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Urinkontrolle auf ETG positiv

maria133

Neuer Benutzer
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich brauche einen Rat. Meine Geschichte ist folgende: 2012 habe ich einen Autounfall gehabt mit 1,23 Promille Alkohol im Blut und THC.
Seit 2015 konsumiere ich selten Alkohol, alles weitere gar nicht mehr. Im März habe ich die Urinkontrolle zur Rückerlangung des Führerscheins begonnen (auf Betäubungsmittel und Alkohol), für 1 Jahr geplant. Nun ist folgendes passiert: arbeite an der Kasse neben dem Studium und habe es tatsächlich geschafft, aufgrund des Desinfizierens (ca 1 Mal die Stunde Kassenbereich, ca 5,6,7 mal die Stunde Hände; hatte an dem Tag eine 7 stündige Schicht) den ETG-Grenzwert zu überschreiten. Nun habe ich einen Brief bekommen; das Betäubungsmittelprogramm geht normal weiter, das Alkoholprogramm kann ich erneut aufnehmen. Macht es Sinn, die Kontrollen fortzuführen bzgl. der MPU an sich? Dort wird ja dann die Frage aufkommen aufgrund der Zeitverzögerung (habe dann ja quasi 6,7 Monate früher die BTMG-Kontrollen durch, bis das eine Jahr für die Alkoholkontrollen wieder voll ist). Freue mich über jeden Tipp und bin irgendwie echt unsicher gerade wie ich das fortführen soll.

Liebe Grüße und einen schönen Abend, Maria
 
Ich frage mich hierbei, warum Du Alk überhaupt nachweisen musst? Hast wegen der Fragestellung zur Mpu bei der Fsst nachgefragt?
Aus diesen angegebenen Parametern erschließt sich mir das noch nicht ganz.
Ansonsten sehe ich folgende Optionen:
1. Neuabschluss UKP 6 Monate auf ETG. Damit könntest dann mit 6M AN für die Mpu antreten. Abhängig o.g. Fragestellung dürfte das im Kontext etwaiger Suchtverlagerung evtl ausreichend sein?
2. Sofort eine HA auf ETG durchführen. Damit sicherst Dir die letzten 3 Monate und kommst dann auf ca. 9M zur Mpu. Die HA reagiert nicht derart sensitiv wie bei UKP und wird wahrscheinlich Dir jetzt schon AB bescheinigen können.

Wenn ansonsten nach dem Zeitversatz gefragt wirst, wäre dies einfach zu beantworten, daß mit der Aufarbeitung erst später begonnen hast und das Alk Thema Du erst später erfahren hast..
 
Ich frage mich hierbei, warum Du Alk überhaupt nachweisen musst?
Vermutlich augrund des aktenkundigen Mischkonsums.
@maria133 bitte lass uns ein wenig mehr Informationen zukommen, am besten in Form eines Profilfragebogens, damit Datierungen und Konsummengen nachvollziehbar werden.
Bist du sicher, dass dein Kontrollprogramm nicht eher daran
Seit 2015 konsumiere ich selten Alkohol,
gescheitert ist? Wie sieht dein "Selten" aus?
 
Ich frage mich hierbei, warum Du Alk überhaupt nachweisen musst? Hast wegen der Fragestellung zur Mpu bei der Fsst nachgefragt?
Aus diesen angegebenen Parametern erschließt sich mir das noch nicht ganz.
Ansonsten sehe ich folgende Optionen:
1. Neuabschluss UKP 6 Monate auf ETG. Damit könntest dann mit 6M AN für die Mpu antreten. Abhängig o.g. Fragestellung dürfte das im Kontext etwaiger Suchtverlagerung evtl ausreichend sein?
2. Sofort eine HA auf ETG durchführen. Damit sicherst Dir die letzten 3 Monate und kommst dann auf ca. 9M zur Mpu. Die HA reagiert nicht derart sensitiv wie bei UKP und wird wahrscheinlich Dir jetzt schon AB bescheinigen können.

