NewUser79B
Neuer Benutzer
Hi alle,
ich habe eine Frage zu einem Themenbereich der in diesem Forum immer mal wieder hier und da vorkommt, mir aber ehrlich gesagt in Gänze noch nicht klar ist.
Das Setting ist - MPU wurde erfolgreich mit Abstinenzabsicht bestanden, es sind noch keine 10 Jahre seit Neuerteilung der FE vergangen und es wird wieder Alkohol getrunken, nur halt kontrollierter. Es geht mir nicht um das persönliche Risiko in alte Gewohnheiten zu verfallen sondern um "Führerschein-Themen".
Klar ist - ab 0.5 im Auto (bzw 0.3 bei Fehler) steht eine neue MPU an.
Nicht so ganz klar sind mir verschiedene Szenarien
a) Gelten für das Fahrradfahren die Werte analog (also 0.3 mit Auffälligkeit bzw 0.5 ohne) oder sind das andere? Falls ja, welche?
b) Das gleiche für zu Fuß unterwegs sein?
c) Was passiert wenn man im Auto in einer allgemeinen Verkehrskontrolle (also keine Auffälligkeit) 0.2 Promille hat - gibt es dann auch eine Meldung an die Führerscheinstelle, die ggf eine neue MPU aufrufen darf weil man ja offensichtlich nicht mehr abstinent ist?
d) Was passiert, wenn man die Polizei außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums trifft und die Kollegen dann Alkoholkomsum feststellen? Mit fällt jetzt kein gutes Beispiel ein, aber aus irgendeinem Grund, sagen wir mal die Polizei sucht Zeugen für einen Vorfall in der Nähe, stehen die vor der Haustür und riechen Alkohol. Dürfen die dann Atemalkoholtest/Blutabnahme durchsetzen? Und falls ja, ergeht ggf. auch dann eine Meldung an die Führerscheinstelle?
Falls die Antwort auf d) "ja, kann Meldung geben" ist, würden sich a) bis c) im Grunde erübrgen weil dann ja jedweder Kontakt mit der Polizei unter Alkoholeinfluss, egal wie viel oder wenig, potentiell ein Problem ist und man sich wirklich an die Abstinenz halten muss, zumindest mal bis die Akte sauber ist (oder halt besser den Rest des Lebens).
Ich danke im Voraus für Euren Input und wünsche allen das Beste,
NewUser79B
ich habe eine Frage zu einem Themenbereich der in diesem Forum immer mal wieder hier und da vorkommt, mir aber ehrlich gesagt in Gänze noch nicht klar ist.
Das Setting ist - MPU wurde erfolgreich mit Abstinenzabsicht bestanden, es sind noch keine 10 Jahre seit Neuerteilung der FE vergangen und es wird wieder Alkohol getrunken, nur halt kontrollierter. Es geht mir nicht um das persönliche Risiko in alte Gewohnheiten zu verfallen sondern um "Führerschein-Themen".
Klar ist - ab 0.5 im Auto (bzw 0.3 bei Fehler) steht eine neue MPU an.
Nicht so ganz klar sind mir verschiedene Szenarien
a) Gelten für das Fahrradfahren die Werte analog (also 0.3 mit Auffälligkeit bzw 0.5 ohne) oder sind das andere? Falls ja, welche?
b) Das gleiche für zu Fuß unterwegs sein?
c) Was passiert wenn man im Auto in einer allgemeinen Verkehrskontrolle (also keine Auffälligkeit) 0.2 Promille hat - gibt es dann auch eine Meldung an die Führerscheinstelle, die ggf eine neue MPU aufrufen darf weil man ja offensichtlich nicht mehr abstinent ist?
d) Was passiert, wenn man die Polizei außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums trifft und die Kollegen dann Alkoholkomsum feststellen? Mit fällt jetzt kein gutes Beispiel ein, aber aus irgendeinem Grund, sagen wir mal die Polizei sucht Zeugen für einen Vorfall in der Nähe, stehen die vor der Haustür und riechen Alkohol. Dürfen die dann Atemalkoholtest/Blutabnahme durchsetzen? Und falls ja, ergeht ggf. auch dann eine Meldung an die Führerscheinstelle?
Falls die Antwort auf d) "ja, kann Meldung geben" ist, würden sich a) bis c) im Grunde erübrgen weil dann ja jedweder Kontakt mit der Polizei unter Alkoholeinfluss, egal wie viel oder wenig, potentiell ein Problem ist und man sich wirklich an die Abstinenz halten muss, zumindest mal bis die Akte sauber ist (oder halt besser den Rest des Lebens).
Ich danke im Voraus für Euren Input und wünsche allen das Beste,
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