Trunkenheitsfahrt 1.43% -EScooter

Agua

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum,

ich lese hier schon seit längerer Zeit immer wieder mit und ich finde es wirklich beeindruckend, wie hilfsbereit und schnell hier immer reagiert wird. Wenn man dazu bedenkt, dass alles auf freiwilliger Basis passiert, Chapeau! Vielen Dank dafür!

Nun zu meinem Fall zunächst als Kurzfassung, bevor ich mich an den großen Fragebogen wage. Ich wurde am 19.07.21 gegen 02:33Uhr Nachts betrunken auf einem E-Scooter angehalten. Die Blutprobe auf der Wache hat einen Wert von 1.43% ergeben. Der Führerschein wurde direkt eingezogen. In dem Polizei Bericht zu meinem Zustand steht u.a.: "Diese Unsicherheit äußerte sich dadurch, dass der spätere Beschuldigte mit dem Kraftfahrzeug leichte "Schlangenlinien" fuhr und dabei deutliche Schwierigkeiten hatte das Gleichgewicht auf diesem zu halten.... Während der Vernehmung und der vorausgegangenen Anhaltung machten sich weitere Ausfallerscheinungen bemerkbar. Dise äußerten sich in Form von einem unsicheren Stand und einer verwaschenen Aussprache." In dem Ärzteprotokoll bei der Blutabnahme 03:05Uh, wurden die Felder (Sprache/Pupillen/Gang/Kehrtwende/Denkablauf/Verhalten) als sicher und geordnet, keine Auffälligkeien angekreuzt. Das Feld "Äußerlicher Anschein des Einflusses von Alkohol "leicht bemerkbar" gewählt.
Den Strafbefehl habe ich am 21.10.21 erhalten. Ich darf bis einschließlich dem 20.02.22 keine Kraftfahrzeuge - auch keine führerscheinfreien Kraftfahrzeuge- mehr führen. Dieser ist seit dem 18.11.21 Rechtskräftig.

Nun zu den Fragen:
1. Wie ist Eure Einschätzung bzgl. einer MPU? Muss ich mit einer MPU rechnen, da im Ärztebefund "nur" leichte bemerkbare Anzeichen von Alkoholeinfluss zu sehen sind? Obwohl im Polizeibericht von deutlichen Anzeichen gesprochen wird?

2. Seit dem 19.07.21 habe ich insgesamt zwei Bier in der Zwischenzeit getrunken. Sollte ich jetzt schon bereits eine Haaranalyse rückwirkend für die letzten 3 Monate machen, selbst wenn ich mit KT in eine mögliche MPU gehen würde? Falls Ja, kann jemand ein Labor in Bayern empfehlen?

3. Ich habe einen Antrag bei der FSST bereits gestellt. Daraufhin habe ich ein Schreiben erhalten, dass zum einen der Sehtest im Original nachgereicht werden muss (hatte da nur die Kopie geschickt) und zum anderen der Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe im Original. Zu dem Erste-Hilfe Kurs dachte ich, dass dieser eine lebenslange Gültigkeit hat und bei der Führerscheinprüfung (2006) in meiner Führerscheinakte hinterlegt wurde. Kann es etwas damit zu tun haben, dass ich das Bundesland seitdem gewechselt habe oder muss ich die FSST bewusst darauf hinweisen, dass ich diesen bereits absolviert hatte? Leider kann ich da nicht persönlich hingehen oder anrufen, da alles auf dem Postweg oder per Mail erfolgen muss (coronabedingt).

4. Ich war Anfang des Monats auf einem Junggesellenabschied in Amsterdam und hatte mich dummerweise dazu hinreißen lassen Marihuanna zu konsumieren. (Konsum war auch das einzige Mal dieses Jahr). Sollte es zu einer MPU kommen, kann dieser Konsum in der Medizinischen Untersuchung nachgewiesen werden und drohen mir dadurch neue Konsequenzen?

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,74
Gewicht: 72kg
Alter: 32

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 19.07.21
BAK: 1.43%
Trinkbeginn: 18:00Uhr
Trinkende: 02:00Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:05Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 4Monate

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Akteneinsicht durch die Rechtsanwältin
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -

Bundesland: Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: zwei Bier seit dem Vorfall
Ich lebe abstinent seit: KT

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein

MPU: Noch keine Aufforderung

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein

Vielen Dank schonmal!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Agua,

willkommen im Forum.

Bei einer BAK von 1,43‰ wirst du um eine MPU mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit herumkommen.
Dass der Arzt dir "keine Auffälligkeiten" attestiert hat, liegt sicher daran dass du dich bei der Blutentnahme "zusammengerissen" hast.
(Es ist leider ein häufiger Irrglaube bei Ersttätern dass sich die Situation dadurch verbessert...).
Aber im Polizeibericht wurden deine Ausfallerscheinungen nunmal vermerkt und dieser wird/wurde ja auch vom SB gelesen...

Von daher würde ich hiervon...
Sollte ich jetzt schon bereits eine Haaranalyse rückwirkend für die letzten 3 Monate machen,
erstmal abraten.
kann dieser Konsum in der Medizinischen Untersuchung nachgewiesen werden und drohen mir dadurch neue Konsequenzen?
Bei einer Alk-MPU wird auch nur auf Alk. getestet sofern es keine zusätzlichen Hinweise auf Drogenkonsum gibt ...

Bzgl. des Erste-Hilfe-Kurses lies bitte mal hier:

Erste Hilfe Kurs bei Neuerteilung
 

Agua

Neuer Benutzer
Hi @Nancy,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Zu dem Erste-Hilfe Kurs hätte ich aber noch eine Frage. Meiner Meinung nach hatte ich damals einen Erste-Hilfe Kurs absolviert und keine "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Leider glaube ich kaum, dass ich hierfür noch den Originalnachweis dafür finden werde bzw. ob ich diesen überhaupt habe oder damals schon bei der Führerscheinbeantragung abgeben musste.
Frage: Kann ich irgendwo einsehen, welchen Kurs ich damals absolviert habe? Bspw. der FSST eine Mail schreiben, in der ich das nochmal explizit anfrage? Oder haben die auch keinen Einblick bzw. wenn sie das gesehen hätten, hätten die nicht nach einem neuen Nachweis angefragt? Bin ich zum nachweisen verpflichtet oder schauen die von selbst erstmal nach?

Vielen Dank
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Agua,
Kann ich irgendwo einsehen, welchen Kurs ich damals absolviert habe? Bspw. der FSST eine Mail schreiben, in der ich das nochmal explizit anfrage?
ja, das könntest du so machen.

Allerdings bedeutet dies..
Kann es etwas damit zu tun haben, dass ich das Bundesland seitdem gewechselt habe
womöglich dass deine Akte noch bei deiner alten FSSt. liegt und von dort erst einmal angefordert werden muss...
 

Agua

Neuer Benutzer
Ich glaube ich mache den Erste-Hilfe Kurs einfach noch einmal neu, um das ganze Prozedere zu verkürzen. Schaden tut es mir mit Sicherheit nicht. Wenn ich ehrlich bin, kann ich nicht wirklich viel aus meinem damaligen Kurs noch widergeben. So ein Kurs ist sicherlich sinnvoll und dient mir persönlich mehr, als nur ein Beleg für die FSST.
Vielen Dank Nancy für die schnellen Rückmeldungen.
 
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