Wenn ansonsten nach dem Zeitversatz gefragt wirst, wäre dies einfach zu beantworten, daß mit der Aufarbeitung erst später begonnen hast und das Alk Thema Du erst später erfahren hast..
Danke für deine Antwort! Jetzt wurde ich doch stutzig und ich habe 2014 bereits einen Antrag zur Neuerteilung gestellt, die MPU jedoch nicht gemacht da ich damals noch Cannabis und Alkohol und andere Dinge konsumiert habe. Ich dachte immer ich muss auch Alkoholabstinenz nachweisen, weil ich in der Probezeit war.
In der Aufforderung von damals steht: "Zurzeit der Blutentnahme wurde bei Ihnen eine Blutalkoholkonzentration von 1,23 Promille festgestellt. Außerdem wurde noch folgende Substanzen quantitativ nachgewiesen : 1,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol, 13 ng/ml THC-Carbonsäure, 0,7 ng/ml 11-Hydroxy-THC-Carbonsäure.... Gemäß §§11 Abs.6, 13, Nr2, 14 Abs 2 und 20 Abs. 1 FeV ist deshalb innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Erhalt dieses Schreibens die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich, in dem die Fragen beantwortet werden, ob - zu erwarten ist, dass sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss führen werden, - sie auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24 a StVG) konsumieren und - psychofunktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen .... in Frage stellen"

Ist es nun tatsächlich so, dass ich nur die Betäubungsmittel nachweisen muss? Oder zählt zu den Stoffklassen doch Alkohol, weil im §24 geht es ja um die 0,5 Promille Grenze?
Wie meintest du in Bezug auf Suchtverlagerung? Das man quasi als Hauptabhängigkeitssubstanz Cannabis hatte oder es angenommen wird, und es ausreichend ist wenn 6 Monate Alkohol ausreichen da man dann eher dazugreift? Aber ja gut, eventuell erledigt sich das alles ja nun doch?
Freue mich über deine Antwort!
 
Vermutlich augrund des aktenkundigen Mischkonsums.
@maria133 bitte lass uns ein wenig mehr Informationen zukommen, am besten in Form eines Profilfragebogens, damit Datierungen und Konsummengen nachvollziehbar werden.
Bist du sicher, dass dein Kontrollprogramm nicht eher daran

gescheitert ist? Wie sieht dein "Selten" aus?
Zur Person
Geschlecht: weiblich
Alter: 28

Was ist passiert?
Drogensorte: Alkohol, Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Alkohol regelmäßig von Alter 17-22 am Wochenende, Cannabis täglich von Alter 18-22
Datum der Auffälligkeit: 12.05.2012

Autounfall (in einen Graben gefahren) --> Polizei kam entgegengefahren in dem Moment

Drogenbefund
Blutwerte: 1,23 Promille Blutalkohol
1,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol, 13 ng/ml THC-Carbonsäure, 0,7 ng/ml 11-Hydroxy-THC-Carbonsäure
Schnelltest: nein
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Ja
Verurteilt: Ja
Strafe abgebüßt: Ja

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Noch nicht
Habe noch keinen gemacht: /

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Akte des FAER, ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 2/

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

von Antrag auf Neuerteilung aus dem Jahr 2014 (nicht gemacht, da noch Abhängigkeit: nach Erhalt dieses Schreibens die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich, in dem die Fragen beantwortet werden, ob - zu erwarten ist, dass sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss führen werden, - sie auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24 a StVG) konsumieren und - psychofunktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen .... in Frage stellen"

die Neuerteilung beantrage ich im Januar.

