Urinscreening/Mustervertrag

Fehltritt

Benutzer
Hallo,

hier kommt zur Kenntnis für alle, denen ein Screening bevorsteht, ein Vertragstext eines MPI.

Vertrag zum Nachweis der Abstinenz


Zwischen der … und … wird folgender Vertrag geschlossen :

Der Auftraggeber beauftragt das … im Zeitraum von … bis zum … unvorhergesehene Urinkontrollen zur Prüfung folgender Substanzen durchzuführen (Zutreffendes bitte ankreuzen):

bei Drogenabstinenz
Amphetamine
Cocain
Opiate
Benzodiazepine
Cannabinoide
Methadon

zusätzlicher Abstinenznachweis auf Opoide :
Buprenorphin
Tilidin
Tramadol
zusätzlicher Abstinenznachweis weiterer Medikamente


bei Alkoholabstinenz :
Ethylglucuronid (ETG)


Die laboranalytische Untersuchung erfolgt entsprechend den jeweils geltenden Anforderungen der Beurteilungskriterien der Fachgesellschaften DGVM und DGVP. Es wird in unregelmäßigen Abständen an insgesamt … Kontrollterminen jeweils eine Urinprobe abgegeben.

Das Entgelt für die Untersuchung des Urins (Drogen- oder Alkoholabstinenz) beträgt je Probe € … inkl. MwSt. Das Entgelt für die Untersuchung des Urins (Drogen- und Alkoholabstinenz) beträgt je Probe € … inkl. MwSt.
Bei einer zusätzlich gewünschten Untersuchung des Urins (Drogen- oder Alkoholabstinenz) auf Opioide bzw. Arzneimittel beträgt das Entgelt je Probe € … inkl. MwSt.
Bei einer zusätzlich gewünschten Untersuchung des Urins (Drogen- und Alkoholabstinenz) auf Opioide bzw. Arzneimittel beträgt das Entgelt je Probe € … inkl. MwSt.
Das Entgelt ist vor der Urinabgabe in bar zu entrichten.

Voraussetzungen zur Erlangung eines Zertifikates

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Daür des im Vertrag festgelegten Zeitraums
für den Nachweis der Abstinenz von Drogen vollständig auf den Konsum bzw. die Exposition (sog. Passivkonsum) von Substanzen zu verzichten, die das Untersuchungsergebnis verfälschen könnten. (Z.B. mohnhaltige Lebensmittel, codeinhaltige Produkte, Cannabishanfprodukte ((auch in verarbeiteter Form)) sowie bei Aufenthalt in Räumen mit Cannabisrauch in der Umgebungsluft). Er hat sich in dieser Hinsicht zu informieren. Falls aus medizinischer Notwendigkeit die Einnahme derartiger Medikamente nicht vermeidbar ist, ist dies durch ein ärztliches Attest zu belegen. Im Zweifelsfall steht das MPI zur Klärung zur Verfügung.

b) für den Nachweis der Abstinenz von Alkohol vollständig auf den Konsum von Alkohol zu verzichten (Alkohol, alkoholhaltige Speisen und Medikamente).

c) Zu jedem Kontrolltermin ist die Vorlage des Personalausweises/Reisepasses zur Identitätsfeststellung vorzulegen.

d) Es werden nur Urinproben ausgewertet, die in den Räumen des MPI unter Sichtkontrolle abgegeben werden.

e) Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikates ist die jeweilige Abgabe einer Urinprobe unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen jeweils spätestens am Folgetag nach der Einbestellung. Die Einladung erfolgt entsprechend der im Vertrag getroffenen Festlegung telefonisch oder per SMS, ggf. über eine Kontaktperson.

f) Wird einer der vorgegebenen Kontrolltermine nicht eingehalten, das Entgelt am Untersuchungstag nicht entrichtet oder ergibt sich ein auffälliger Laborbefund, ferner bei Manipulationsversuchen oder sonstigen objektivierbaren Hinweisen auf Konsum während der Vertragslaufzeit, ist der für den o.g. Zeitraum beabsichtigte Nachweis der Drogen- und/oder der Alkoholabstinenz nicht mehr möglich. Bei einem Manipulationsversuch während der Urinabgabe wird das gezahlte Entgelt nicht zurückerstattet. Die damit verbundene Vertragsbeendigung wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

g) Bei einem erniedrigten oder erhöhten Kreatininwert erfolgt eine erneute, kostenpflichtige zusätzliche Einbestellung zur Abgabe einer Urinprobe. Sollte zweimal hintereinander der Kreatininwert erniedrigt/erhöht sein, so hat dies die Vertragsbeendigung (s. Pkt f) zur Folge. Diese wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

h) Bei negativen Ergebnissen (keine auffälligen Befunde) erfolgen keine schriftlichen Zwischenmitteilungen.

i) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Abwesenheitszeiten sowie Adressen- und Telefonänderungen umgehend nach Bekanntwerden mitzuteilen; die Abwesenheit darf jeweils maximal 6 Wochen betragen, insgesamt jedoch nur 3 Werktage pro Monat Vertragslaufzeit. Sollte die Ankündigung der Abwesenheit zeitgleich mit der telefonischen Terminabsprache zur Urinkontrolle durch das MPI erfolgen, so führt dies zu einer Beendigung des Vertrages.
j) Bei Terminversäumnis durch Krankheit ist ein ärztliches Attest mit Beginn und Daür der Erkrankung und über die Reiseunfähigkeit vorzulegen.

k) Das Entgelt ist jeweils am Kontrolltag in bar zu entrichten.

l) Das MPI verpflichtet sich zur Wahrung der Schweigepflicht gegenüber Dritten, es sei denn, dem MPI liegt eine schriftliche Schweigepflichtentbindung vor.

m) Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des …



Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass über die folgenden Telefonverbindungen die Kontrolltermine vereinbart werden, und der Auftraggeber sichert die Erreichbarkeit unter einer der genannten Verbindungen von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu. Tel: … Tel: …

Sind alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt, so erhält der Auftraggeber nach Ende des Vertragszeitraumes ein entsprechendes Zertifikat vom MPI.
Mit Eingang des unterschriebenen Vertrages beginnt der Vertrag zu laufen. Das Eingangsdatum muss vor Beginn des auf Seite 1 dieses Vertrages genannten Abstinenzzeitraumes liegen, ansonsten wird der Vertrag nicht wirksam. In diesem Fall muss ein neür Vertrag erstellt werden.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Fehltritt,

danke für diesen Beitrag.:smile:
Ich habe ihn mal an diese Stelle verschoben, da er als Info rund um die ärztliche Untersuchung interessant ist.:smile:
 
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