Hallo liebes Forum,
ich lese hier schon seit längerer Zeit immer wieder mit und ich finde es wirklich beeindruckend, wie hilfsbereit und schnell hier immer reagiert wird. Wenn man dazu bedenkt, dass alles auf freiwilliger Basis passiert, Chapeau! Vielen Dank dafür!
Nun zu meinem Fall zunächst als Kurzfassung, bevor ich mich an den großen Fragebogen wage. Ich wurde am 19.07.21 gegen 02:33Uhr Nachts betrunken auf einem E-Scooter angehalten. Die Blutprobe auf der Wache hat einen Wert von 1.43% ergeben. Der Führerschein wurde direkt eingezogen. In dem Polizei Bericht zu meinem Zustand steht u.a.: "Diese Unsicherheit äußerte sich dadurch, dass der spätere Beschuldigte mit dem Kraftfahrzeug leichte "Schlangenlinien" fuhr und dabei deutliche Schwierigkeiten hatte das Gleichgewicht auf diesem zu halten.... Während der Vernehmung und der vorausgegangenen Anhaltung machten sich weitere Ausfallerscheinungen bemerkbar. Dise äußerten sich in Form von einem unsicheren Stand und einer verwaschenen Aussprache." In dem Ärzteprotokoll bei der Blutabnahme 03:05Uh, wurden die Felder (Sprache/Pupillen/Gang/Kehrtwende/Denkablauf/Verhalten) als sicher und geordnet, keine Auffälligkeien angekreuzt. Das Feld "Äußerlicher Anschein des Einflusses von Alkohol "leicht bemerkbar" gewählt.
Den Strafbefehl habe ich am 21.10.21 erhalten. Ich darf bis einschließlich dem 20.02.22 keine Kraftfahrzeuge - auch keine führerscheinfreien Kraftfahrzeuge- mehr führen. Dieser ist seit dem 18.11.21 Rechtskräftig.
Nun zu den Fragen:
1. Wie ist Eure Einschätzung bzgl. einer MPU? Muss ich mit einer MPU rechnen, da im Ärztebefund "nur" leichte bemerkbare Anzeichen von Alkoholeinfluss zu sehen sind? Obwohl im Polizeibericht von deutlichen Anzeichen gesprochen wird?
2. Seit dem 19.07.21 habe ich insgesamt zwei Bier in der Zwischenzeit getrunken. Sollte ich jetzt schon bereits eine Haaranalyse rückwirkend für die letzten 3 Monate machen, selbst wenn ich mit KT in eine mögliche MPU gehen würde? Falls Ja, kann jemand ein Labor in Bayern empfehlen?
3. Ich habe einen Antrag bei der FSST bereits gestellt. Daraufhin habe ich ein Schreiben erhalten, dass zum einen der Sehtest im Original nachgereicht werden muss (hatte da nur die Kopie geschickt) und zum anderen der Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe im Original. Zu dem Erste-Hilfe Kurs dachte ich, dass dieser eine lebenslange Gültigkeit hat und bei der Führerscheinprüfung (2006) in meiner Führerscheinakte hinterlegt wurde. Kann es etwas damit zu tun haben, dass ich das Bundesland seitdem gewechselt habe oder muss ich die FSST bewusst darauf hinweisen, dass ich diesen bereits absolviert hatte? Leider kann ich da nicht persönlich hingehen oder anrufen, da alles auf dem Postweg oder per Mail erfolgen muss (coronabedingt).
4. Ich war Anfang des Monats auf einem Junggesellenabschied in Amsterdam und hatte mich dummerweise dazu hinreißen lassen Marihuanna zu konsumieren. (Konsum war auch das einzige Mal dieses Jahr). Sollte es zu einer MPU kommen, kann dieser Konsum in der Medizinischen Untersuchung nachgewiesen werden und drohen mir dadurch neue Konsequenzen?
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,74
Gewicht: 72kg
Alter: 32
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 19.07.21
BAK: 1.43%
Trinkbeginn: 18:00Uhr
Trinkende: 02:00Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:05Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 4Monate
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Akteneinsicht durch die Rechtsanwältin
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -
Bundesland: Bayern
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: zwei Bier seit dem Vorfall
Ich lebe abstinent seit: KT
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
MPU: Noch keine Aufforderung
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Vielen Dank schonmal!
ich lese hier schon seit längerer Zeit immer wieder mit und ich finde es wirklich beeindruckend, wie hilfsbereit und schnell hier immer reagiert wird. Wenn man dazu bedenkt, dass alles auf freiwilliger Basis passiert, Chapeau! Vielen Dank dafür!
