Trunkenheitsfahrt-Wiederholungstäter

El Duderino

Neuer Benutzer
Hallo liebste Forumsnutzer,

mich hat es erwischt und mir steht die MPU vor der Türe, da ich bereits alkoholisiert on the road war..
Nach einem Jahr voller Verzeiflung und demotivation, suche ich hier zuflucht und ein wenig unterstützung die nötigen Schritte zu starten, um meine (Bewegungs)Freiheit wieder zu erweitern.

Die Frist von 4 Monaten für das Gutachten der Fsst wurde am 09.03. festgesetz.

In wie fern ist es möglich den GA in den kommenden 2 Monaten positiv zu stimmen? Ist es zeittechnisch überhaupt noch machbar ?

Anbei der FB für die grobe Information

:smiley2281:

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: M
Größe: +- 179 cm
Gewicht: 76 kg
Alter:26

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:01.04.2021
BAK:1,28 Promille
Trinkbeginn: 18:45
Trinkende: 23:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 01:24

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist:6 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja, …
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist zu erwarten, dass XY auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter einem die die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Fahrerlaubnisgruppe 1 in Frage stellen?

Bundesland
:

NRW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: >1x p. Monat 2l Estrella Damm 5,4%
Ich lebe abstinent seit: -


Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: nein?

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:

Psychologe: nicht nach dem Vorfall+
Gespräch mit einem Neurologen+ Empfehlung
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: ?

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):-
Schon bezahlt?:-
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:-
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:-

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

TattdatumTatbestand - snummerStrafe
07.01.2018Führen KFZ mit Atemalkohol von 0,34 mg/l 4246002P+1 Monat+600€
27.02.2018Handy am Steuer 1236241P+130€ getilgt
17.04.20181P+100€ getilgt


1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)


Der 01.04. war ein Gründonnerstag, dementsprechend hatte ich nach mehreren 60+ Stunden Wochen ein langes Wochenende vor mir und war nach Wochen des Lockdowns mit meinen Jungs zum „Freigang“ verabredet. Nach meinem 10 Stunden Arbeitstag bin ich also nur zum Umziehen nach Hause um anschließend die besagten Jungs am Kiosk an der Ecke zu treffen.

Ich hatte über den Tag, wenn es hochkommt, 3 Stücke Schokolade gegessen, da bei der Arbeit keine Zeit zum Essen war, der Appetit hatte sich aber auch schon lange verabschiedet, womit das erste Bier die erste Mahlzeit am Tag ersetz hatte (19Uhr).

Wir starteten unsere Büdchen Tour also und liefen von Unterbilk in die Düsseldorfer Innenstadt (ca.3km). Als wir dann in der Geisterstadt angekommen waren, haben wir nach einem weiteren Bier + Schnaps das Ende des Abends angepeilt. Wir standen am Corneliusplatz (nördl. Ende der Königsallee) und haben entscheiden den Abend mit einem Döner abzuschließen. (22:45 Uhr)
Der Dönerladen war von dort ca. 1km entfernt und scheinbar kam mein unterdrückter Hunger dann doch nicht mit dem Tempo der Bande zurecht und überredete mein Verstand, den E-Roller zu entsperren der dort stand, um schnellstmöglich ans lang erhoffe Ziel zu kommen (23 Uhr)




Die Fahrt endete nach 50m. (23:02 Uhr) und ich bin erst nach ca 12std. wieder bei vollem Bewusstsein gewesen. BAK wurde in der Notaufnahme bestimmt. 1,28 Promille ca 2std. nach dem Unfall.



2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)

19 – 22:30 Uhr ca. 3l Bier 5,2%
+
22:30 Uhr 0,02l Schnaps 40%


3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?

0,05 von 1 km

4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
(Ja/Nein + Begründung)

Ja, da der Hunger, oder das Bedürfnis etwas Essbares zu finden, die Sinne geschärft hatte

5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?

Geplant war es zu Fuß das Ziel zu erreichen.

6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?


ja

7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen, ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

Da Alkohol gesellschaftlich akzeptiert und etabliert ist, habe ich mir nie allzu große Gedanken darüber gemacht. Nie wäre gelogen und die Folge daraus ist der Respekt des Trägheitsmomentes.

