Trizyklische Antidepressiva

TommyTom

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Hallo zusammen,

ich weiß leider nicht, wo dieser post am besten aufgehoben ist, also seht es mir bitte nach, wenn das nicht hierhin gehört.
Ich bitte um eure Expertise:

Kann man aufgrund einer ärztlichen verschriebenen Medikation eine MPU angeordnet bekommen, "nur" aufgrund von trizyklischen Antidepressiva? Kennt jemand so einen Fall?

Von der Annahme ausgehend, dass man keine Nebenwirkungen verspürt, es einem durch das Medikament besser geht und der Arzt auch eine entsprechende Krankheit diagnostiziert hat, sprich man fühlt sich in der Lage Auto zu fahren. Wird überhaupt darauf getestet? Es handelt sich ja nicht um ein Mittel im Sinne des BTM-Gesetzes.
 

Nancy

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Hallo TommyTom,

willkommen im Forum.

Um welches Antidepressiva (Produktname) geht es genau und wieso nimmst du es ein (z.B. den Schweregrad der Depression)?
Hast du denn eine MPU-Aufforderung? Wenn ja - wie ist der genaue Wortlaut des Schreibens der FSSt.?
 

TommyTom

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Hallo Nancy,

vielen Dank für die schnelle und nette Antwort!

Ich hatte im Jahr 2012 eine MPU (Cannabis), welche ich erfolgreich bestanden habe. Seitdem besteht auch Drogenfreiheit und so soll es auch bleiben. Jedoch nehme ich seit ca. 3 Jahren regelmäßig (mit zweimaliger Pause von jeweils 2 Monaten) das Medikament Opipramol (ärztlich verschrieben auf Rezept) aufgrund von stressbedingten Schlafstörungen. Mein Hausarzt führt diese auf eine generalisierte Angststörung zurück. Da SSRI's als Nebenwirkung Unruhe erzeugen sind diese für mich ungeeignet. Deshalb bekomme ich Trizyklische mit sedierender Wirkung.

Meine Standard-Dosis beträgt 1 Tablette a 50mg am Abend. Dieses Medikament hilft mir 7-8 Stunden erholsamen Schlaf zu erhalten und meinen Alltag dadurch einfacher bestreiten zu können (dauerhaft nicht ausgeschlafen ist halt schlecht). Nebenwirkungen verspüre ich nicht. Lediglich in der Anfangszeit (ersten 3 Wochen) war ich morgens etwas erschöpft, aber das hat sich gelegt. Mein Arzt sieht kein Problem bzgl. des Autofahrens, wenn ich mich gut fühle und keine Nebenwirkungen verspüre.

Nun habe ich jedoch zufällig im Internet gelesen, dass manchmal bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auch auf Trizyklische Antidepressiva getestet wird, wozu Opipramol gezählt wird. Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Stimmt das und falls ja, kann mir mein "Konsum" Probleme bereiten hinsichtlich der Fahrerlaubnis? Im Schlimmsten Fall eine MPU? Da es sich ja um keine Droge im Sinne des BTM handelt und ich dieses Medikament auf Rezept erhalte, bin ich mir auch unsicher wie ich mich diesbezüglich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle verhalten soll und wie die gesetzliche Situation aussieht.

Momentan studiere ich noch nebenberuflich, doch sobald das Studium im Sommer beendet ist, werde ich auch eine kognitive Verhaltenstherapie beginnen, um die Ursachen für meine Schlafstörungen zu bekämpfen. Ziel ist es wieder ein Leben ohne Antidepressiva zu führen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo TommyTom,

zunächst Mal sind 3 Jahre ein sehr langer Zeitraum für ein Medikament welches bei dir in erster Linie gegen Schlafstörungen eingesetzt wird.
Evtl. schaffst du es ja bereits früher mit der Verhaltenstherapie zu beginnen..
Denn i-wo könnte dabei ja auch das Thema der Suchtverlagerung im Raum stehen.
In einem Nachbarthread geht es um ein ähnliches Thema: Mpu wegen Alkohol/Drogen
Nun habe ich jedoch zufällig im Internet gelesen, dass manchmal bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auch auf Trizyklische Antidepressiva getestet wird, wozu Opipramol gezählt wird. Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Stimmt das und falls ja, kann mir mein "Konsum" Probleme bereiten hinsichtlich der Fahrerlaubnis? Im Schlimmsten Fall eine MPU? Da es sich ja um keine Droge im Sinne des BTM handelt und ich dieses Medikament auf Rezept erhalte, bin ich mir auch unsicher wie ich mich diesbezüglich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle verhalten soll und wie die gesetzliche Situation aussieht.
Es stimmt, die Polizei kann den "Mahsan-Test" auch bei Medikamenten anwenden. Dies geschieht idR aber wohl nur wenn es zu Fahrauffälligkeiten kommt und es somit einen Grund gibt ein Drogenscreening durchzuführen. Du sagst ja selbst dass du keine Nebenwirkungen (mehr) verspürst und auch dein Arzt sieht keine Probleme. Anders wäre es wenn du einen Unfall o.ä. baust und durch Verdachtsmomente eine Blutentnahme durchgeführt werden würde und hierbei der Wirkstoff nachgewiesen wird.

Kurz gesagt: du solltest wirklich nur fahren wenn du dich gut fühlst. Nebenbei solltest du eine Bestätigung deines Arztes mitführen dass dir dieses Mittel verschrieben wird. Sollte es zu der eher unwahrscheinlichen Situation kommen dass die Polizei einen Test mit dir machen möchte, zeigst du diesen Bescheid vor (und nur dann), damit die Beamten von vornherein wissen dass du nicht "eigenmächtig" etwas einnimmst.