Bundesland: Berlin

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: Cannabis: 2017 (vllt. Oktober)

Abstinenznachweis
Haaranalyse: Nein
Urinscreen: Ja, 1 Jahr (6 Kontrollen)
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung:
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: ja, 2 Jahre Verhaltenstherapie 2017-2019; jetzt psychoanalytische Kurzzeittherapie seit September
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Noch nicht
Welche Stelle (MPI): TÜV Nord
Schon bezahlt?: nein
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein

Hier ist mein Profilfragebogen :) verzeihung. Und mein selten sieht so aus: alle ca. 2 Monate bei Veranstaltungen wie Silvester, Geburtstagen 2-3 Bier oder 2-3 Gläser Wein. Ich hatte Alkohol konsumiert im vergangenen Monat, aber das lag 2 Wochen vor der Urinkontrolle zurück
 
noch zu erwähnen ist vllt?: im FAER ist Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr eingetragen, wie auch Entnahme/Sicherstellung der Fahrerlaubnis und Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis (Nichtantritt zur MPU 2014)
 
Hallo, wenn du die Abstinenznachweise machst darfst du gar keinen Alkohol konsumieren. 0,0 gar nichts, ich weiß nicht ob du das nicht wusstest oder die Sache nicht ernst nimmst?
Durch Hände desinfizieren kommt es nicht zu nachweisbaren ETG im Urin.
 
...eibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich, in dem die Fragen beantwortet werden, ob - zu erwarten ist, dass sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss führen werden,
für mich klingt das nach doppelter Fragestellung und ggf. Suchtverlagerung.
Ich vermute Du wirst 12M auf Alk nachweisen müssen. Aber ich weiß es nicht sicher.
Ob das wirklich notwendig ist, müsste ein Experte bewerten. Hoffentlich meldet sich @Nancy zu Wort.
Wenn dem so wäre, würde ich an Deiner Stelle auf HA ETG umstellen.

Und mein selten sieht so aus: alle ca. 2 Monate bei Veranstaltungen wie Silvester, Geburtstagen 2-3 Bier oder 2-3 Gläser Wein.
die HA gilt 3 Monate rückwirkend. Somit könnte natürlich sein, daß diese Menge ausschlägt. Natürlich abhängig wie groß so ein Glas ist..
Irgendwie nicht einfach :smiley2204:

wenn du die Abstinenznachweise machst darfst du gar keinen Alkohol konsumieren. 0,0 gar nichts, ich weiß nicht ob du das nicht wusstest oder die Sache nicht ernst nimmst?
Hier eine Information zur Nachweisdauer von ETG im Urin.
Durch Hände desinfizieren kommt es nicht zu nachweisbaren ETG im Urin.
da bin ich mir nicht so sicher. Maria hat sehr häufig desinfiziert (5-7mal pro Stunde, das mal 7 Stunden).
Urin spricht bedeutend sensibler an. Siehe z.B. diesen Artikel eines Labors in München speziell zum Hände desinfizieren von Klinikpersonal.
 
in dem die Fragen beantwortet werden, ob - zu erwarten ist, dass sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss führen werden, - sie auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24 a StVG) konsumieren und - psychofunktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen .... in Frage stellen"
Bitte erstelle noch einen Thread im Drogenbereich ... hier läuft einiges aus dem Ruder was unsinnig ist. ;)
Profil-FB bitte sofort am Anfang.
 
Ich schließe mich da Max an, bzgl. der Fragestellung der FSSt.

Das hier z.B.
sie auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24 a StVG) konsumieren
ist keine Frage die bei einer MPU beantwortet werden kann, sondern dies ist durch ein FÄG zu klären. :smiley2204:

Desweiteren handelt es sich um eine "einfache" Fragestellung, allerdings geht es hier um ein polytoxes Konsumverhalten, und das ist bei diesen Werten
Blutwerte: 1,23 Promille Blutalkohol
1,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol, 13 ng/ml THC-Carbonsäure, 0,7 ng/ml 11-Hydroxy-THC-Carbonsäure
ganz klar gegeben. Es geht somit um eine vertiefte Drogenproblematik.

Lt. den Buk werden hier AN für Alk. und Drogen für jeweils 12 Monate benötigt.
 
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