8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen?
(Allererste Erinnerung und erster Konsum)

Im Alter von 15-16 Jahren Mischbier mit Schulkameraden am Wochenende.


9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Nie ohne „Anlass“ wie z.B. Straßenfeste, Kirmes, Sommerabende. Der Konsum hat sich in den letzten Jahren nicht ausgeprägt, sondern eher konzentriert. Bewusster und bedachter getrunken.


10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?

Im Alter von 15 – 16 rückblickend schon jedes fast Wochenende. Man hat sich einen Kasten Bier, oder ein Jägermeister mit 2-3 Personen geteilt.


11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?

Öffentliche Plätze mit Freunden aus der Schule

12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)

Rückblickend kann man es ein gemeinsames Interesse nennen, um Stärke in Form von Trinkfestigkeit zu beweisen (funktionierte nicht immer)

13. Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?
(bei wenig und bei viel Alkohol)

Damals eine Steigerung des Selbstbewusstseins, was bei zunehmender Menge bei dem Verlust der Motorik und Abwehrreaktion des Körpers endete.
Heute kann es passieren, dass ich den Übergang von „wenig“ zu „viel“ zu schnell passiere.

14. Gab es kritische Hinweise Anderer auf Ihren Alkoholkonsum und wie haben Sie darauf reagiert?

/

15. Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Alkoholkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld?

Existenzgefährdung, durch drohenden Verlust der Arbeitsanstellung; Enttäuschung und Sorge bei Elternteil; Abhängigkeit, bzw. Einschränkung der Freiheit sich fortzubewegen

16. Gab es in Ihrem bisherigen Leben frühere Zeiten, in denen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?
Wenn ja, nennen sie bitte die Lebensabschnitte und mögliche Ursachen und Umstände dafür.

14 – 16 Jahre Schulzeit

20 – 21 Jahre Trennung nach 3 Jahren Beziehung

21 – 22 Jahre Depression der Mutter mit Suizid




17. Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?


Ich habe nie mit dem Motiv Alkohol getrunken, mich „abzuschießen“

18. Haben Sie früher schon einmal oder öfter über einen längeren Zeitraum bewusst und mit Absicht völlig auf den Genuss von Alkohol verzichtet?

16 – 20 Jahre Regelrechter Alkoholhass


19. In welcher Kategorie von Trinker haben sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein?

„normaler“ (problem)Jugendkonsum



Heute und in Zukunft

20. Trinken Sie heute Alkohol? Wenn ja, was, wie viel und wie oft?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

Schwer zu bestimmen, da sich die durch Covid und die Arbeit der soziale Kontakt minimiert hat.
1x Monat 2l Bier + 1 Schnaps, wenn es zu einem „Freigang“ kommt

>1x Monat 1Longdrink (Gin Tonic/Negroni) 2-3 cl 40%

21. Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken?

Vor 1 Woche im Urlaub. ¾ Bier durch Ekel vor Alkohol stehen lassen


22. Trinken sie gelegentlich alkoholfreies Bier?

nein

23. Warum trinken Sie heute keinen Alkohol/keinen Alkohol?

/


24. Warum haben Sie das Trinken aufgegeben und warum nicht schon eher?

/

25. Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?


Bewusstsein kalibriert. Umstellungsphase aufgrund des Unfalls „kontrolliert“ Abstinent (3/4 jahr)
Ich habe in dem 1 Jahr nach dem Unfall alkoholische Getränke bewusst und als Genuss zu mir genommen.

26. Wie wirkt sich Ihr geändertes Verhalten auf Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld aus?


Da ich Alkohol nicht mehr unkontrolliert zu mir nehme, bzw. wurde das Bewusstsein dafür gefördert, wo der Genuss aufhört.

27. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?

Selbstreflektion, den Konsum und sich selbst mäßigen.

28. Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?

(mit Begründung)

Ich würde es nicht als Gewohnheit bezeichnen, dass ich bei der nächsten Gelegenheit zu tief ins Glas schaue, aber dass ich mal zu tief ins Glas schaue, will ich bezweifeln. Der physische und psychische Schaden, den ich durch mein Fehlverhalten angerichtet habe.. den möchte ich nicht wieder aufräumen.