Eine MPU sehe ich bei bestimmungsgemäßen Gebrauch übrigens nicht.
 

TommyTom

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Hallo Nancy, danke für die Antwort. Diese hilft mir auf jeden Fall.

Opipramol nehme ich ein aufgrund meiner generalisierten Angststörung, nicht aufgrund der Schlafstörung.
Diese sind nur ein Symptom der Angststörung und waren der Auslöser warum ich überhaupt zum Arzt gegangen bin. Ich habe auch noch andere Symptome gehabt, nur es war mir damals nicht klar, dass das alles zusammenhängt. Das war von mir vielleicht etwas unklar formuliert. Dieser hat dann die Angststörung als Ursache diagnostiziert und mir das Antidepressivum verschrieben. 50mg ist übrigens laut Beipackzettel die Minimaldosis.
Opipramol ist auch kein Schlafmittel wie Zopiclon oder ähnliches. Über die Gefahren der Suchtverlagerung bin ich mir im Klaren. Deshalb trinke ich z.B. auch kein Alkohol und lehne alles ab, was zu einer Abhängigkeit führen kann oder wo immer höher dosiert werden muss. Opipramol macht laut Aussage meines Arztes, im Gegensatz zu Zopiclon oder Benzos, nicht abhängig. Er kennt meine Geschichte und passt da entsprechend auf. Ich verspüre kein Craving oder ähnliches. Ich habe bereits zweimal versuchsweise das Medikament ohne Entzugssymptome für jeweils zwei Monate abgesetzt, nur leider kamen die Symptome der Angststörung wieder. Deshalb möchte ich nun parallel die kogn. Verhaltenstherapie beginnen. Diese ist bei gen. Angststörungen wohl sehr erfolgversprechend.

Um mal ein Szenario aufzubauen:
Ich gerate in eine allg. Verkehrskontrolle, der Polizist fragt mich nach Alkohol/Drogen und ich verneine wahrheitsgemäß. Wenn er mich nun nach Medikamenten fragt und ich (ehrlich) das Anti-Depressivum angebe, dann wird ja wohl trotzdem ein Drogentest gemacht. Dieser wird nun auf das AD anschlagen.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass das wohl zur Fsst weitergeleitet wird und die wahrscheinlich auch einen Arztbericht/Attest sehen wollen? Nach deiner Einschätzung dürfte aber bei ordnungsgemäßen Gebrauch nichts weiter auf mich zukommen.
 

Nancy

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Hallo TommyTom,
Opipramol nehme ich ein aufgrund meiner generalisierten Angststörung, nicht aufgrund der Schlafstörung.
Diese sind nur ein Symptom der Angststörung und waren der Auslöser warum ich überhaupt zum Arzt gegangen bin. Ich habe auch noch andere Symptome gehabt, nur es war mir damals nicht klar, dass das alles zusammenhängt. Das war von mir vielleicht etwas unklar formuliert. Dieser hat dann die Angststörung als Ursache diagnostiziert und mir das Antidepressivum verschrieben. 50mg ist übrigens laut Beipackzettel die Minimaldosis.
nein, du hast dich keineswegs unklar ausgedrückt und ich habe verstanden dass du das Antidepressiva wegen deiner Angststörung nimmst. Allerdings sediert es auch und du gibst ja auch an dass du dadurch besser (durch)schlafen kannst. Vllt. habe ich mich da in meinem letzten Beitrag nicht richtig ausgedrückt. Das aber nur nebenbei...
Um mal ein Szenario aufzubauen:
Ich gerate in eine allg. Verkehrskontrolle, der Polizist fragt mich nach Alkohol/Drogen und ich verneine wahrheitsgemäß. Wenn er mich nun nach Medikamenten fragt und ich (ehrlich) das Anti-Depressivum angebe, dann wird ja wohl trotzdem ein Drogentest gemacht. Dieser wird nun auf das AD anschlagen.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass das wohl zur Fsst weitergeleitet wird und die wahrscheinlich auch einen Arztbericht/Attest sehen wollen? Nach deiner Einschätzung dürfte aber bei ordnungsgemäßen Gebrauch nichts weiter auf mich zukommen.
Ob die Beamten wirklich einen Drogentest machen würden ist schwer einzuschätzen und ob sie es bei einer Bescheinigung deines Arztes an die FSSt. weiterleiten würden ebenfalls. Falls doch, kann es natürlich dazu kommen dass die FSSt. noch einmal bei dir nachfragt - ich persönlich halte das aber für recht unwahrscheinlich.
 

TommyTom

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Ok, dann war doch alles klar :)
Mit der sedierenden Wirkung des Medikaments hast du natürlich Recht, das lässt sich nicht von der Hand weisen. Bewusst wahrnehmen tue ich diese jedoch nicht. Also es ist nicht so, dass ich abends nach Einnahme schläfrig werde. Ich schlafe nur besser, werde also nicht so oft wach. Das hast du richtig geschrieben.
Ich habe auch zu Beginn mal ein SSRI verschrieben bekommen, aber davon war ich total aufgedreht, so dass ich nach einer Einnahme die restliche Packung meinem Arzt zurückgegeben habe.

Ich werde mir nun eine Bescheinigung meines Arztes besorgen und diese im Auto für den Fall der Fälle aufbewahren. Vielen lieben Dank, dass du dir die Zeit für mich genommen hast! Das weiß ich sehr zu schätzen.
Gruß
Tommy
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Das habe ich gerne gemacht, Tommy. Ich wünsche dir alles Gute :)
Und wenn du nochmal eine Auskunft brauchst, bist du jederzeit willkommen :smiley138:
 
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