Betroffenen zu vermeiden (Schutzmaßnahme). Die Prüfung muss bestimmten Kriterien folgen und führt nicht zwangsläufig zu einer weiteren MPU.

Wenn eine MPU gefordert wird und die Fahrerlaubnis / der Führerschein entzogen werden sollen, kann gegen den Entzug geklagt werden. Dabei kommt es zu den von mir genannten Urteilen, die leider alles andere als Eindeutig sind. Zudem sind das wohl auch innhalb von "Alkoholurteilen" eher Ausnahmen, so das ich dazu nicht allzu viele Urteile finden konnte.

Eine Entwicklung ist aber, das die Alkohollobby die Gefahren des Alkohols immer weniger leugnen kann und deshalb auch die Folgen für Betroffene und deren Fahrerlaubnis / Führerschein immer frühzeitiger Auswirkungen haben werden. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, das auch Gerichte eine MPU akzeptieren, die sie früher abgelehnt hätten.

Bei den jährlichen Verkehrsgerichtstagen haben die dort tagenden Fachleute in den letzten Jahren mehrach eine MPU für Kraftfahrer ab 1,1 Promille gefordert. Das blockieren bislang die Politiker, die Angst um ihre Wähler und Arbeitsplätze (Brauereien) haben und die gleichzeitig von der Alkohollobby "unterstützt" werden.
 
Ohne Bezug zum Straßenverkehr gibt es diese Verpflichtung ab einer bestimmten Promillehöhe meiner Kenntnis nach nicht.
deshalb schrieb ich auch "die Polizei ist dazu angehalten..." . Der Casus knacksus dürfte hierbei sein, dass die eben nicht aus Lust und Laune Alkoholkontrollen erheben darf, es muss schon einen gut begründbaren Anlass geben.
Cave: es ist dem Bürger (noch) erlaubt, die reine Frage nach einer Routine-Kontrolle mit "nein" zu beantworten.
 
Theoretisch ist das richtig, und gut so !

Aber, wenn ich das verneine, könnten die Dunkelblauen ja auch richtig neugierig werden…
Und das empfiehlt sich in so einem Falle gerade nicht, oder ?

Ich finde die Konsequenz von dir richtig gut.
Damit lebst du ruhiger.

Liebe Grüße :smiley138:
 
Aber, wenn ich das verneine, könnten die Dunkelblauen ja auch richtig neugierig werden…
da haben sich anderorts* schon spannende Diskussionen ergeben. Fakt ist: die Beamten müssen gute Gründe dokumentieren, wenn sie auf einer Kontrolle beharren. Eine Verweigerung zählt da nicht dazu. Das ist schlicht (noch) das Recht eines freien Bürgers.
Naja.. und der Rest: Theorie und Praxis. :/
Ich halte "vorbeugen" ebenfalls für den besseren Weg*.

______________________________________________________
*besonders in Jura-Foren
** unter anderem, weil ich unserem "Rechtssystem" nicht so ganz vertraue
 
Theoretisch ist das richtig, und gut so !

Aber, wenn ich das verneine, könnten die Dunkelblauen ja auch richtig neugierig werden…
Und das empfiehlt sich in so einem Falle gerade nicht, oder ?
Ich habe vor einem Jahr die Frage ob ich mit eine Alkohol-Test einverstanden bin verneint. Weil ich wissen wollte was passiert.
Passiert ist genau nichts. Nach 20 minütigen Palaver sind die Beamten (es waren ein Pärchen und ein Praktikant) unverrichteter
Dinge wieder von dannen gezogen. Kein Richter wird in so einem Fall eine Blutentnahme anordnen, es sei denn es liegen
schwerwiegende Hinweise auf erhöhten Alkoholkonsum vor.
Bei einem Fußgänger wird das dann mit Sicherheit erst recht nicht geschehen.
Ich weiß aber auch dass im Vorfeld der MPU die örtliche Polizei angeschrieben wird, um eventuell Auffälligkeiten die
NICHT in Zusammenhang mit einem Kfz stehen in Erfahrung zu bringen.

Anmerkung zur Abstinenz im Allgemeinen.
Ich persönlich halte die Abstinenz alleine für kein taugliches Mittel um nachzuweisen dass jemand nicht mehr rückfällig wird.
Ich kenne so viele Leute einschließlich meiner Person die ohne große Anstrengung auch längere Abstinenzen auf
einer Pobacke absolvieren. Auch die Einsicht per se ist nicht das Problem. Jeder halbwegs intelligente Mensch wird dir auf
Nachfrage bestätigen dass er die Problematik verstanden hat und ich rede jetzt nicht von den vielzitierten "Lippenbekenntnissen."
FE Entzug ist in den allermeisten Fällen verbunden mit schwerwiegenderen Problemen als den bloßen Verlust des FS...
Jobverlust, mangelnde Mobilität, evtl. Ehe Problemen und Verlust an Einkommen wiegen in der Regel wesentlich schwerer
als der Fakt kein Kfz mehr führen zu dürfen.
Nachhaltigkeit bei den Vermeidungs-Strategien ist alleine der Schlüssel.
Bei den Fragebögen die ich bisher durchgelesen habe ist das aus meiner Sicht recht locker
kommuniziert worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kein Richter wird in so einem Fall eine Blutentnahme anordnen, es sei denn es liegen
schwerwiegende Hinweise auf erhöhten Alkoholkonsum vor.
Nur mal als allgemeiner Hinweis: der Richtervorbehalt wurde 2017 weitgehend aufgehoben. Sofern der Verdacht einer Straftat im Raum steht, können die Beamten eine BE ohne richterlichen Beschluss durchführen lassen.

 
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