29. Wie wollen sie in Zukunft das Trinken vom Fahren trennen?

Lasse ich mich gehen, lasse ich mich Fahren ist die Devise. Zu teuer war die Erfahrung und zu groß der entstandene Schaden. Ich zahle lieber dem Dienstleister dafür, dass dieser mich sicher ans Ziel bringt, wenn ich es nicht mehr aus eigener Kraft schaffe.

30. Haben Sie zum Abschluss noch etwas hinzuzufügen?
 

Max429

Benutzer
Hey, ich selbst bereite mich noch auf meine Kommende MPU vor, möchte dir nur kurz einen Tipp geben.

Schau dir hier im Forum mal ein paar gute Fragebögen an.

Informiere dich was Kontrolliertes Trinken ist, zu welchen Anlässen du Trinken könntest, was du bei diesen Anlässen Trinken darfst usw…

Aus meiner Sicht musst du noch vieles ändern, der Fragebogen ist etwas dünn, bei einigen Fragen triffst du den Punkt nicht z.B. bei der Frage 7 ja und wie oft hast du denn jetzt im Straßenverkehr alkoholisiert teilgenommen?

Es wird sich aber bestimmt jemand mit mehr Ahnung deinen FB anschauen und sein Kommentar dazu dalassen.

Aber wirklich lies andere Beiträge und deren Fragebögen, das ist nur ein Mehrwert und du wiest direkt sehen was du verbessern kannst.

gruß Max
 

El Duderino

Neuer Benutzer
Servus Mex,

Danke für deine Gedanken und Empfehlungen
Informiere dich was Kontrolliertes Trinken ist, zu welchen Anlässen du Trinken könntest, was du bei diesen Anlässen Trinken darfst usw…

Hier mein bedenklen, da ich bereits mit 0,34mg/l aufgefallen bin und nun mit ~1,2 BAK.
Eine Verkehrspsyschologin sagte, dass die Steigerung des Wertes Grund genug für ein Missbrauch, fast schon Abhängigkeit sei.
Kontrolliertes Trinken sei hier quasi nicht möglich.

WENN KT möglich, ist ein AB Nachweis von Nöten?

Aus meiner Sicht musst du noch vieles ändern, der Fragebogen ist etwas dünn, bei einigen Fragen triffst du den Punkt nicht z.B. bei der Frage 7 ja und wie oft hast du denn jetzt im Straßenverkehr alkoholisiert teilgenommen?
Ich bin schon zu oft nach einen Bier Fahrrad, oder E-Roller gefahren. Das Auto habe ich aber immer gemieden, da es immer ein Tabu war Komsum und Auto zu mischen.

Aber wirklich lies andere Beiträge und deren Fragebögen, das ist nur ein Mehrwert und du wiest direkt sehen was du verbessern kannst.
Ich bin dran, man nimmt viel mit, da stimme ich dir zu. Wirst du an einem Vorbereitungskurs teilnehmen, oder eine Beratung in anspruch nehmen?

:smiley711:
 

Max429

Benutzer
Prinzipiell wäre KT möglich, näheres wird dir jemand anders bestimmt mitteilen.

Bei KT sind Abstinenz Nachweise nicht von Nöten. Weil ein KT hat ja wenig mit Abstinenz zu tun.

Ich persönlich war nicht bei einem Vorbereitungskurs, genau sowenig war ich bei einem Verkehrspsychologen. Ich bereite mich rein durch dieses Forum und mit Google auf die MPU vor. Das muss aber jeder für sich wissen, ob man dort Teilnehmen mag oder nicht.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hier mein bedenklen, da ich bereits mit 0,34mg/l aufgefallen bin und nun mit ~1,2 BAK.
Eine Verkehrspsyschologin sagte, dass die Steigerung des Wertes Grund genug für ein Missbrauch, fast schon Abhängigkeit sei.
Kontrolliertes Trinken sei hier quasi nicht möglich.
Abhängigkeit ist Blödsinn ... aber als Wiederholungstäter mit steigender Tendenz, ist dass mit KT nicht ganz so einfach.
Deine BAK sind noch relativ moderat. Ich persönlich würde es mit einer freiwilligen Abstinenz von 6 Monaten angehen lassen. Mit 26 Jahren bist du noch relativ jung, so dass eine lebenslange Abstinenz schwer vermittelbar wäre.

