Expirience

Neuer Benutzer
In meinem Fall geht es um zwei mal Fahren ohne Fahrerlaubnis als Jugendlicher, mehrere Drogen & Medikamentenverstöße, da ich abhängig war. Jedoch keine einzige Straftat mit Alkohol.

Mittlerweile habe ich eine Langzeittherapie stationär erfolgreich gemacht und was an meinem Leben geändert.

Zum Problem:

Meine MPU Vorbereiterin sagt mir ich brauche 15 Monate BTM Abstinenz und 15 Monate Alkohol Abstinenz. Da ich aber anfangs nicht gedacht habe ich brauche auch Alkohol nachweisen, wegen keiner Auffälligkeiten, habe ich nun meine 15 Monate Drogen/Medikamente Abstinenz über Haaranalysen gemacht, jedoch erst 3 Monate Alkohol Abstinenz in der Tasche.

Der Herr von der Stelle wo ich mir die Haare anehmen lasse, meinte zu mir in den allermeisten Fällen, reichten dann auch die 15 Monate BTM und nur 6 Monate Alkohol, WENN man nicht auffällig damit war.

Ich weiß nicht was ich jetzt glauben soll, da meine MPU vorbereiterin diesen Weg nur mit mir gehen möchte mit 15 Monaten von beidem.

Ich brauche den Führerschein sehr doll & will nicht „umsonst“ länger Zeit absitzen, wenn es auch mit 6 Monaten möglich wäre.

Als positive „Beweise“ für meine Abstinenz bringe ich auch die Teilnahme an einer Sucht - Selbsthife Gruppe als Nachsorge, einen positiven Therapiebericht, und natürlich die Abstinenz mit und natürlich dass ich mir sehr klar über meine vergangene Sucht bin durch die Therapie und auch wie das in Zukunft nicht mehr passieren kann.

Was sagt ihr? Reichen auch 6 Monate Alkohol Abstinenz? Vorbereiter wechseln?

Vielen Dank
 

Max

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Reichen auch 6 Monate Alkohol Abstinenz?
Es gab/gibt keine Auffälligkeiten oder Akteneinträge zwecks Alkohol. Somit besteht auch keine Grundlage dir eine eventuelle Suchtverlagerung in Richtung Alkohol zu vermuten. Sechs Monate AB auf Alkohol ist daher völlig ausreichend.
 

mangofreak100

Stamm-User
Täusche ich mich da oder ist bei polyvalentem [Drogen+Medikamente] Konsum nicht auch Alkohol Abstinenz Pflicht? Reichen da 6 Monate wirklich aus. Wer es anders weiß darf mich gerne verbessern:)
 

Expirience

Neuer Benutzer
Also um das noch mal genauer anzugeben, auffällig war ich mit Cannabis,benzodiazepinen, opioidhaltigen Medikamenten & Kokain. Allerdings nie im Straßenverkehr.
 

Expirience

Neuer Benutzer
Täusche ich mich da oder ist bei polyvalentem [Drogen+Medikamente] Konsum nicht auch Alkohol Abstinenz Pflicht? Reichen da 6 Monate wirklich aus. Wer es anders weiß darf mich gerne verbessern

Das sagt meine MPU Vorbereitung auch, aber ich hoffe vielleicht dann nicht volle 15 Monate alkoholabstinenz… wenn es keine Auffälligkeit gab damit.
 

Expirience

Neuer Benutzer
Es gab/gibt keine Auffälligkeiten oder Akteneinträge zwecks Alkohol. Somit besteht auch keine Grundlage dir eine eventuelle Suchtverlagerung in Richtung Alkohol zu vermuten. Sechs Monate AB auf Alkohol ist daher völlig ausreichend.
Können die sich nicht als Grundlage einfach meine medikamentenabhängigkeit nehmen? Dass das Risiko besteht auf Alkohol umzusteigen? Ist das so geregelt im Gesetz dass eine Grundlage gegeben sein muss?
 

Expirience

Neuer Benutzer
Solange es keine Hinweise auf Suchtverlagerung gibt, brauchst du nicht AN für beides.

In deine Akte hast du schon geschaut ?
Nein, meine MPU Vorbereiterin meinte das machen wir erst später und wenn ich das jetzt machen würde, müsste ich ja bald schon die MPU machen wofür ich noch nicht bereit bin, wegen mangelnder alkoholabstinenz ^^

Ist das so richtig dass wenn ich meine akte anfordere, eine Frist habe zB von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt die Mpu machen zu müssen?

Hat sich für mich nicht schlüssig angehört.
 

Expirience

Neuer Benutzer
Ein weiteres Problem ist ich habe die jetzt natürlich bezahlt, 750€ Festpreis für die gesamte Vorbereitung. Und wenn sie jetzt nicht den Weg mit Den nur 6 Monaten Alkohol Abstinenz mit gehen möchte, was soll ich dann machen? Hatte bis jetzt erst 3 termine in Form von einstündigen Gesprächen, wo sie Prüferin spielt.
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Mmh, Festpreis ist meiner Erfahrung nach immer unseriös.
Eine MPU-Vorbereitung ist höchst individuel und hängt von vielen Faktoren ab.
Ein seriöser Vorbereiter rechnet stundenweise ab.
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Dieses „Rollenspiel“ klingt für mich jetzt auch nicht gerade Vertrauen erweckend, so Leid es mir tut.