Nun zu meinem Fall zunächst als Kurzfassung, bevor ich mich an den großen Fragebogen wage. Ich wurde am 19.07.21 gegen 02:33Uhr Nachts betrunken auf einem E-Scooter angehalten. Die Blutprobe auf der Wache hat einen Wert von 1.43% ergeben. Der Führerschein wurde direkt eingezogen. In dem Polizei Bericht zu meinem Zustand steht u.a.: "Diese Unsicherheit äußerte sich dadurch, dass der spätere Beschuldigte mit dem Kraftfahrzeug leichte "Schlangenlinien" fuhr und dabei deutliche Schwierigkeiten hatte das Gleichgewicht auf diesem zu halten.... Während der Vernehmung und der vorausgegangenen Anhaltung machten sich weitere Ausfallerscheinungen bemerkbar. Dise äußerten sich in Form von einem unsicheren Stand und einer verwaschenen Aussprache." In dem Ärzteprotokoll bei der Blutabnahme 03:05Uh, wurden die Felder (Sprache/Pupillen/Gang/Kehrtwende/Denkablauf/Verhalten) als sicher und geordnet, keine Auffälligkeien angekreuzt. Das Feld "Äußerlicher Anschein des Einflusses von Alkohol "leicht bemerkbar" gewählt.
Den Strafbefehl habe ich am 21.10.21 erhalten. Ich darf bis einschließlich dem 20.02.22 keine Kraftfahrzeuge - auch keine führerscheinfreien Kraftfahrzeuge- mehr führen. Dieser ist seit dem 18.11.21 Rechtskräftig.
Nun zu den Fragen:
1. Wie ist Eure Einschätzung bzgl. einer MPU? Muss ich mit einer MPU rechnen, da im Ärztebefund "nur" leichte bemerkbare Anzeichen von Alkoholeinfluss zu sehen sind? Obwohl im Polizeibericht von deutlichen Anzeichen gesprochen wird?
2. Seit dem 19.07.21 habe ich insgesamt zwei Bier in der Zwischenzeit getrunken. Sollte ich jetzt schon bereits eine Haaranalyse rückwirkend für die letzten 3 Monate machen, selbst wenn ich mit KT in eine mögliche MPU gehen würde? Falls Ja, kann jemand ein Labor in Bayern empfehlen?
3. Ich habe einen Antrag bei der FSST bereits gestellt. Daraufhin habe ich ein Schreiben erhalten, dass zum einen der Sehtest im Original nachgereicht werden muss (hatte da nur die Kopie geschickt) und zum anderen der Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe im Original. Zu dem Erste-Hilfe Kurs dachte ich, dass dieser eine lebenslange Gültigkeit hat und bei der Führerscheinprüfung (2006) in meiner Führerscheinakte hinterlegt wurde. Kann es etwas damit zu tun haben, dass ich das Bundesland seitdem gewechselt habe oder muss ich die FSST bewusst darauf hinweisen, dass ich diesen bereits absolviert hatte? Leider kann ich da nicht persönlich hingehen oder anrufen, da alles auf dem Postweg oder per Mail erfolgen muss (coronabedingt).
4. Ich war Anfang des Monats auf einem Junggesellenabschied in Amsterdam und hatte mich dummerweise dazu hinreißen lassen Marihuanna zu konsumieren. (Konsum war auch das einzige Mal dieses Jahr). Sollte es zu einer MPU kommen, kann dieser Konsum in der Medizinischen Untersuchung nachgewiesen werden und drohen mir dadurch neue Konsequenzen?
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,74
Gewicht: 72kg
Alter: 32
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 19.07.21
BAK: 1.43%
Trinkbeginn: 18:00Uhr
Trinkende: 02:00Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:05Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 4Monate
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Akteneinsicht durch die Rechtsanwältin
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -
Bundesland: Bayern
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: zwei Bier seit dem Vorfall
Ich lebe abstinent seit: KT
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
MPU: Noch keine Aufforderung
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Vielen Dank schonmal!