Deinen FB vergessen wir erstmal, damit brauchst noch nicht mal an eine MPU denken. Dafür solltest du hier entsprechend zu deinem Thema nachlesen.

Weiterer Lesestoff ...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Urinanalyse FAQ
Haaranalyse FAQ

Wichtige Abkürzungen
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Die Alkoholisierung war noch relativ "niedrig" (viele legen da noch ein ganzes Promille und mehr drauf). Ausserdem hattest du bei diesem "niedrigen" Pegel schon deutliche Ausfälle, das spricht für eine "moderate Gewöhnung".
Dennoch: du bist ein aktenkundiger Wiederholungstäter, da wirst du, wie Max sagte, es nicht ganz leicht haben mit KT. Die Steigerung ist dabei nur einer der Faktoren, die Tatsache, dass du nach 4 Jahren grad wieder auffällig wirst ein anderer wichtiger Faktor...

1. Schritt: Nachweise sammeln. Mach einen Vertrag über 6 Monate, den kannst du dann erweitern (rechtzeitig erledigen) wenn sich herausstellt, dass das der Weg sein sollte.
2. Schritt: Aufarbeitung anfangn
3. Schritt: in Richtung September eine neue FE beantragen, Sehtest abliefern, ... dann bekommst du die formale Aufforderung zur MPU und eine Frist. Jetzt sind wir bei Mitte Mai, du könntest mit terminlichem Glück im Dezember eine MPU machen und mit gutachterlichem Glück vor Weihnachten dein Gutachten vorliegen haben und damit dann zumindest eine vorläufige FE bekommen.

Aber: dieser Zeitplan läuft nur, wenn du bis dahin solide aufgearbeitet hast.
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass TF 1 im Januar 2023 getilgt wird.
Somit käme dann Ersttäterschaft unter 1,6‰o (bei deutlichen Ausfallerscheinungen) in Betracht, so dass keine Grundlage für eine MPU-Aufforderung mehr bestünde.
Dafür müsste jedoch der jetzige Antrag fristgerecht zurückgezogen werden.
 

Andi18

MPU Profi
..
Die Frist von 4 Monaten für das Gutachten der Fsst wurde am 09.03. festgesetz.
In wie fern ist es möglich den GA in den kommenden 2 Monaten positiv zu stimmen? Ist es zeittechnisch überhaupt noch machbar ?
..
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: >1x p. Monat 2l Estrella Damm 5,4%

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

TattdatumTatbestand - snummerStrafe
07.01.2018Führen KFZ mit Atemalkohol von 0,34 mg/l 4246002P+1 Monat+600€
27.02.2018Handy am Steuer 1236241P+130€ getilgt
17.04.20181P+100€ getilgt
ich sehe das wie Rod. In den nächsten 2 Monaten schaffst das nicht. Keine Aufarbeitung.
WHT mit steigender Tendenz. Selbst wenn mit AB6 antreten würdest, reicht das zeitlich nicht.
Bei der irritierenden Konsumangabe könntest mit HA nicht gleich beginnen.

Ich glaube auch, daß es am Erfolgversprechensten ist, in den sauren Apfel zu beißen und den Antrag zurückzuziehen.
Damit sparst Dir die MPU und die Kosten der forensischen Belege.
Stellst den Antrag im Januar neu, hier aufpassen, wann 1.TF genau rechtskräftig geworden ist und bekommst dann geschmeidig die FE zurück.
 