Kurz vor der MPU als Simulation, um evtl. noch Stolperfallen zu finden, ist das durchaus sinnvoll.
Aber eine Vorbereitung sollte, wenn jemand Qualifiziertes sie durchführt, anders aufgebaut sein.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Dass das Risiko besteht auf Alkohol umzusteigen? Ist das so geregelt im Gesetz dass eine Grundlage gegeben sein muss?
Es gibt keine "Gesetze" in der MPU-Landschaft, sondern Begutachtungsleitlinien sowie Begutachtungsrichtlinien.
Wenn du Alkoholauffällig warst, besteht aus Gutachtersicht immer die Gefahr einer Suchtverlagerung ... du suchst dir quasi eine "Ersatzdroge".
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
sondern Begutachtungsleitlinien sowie Begutachtungsrichtlinien. Beurteilungskriterien.
:smiley138:

Ich habe nochmal in die Buk geschaut und kann daraus folgendes zitieren:

Kriterium D 1.5 N
Der Klient hat die Drogenabhängigkeit aufgearbeitet und die zugrunde liegende Problematik - in der Regel mit suchttherapeutischer Unterstützung - überwunden.
1. Der Klient hat erfolgreich an einer spezifischen stationären oder ambulanten Entwöhnungsbehandlung teilgenommen und kann dies dokumentieren. Die Dauer der Maßnahme und der Teilnahme sind aus dem Therapiebericht oder der Entlassungsbescheinigung ersichtlich. Frühere Therapieaufenthalte und Entgiftungen sind möglichst mit aufgeführt.
...
8. Es gibt keine Hinweise auf eine Suchtverlagerung.

Hier sind keinerlei Anforderungen von Alkohol-AN aufgeführt.

Sollte es in deinem Therapiebericht jedoch Hinweise auf erhöhten Alkoholkonsum geben, wären auch hier AN Pflicht.
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich deine Fragen so beantworten:
Reichen auch 6 Monate Alkohol Abstinenz? Vorbereiter wechseln?
Ja und ja.
 

mpu-crasher

Benutzer
Ich schließe mich Nancys und Max Einschätzung an.
Bei Drogenabhängigkeit werden keine Abstinenznachweise für Alkohol verlangt, es sei denn, es gibt Hinweise auf eine Alkoholproblematik, z.B. im Therapiebericht oder durch Einträge in der Verkehrsakte.

Gibt es Hinweise auf Alkoholgebrauch im Sinne einer Verlagerung, brauchst du natürlich auch Abstinenznachweise für Alkohol. Liegen diese nicht vor, kann der Gutachter Zweifel anführen.
Die Dauer der AN für Alkohol wäre dann davon abhängig, wie der Alkoholkonsum "diagnostisch" einzuordnen ist. Das geht aus deinen Schilderungen nicht oder nur zum Teil hervor.

Eine Sache ist aber gewiss - ob nun Hinweise oder nicht: das Thema Umgang mit Alkohol und das Stichwort Suchtverlagerung wird in der MPU angefasst werden. Und dazu solltest du etwas anbieten können (Wissen und Haltung; idealerweise Verzichtshaltung).
 

Expirience

Neuer Benutzer
:smiley138:

Ich habe nochmal in die Buk geschaut und kann daraus folgendes zitieren:

Kriterium D 1.5 N
Der Klient hat die Drogenabhängigkeit aufgearbeitet und die zugrunde liegende Problematik - in der Regel mit suchttherapeutischer Unterstützung - überwunden.
1. Der Klient hat erfolgreich an einer spezifischen stationären oder ambulanten Entwöhnungsbehandlung teilgenommen und kann dies dokumentieren. Die Dauer der Maßnahme und der Teilnahme sind aus dem Therapiebericht oder der Entlassungsbescheinigung ersichtlich. Frühere Therapieaufenthalte und Entgiftungen sind möglichst mit aufgeführt.
...
8. Es gibt keine Hinweise auf eine Suchtverlagerung.

Hier sind keinerlei Anforderungen von Alkohol-AN aufgeführt.

Sollte es in deinem Therapiebericht jedoch Hinweise auf erhöhten Alkoholkonsum geben, wären auch hier AN Pflicht.
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich deine Fragen so beantworten:

Ja und ja.


Ist es erforderlich, dem Gutachter den vollständigen Therapiebericht vorzulegen, oder reicht auch eine Seite, mit Bestätigung des Abschlusses und, dass man sich gut gemacht hat, verschiedene Ämter belegt, es nicht zu Rückfällen kam , etc.

Ich habe mir gerade den ausführlichen Therapiebericht durchgelesen und da stehen Details drin die keine Relevanz für den Führerschein haben und meiner Meinung nach keinen Gutachter was angehen !
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Was den Gutachter etwas angeht entscheidet der Gutachter.

In der Regel reichen Bescheinigungen (also die einseitigen Kurzberichte) den Gutachtern nicht aus. Die müssen schon wissen wie du dich in der Therapie entwickelt hast, auch um die Rückfallgefahr besser beurteilen zu können.

Wenn du eine Therapie in eine MPU einbringst müssen die daraus gewonnenen Erkenntnisse auch durch den Therapiebericht belegt werden.
 
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