Verjährung der Straftat

PESsimist

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum,
ich möchte mich erkundigen bzgl. meiner Straftat Gefährdung des StV nach §315c, die im Mai 2018 rechtskräftig zu 10 Tagessätzen à 50€ verurteilt wurde. Kann mir jmd. sagen, wann diese Straftat verjährt, habe seit diesem Zeitpunkt keine SStraftat mehr begangen. Soweit ich weiß vejähren Straftaten unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren nachdem das Urteil rechtskräftig wurde. Würde mich freuen, wenn mir jmd. Auskunft geben könnte.
Zum Schluss möchte ich noch ein großes Lob an das Forum aussprechen ihr macht einen sehr guten Job.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Dürften bei dir sogar nur 3 Jahre sein, weil die Strafe unter 1000€ und 30 TS liegt. Im Zweifel kannst du das aber auch über einen Auszug aus dem BZR (nicht Führungszeugnis - da stehen keine Fristen drin) nachschauen.
 
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