El Duderino

Neuer Benutzer
so dass keine Grundlage für eine MPU-Aufforderung mehr bestünde.
geschmeidig die FE zurück
@RodionRomanovich Danke für deine Einschätzung!
Ist die aktuelle MPU Aufforderrung nicht Grundlage genug, oder heißt das, dass die aktuelle im kommenden Jahr nicht mehr vorliegt:smiley2204:

@Andi18 Jetzt machst du mir ja Hoffnung, dass das ganze nur ein schlechter Witzt ist (was es sowieso ist)

So wie ich eure Empfehlungen interpretiere, habe ich im kommenden Jahr nicht mehr mit einer MPU zu rechnen, da bei der FSST der Eintrag der ersten Tat nicht mehr berücksichtigt wird... klingt fast zu einfach :smiley2204:
In den nächsten 2 Monaten schaffst das nicht. Keine Aufarbeitung.
Mein Paket ist in zwei Monaten nicht aufzuarbeiten, das realisiere ich nach und nach.
Machbar, jedoch nicht nachhaltig in 2 Monaten, das stimmt wohl.
Steht im Strafbefehl was von Wiederholungstat?
Der SB erwähnt die erste TF nicht.

TF1 ist seit 28.02.2018 Rechtskräftig.


Eine weitere Option die sich mir aufgetan hat, ist der "Führerscheintourismus".
Durch meine zweite Staatsangehörigkeit und Familie in Italien wäre dies auch eine Option die für mich in Beträcht kommt, da ich über diesen Weg auch etwas davon habe und zwar die Klasse A.

So oder so ist es viel Zeit und die Aufarbeitung würde unter der Auslandslösung in Mitleidenschaft gezogen, weshalb ich diesen Schritt eher als Plan Z gespeichert habe, da aber nun durch die Tilgung der 1 TF sich für mich ein neues Fenster öffnet, wäre das wohl die eleganteste und günstigste Methode die im Raum steht, oder?



Besten Gruß :a055:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Eine weitere Option die sich mir aufgetan hat, ist der "Führerscheintourismus".
Durch meine zweite Staatsangehörigkeit und Familie in Italien wäre dies auch eine Option die für mich in Beträcht kommt, da ich über diesen Weg auch etwas davon habe und zwar die Klasse A.
Wenn du die Auflagen erfüllen kannst ...

"Die Fahrerlaubnis ist in dem Land in Europa oder in einem Land im Europäischen Wirtschaftsraum, in dem man seinen ordentlichen Wohnsitz (185-Tage-Regelung) hat und dort möglichst nah am Wohnort, zu erwerben – das besagt das Wohnsitzprinzip (s. § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung). Diese Regelung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Hat man keinen festen Wohnsitz, ist es in der Regel nicht möglich, den Führerschein zu dort zu machen."
 

Andi18

MPU Profi
...
So wie ich eure Empfehlungen interpretiere, habe ich im kommenden Jahr nicht mehr mit einer MPU zu rechnen, da bei der FSST der Eintrag der ersten Tat nicht mehr berücksichtigt wird... klingt fast zu einfach :smiley2204:

Mein Paket ist in zwei Monaten nicht aufzuarbeiten, das realisiere ich nach und nach.
Machbar, jedoch nicht nachhaltig in 2 Monaten, das stimmt wohl.

Der SB erwähnt die erste TF nicht.

TF1 ist seit 28.02.2018 Rechtskräftig.
klingt momentan leider so danach. I.d.F. mußt bis Ende Feb 23 warten..
Wenn jetzt an die mpu rangehst, halte ich AB6 für ein Wagnis. Mit AB12 bist halt auf der sicheren Seite, damit würde die Aufarbeitung länger dauern als die Verjährung der 1. TF..
Bevor es zur Versagung der FE kommt, mußt unbedingt den Antrag zurückziehen. Ansonsten würde die Mpu-Auflage erhalten bleiben.
Hier solltest also rechtzeitig agieren.
Eine weitere Option die sich mir aufgetan hat, ist der "Führerscheintourismus".
Durch meine zweite Staatsangehörigkeit und Familie in Italien wäre dies auch eine Option die für mich in Beträcht kommt, da ich über diesen Weg auch etwas davon habe und zwar die Klasse A.
Hierzu hab ich erst ein YouTube Video angeschaut, daß das Wohnsitzprinzip nicht kontrolliert werden kann. Ich kenn mich da zu wenig aus. Solltest Dich informieren. Schau Dir den Kanal von Führerschein-Held (Michaels Europa Fahrschule auf den Kanaren) und dem RA Dr Hartmann an. Der RA hat ein Video hierzu veröffentlicht.
Michael wiederum erwähnte, daß der Weg via Mpu pauschal der Einfachere wäre.. nur für besonders schwierige Fälle geeignet, zu welchen ich dich nicht zählen täte..
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Es ist außerdem zu bedenken, dass in seltenen Fällen auch unberechtigterweise MPU-Aufforderungen ergehen. Da man gegen diese nich klagen kann, sondern nur gegen die Rechtsfolgen (Versagung), ist es ratsam, auch für solche Fälle gerüstet zu sein. Ich empfehle hier, den Alkoholkonsum rechtzeitig herunterzufahren bzw. ganz einzustellen, um im worst case kurzfristig die benötigten Nachweise zu erbringen.
Für den FS-Tourismus wäre zu beachten, dass die Sperrfrist hierzulande abgelaufen sein sollte, wenn eine ausländische FE erworben wird.
Bzgl. Wohnsitzregelung gab es noch irgendeine Ausnahme für Studenten, die ggf. interessant sein könnte.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Also, ich bin ehrlich gesagt nicht ganz firm in der Rechtslage, deine erste Eintragung ist zwar kurz vor der Tilgung, aber rein gefühlstechnisch dürfte die nicht einfach ignoriert werden, da bin ich auf die Schnelle überfragt. Fakt ist aber, dass die FST bei Zweifeln an deiner Fahreignung eine MPU verlangen darf, insbesondere bei Alk, und wenn deine erste Schandtat noch irgendwie aktenkundig ist, dann kann das zu einer wahrscheinlich rechtens geforderten MPU führen.

Eine weitere Option die sich mir aufgetan hat, ist der "Führerscheintourismus".
Durch meine zweite Staatsangehörigkeit und Familie in Italien wäre dies auch eine Option die für mich in Beträcht kommt, da ich über diesen Weg auch etwas davon habe und zwar die Klasse A.
Das ist prinzipiell legal, in deinem Fall wahrscheinlich umso mehr, allerdings kann die FST dir die FE für Deutschland entziehen, dann dürftest du in Italien fahren, sofern die nicht online checken und dann auch was von dir verlangen, aber in DE könnten sie dir das Fahren untersagen.
Der SB erwähnt die erste TF nicht.
ok, ausser im FAER irgendwie aktenkundig? Kann immer noch auch nach Tilgung zu einer MPU-Aufforderung führen...

Deine aktuelle Trinkpraxis solltest übrigens auf KT-konformes Level runterfahren, der GA hat wenig Humor, wenn der El Duderino dann von seinen White Russians berichtet oder gar einen dabei hat... ;)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hierzu hab ich erst ein YouTube Video angeschaut, daß das Wohnsitzprinzip nicht kontrolliert werden kann.
Vergiss den ganzen Kram. Egal was bei YouTube angepriesen wird ... der Staat ist gut vorbereitet auf den "Führerscheintourismus".

Spätestens seit dem 19. Januar 2009 werden Reisegemeinschaften dieser Art deutliche Steine in den Weg gelegt. Damals wurde die dritte EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) innerhalb von § 28 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) umgesetzt. Daraus ergibt sich: Eine Fahrerlaubnis aus dem Ausland ist ungültig, wenn der Besitzer nicht mindestens 185 Tage dort einen Wohnsitz besessen hat oder wenn während der Ausstellung in Deutschland noch eine Sperrfrist gültig war. Dies wird inzwischen sehr sorgfältig überprüft, auch wenn das in Deutschland etwas länger dauert.
Bzgl. Wohnsitzregelung gab es noch irgendeine Ausnahme für Studenten, die ggf. interessant sein könnte.
Sonderregelungen für Studenten und Schüler

Allein der Besuch einer Universität oder Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Fahrerlaubnisse, die Studenten und Schüler während ihres Studienaufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatstaat erwerben, sind hier also gültig. Studenten und Schüler aus anderen Mitgliedstaaten können aber auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben, sofern sie sich hier mindestens sechs Monate aufhalten.
Dasselbe gilt umgekehrt für Personen mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie für mindestens sechs Monate in einem anderen Mitgliedstaat eine Universität oder Schule besuchen.
 

El Duderino

Neuer Benutzer
@SIXX Ich bin bei dir und danke für deinen Rat. Nur liegt es in meiner Natur, zu viel zu hinterfragen. Deswegen denke ich nicht, dass die MPU derzeit die beste Wahl ist auch in anbetracht des Druckes der mir gemacht wird.

Wenn jetzt an die mpu rangehst, halte ich AB6 für ein Wagnis. Mit AB12 bist halt auf der sicheren Seite, damit würde die Aufarbeitung länger dauern als die Verjährung der 1. TF..
Bevor es zur Versagung der FE kommt, mußt unbedingt den Antrag zurückziehen. Ansonsten würde die Mpu-Auflage erhalten bleiben.
Hier solltest also rechtzeitig agieren.
Danke für den Hinweis, ich habe shcon gehört, dass wenn man die Frist versäumt der Fsst die nicht vorhandene Eignung bestätigt.
unberechtigterweise MPU-Aufforderungen ergehen
Also sagst du, dass Ende Februar, nach Tilgung der 1 TF eine MPU verlangt werden kann? (Sag niemals nie, verstehe..)
ist abgelaufen
allerdings kann die FST dir die FE für Deutschland entziehen
Den Führerschein, den ich nach Ablauf der Sperrfrist legal in einem anderen Land gemacht hatte, in dem ich min 185 Tage mit meinem Hauptwohnsitz gemeldet war? Willkür?
Wenn du die Auflagen erfüllen kannst ...
Diese sollte ich nochmal bbei meinem Anwalt erfragen.
Habe hierzu auch viele verschiedene Aussagen und Infos gelesen.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Den Führerschein, den ich nach Ablauf der Sperrfrist legal in einem anderen Land gemacht hatte, in dem ich min 185 Tage mit meinem Hauptwohnsitz gemeldet war? Willkür?
Ja, einige Länder haben mittlerweile die MPU als System eingeführt, das ist auch keine Willkür, sondern geltendes Recht, um ganz ehrlich zu sein auch nicht völlig daneben und unbegründet.
Du darfst mit diesem Führerschein in Italien und den meisten europäischen Ländern (möglicherweise) fahren, aber das deutsche Recht sieht vor, dass du hier nicht fahren darfst
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nun ja, streng genommen kann eine getilgte TF (die ja dann auch nicht mehr im FAER steht) nicht mehr zur Grundlage für eine MPU-Aufforderung herangezogen werden. Die Tilgungshemmung gibt es nicht mehr, von daher hätte El Duderino keine MPU mehr zu erwarten...

Den Führerschein, den ich nach Ablauf der Sperrfrist legal in einem anderen Land gemacht hatte, in dem ich min 185 Tage mit meinem Hauptwohnsitz gemeldet war? Willkür?
Wie Max schon schrieb wäre ein EU-FS in D anzuerkennen wenn alle Auflagen erfüllt worden wären, du dürftest somit auch in D fahren.
Allerdings kann es bei Kontrollen immer wieder zu Problemen kommen und es wird oft erst einmal ein FoF unterstellt bis sich alles aufklärt. Das bedeutet immer wieder Ärger, und Verlust von Zeit und Nerven...
 

SIXX

Benutzer
Nancy hat es gut dargestellt. Theoretisch darfst du hier in Deutschland fahren. Aber schon bei der ersten Kontrolle sieht die Polizei, dass eigentlich der Führerschein entzogen wurde. Dann kommt es zum fahren ohne. Es gibt zwar gute Anwälte die da einen raus holen, aber man brauch evtl. einen langen Atem. Evtl hat man dann länger keinen Führerschein aufgrund der ewigen Gerichtsverfahren bzgl fahren ohne. Kenne selbst zig Fälle bei denen es so war. Keiner von ihnen würde je wieder im Ausland einen Führerschein machen.
 
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