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Verkehrsunfall mit 1,36 ‰

Sammy89

Stamm-User
Hallo liebes Forum,

möchte mich gerne hier kurz bei euch vorstellen und meine Situation schildern:



FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 193cm
Gewicht: 95kg
Alter: 35

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 23.11.2025
BAK: % – Atemalkoholwert: BAK 1,36 ‰
Trinkbeginn: 22:00
Trinkende: 00:50
Uhrzeit der Blutabnahme: 01:30 - 02:40 unterschiedliche Angaben

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein, fast 4 Monate her
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: noch nicht vorhanden

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: noch nicht
Habe noch keinen gemacht: ---

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): noch nicht bekannt

Bundesland: Saarland


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: der TF am 23.11.2024

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja
Urinscreening ja/nein: ja
PEth-Analytik ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja, wenn ich weiß, ob 6 oder 12 Monate

Leberwerte ja/nein seit wann, wie viele: nein


Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja, IVT-Hö Arndt Himmelreich
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: geplant: nein
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: ---
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: ---

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig gewordene Punkte oder sonstige Straftaten: keine
lange Zeit war ich stiller Mitleser, aber ich muss mich heute vertrauensvoll an euch wenden,
da nun etwas eingetreten ist, was hätte niemals passieren dürfen.
Kurz zu mir: 35 Jahre alt, Führerschein seit 2011, keine Eintragungen, keine Punkte.
Passiert ist folgendes:

Ich bin am Abend des 23.11.24 zur Nachtschicht gefahren, und habe dort erfahren, dass meine Schicht ausfällt. Ich arbeite in der Infrastruktur Branche. Die Kollegen und ich waren quasi auf Abruf im Pausenraum. Und wir haben Bier getrunken. Ich zwei Stück a 0,5 Liter.
Bekam einen Anruf vom Krankenhaus, dass mein Vater eingeliefert worden ist mit Kreislaufkollaps. Da es bei mir im privaten Bereich große Spannungen und Diskrepanzen gab und gibt, hatte ich zu diesem Zeitpunkt immer öfter Trost im Alkohol gesucht, schlichtweg zum Vergessen. Klarer Fehler gebe ich zu. Ich hatte nach dem Krankenhausbesuch mich nach Hause begeben und dort noch ca 2-3 Bierdosen getrunken und habe den Fehler gemacht, mich ins Auto gesetzt zu haben um noch zu einem 24/7 Laden zu fahren, weil ich nichts mehr zu essen und trinken zuhause hatte.
Während der Heimfahrt noch 1 Bier getrunken. Ich fuhr auf die Autobahn auf, als nach ca. 2 Kilometern von rechts ein Tier auf die Fahrbahn lief. Was es war, das konnte ich nicht erkennen. Ich habe den Fehler gemacht, das Lenkrad nach rechts zu reißen, an einer Stelle wo keine Leitplanke und keine Begrenzungspfosten standen. Mein Auto hat sich im Gras verhakt (es war nass) und ich habe hörte nur noch einen Knall und habe mich überschlagen.
Klar dann waren direkt Ersthelfer da, welche mich versorgt hatten, und ich wurde ins Krankenhaus gebracht. Hatte einige Schürfwunden und Hämatome davongetragen und es wurde ein CT gemacht, da Glassplitter von der Frontscheibe auch auf meinem Kopf waren. Die Polizei war natürlich auch gekommen, hat mir Blut entnehmen lassen und war weg. Keine Fragen, nichts. Haben mir auch keinen Führerschein abgenommen.
Montags direkt mit dem Anwalt Kontakt aufgenommen, um zu retten was noch zu retten war. Dieser hat Akteneinsicht beantragt und bis HEUTE fast 4 Monate danach keine bekommen.
Ich habe mich danach umgehend in therapeutische Behandlung bei der IVT-Hö begeben und bis heute schon 1500 € dafür gezahlt. Heute kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dass mir der Führerschein vorläufig entzogen wird. Im Raum steht 315c.
Meine Frage an alle, kann ich durch die IVT-Hö und den relativ langen Zeitraum bis jetzt, noch hoffen, dass ich irgendwie halbwegs unbeschadet durch diese Angelegenheit kommen werde?
BAK Betrug 1,36 ‰ nachts um 02:40, der Unfall war um 00:50.
Ich musste schon seit Januar aufgrund von Stellenabbau meinen Job aufgeben und weiß nicht mehr weiter.
Ich konnte dann zwischenzeitlich gestern Akteneinsicht nehmen, und dabei hat sich Raumgestaltung dass die Ersthelfer kurz vor dem Unfall Sprühfunken bzw Funkenschlag unter meinem Auto wahrnehmen bevor ich von der Fahrbahn abkam und mich überschlug.
Und es ist auch weiterhin so, dass der Untersuchungsbericht im Krankenhaus sehr widersprüchlich vom Arzt ausgefüllt worden ist und die Polizei in den Akten schreibt die Blutabnahme wäre um 01:30 gewesen, der Arzt jedoch um 02:40 Uhr.
Hinzukommt, dass ich nach dem Unfall Montags mich nochmals zur Behandlung zu meiner Hausärztin begeben habe, und ein großflächiges Hämatologie direkt am Handgelenk, wo mir Blut entnommen worden ist, festgestellt wurde.
Meine Ärztin hat den Verdacht einer Entnahme des Bluts aus der Arterie bzw eine Verletzung der Arterie. Mein Anwalt hat jetzt deshalb nochmals die Staatsanwaltschaft angeschrieben und dies gerügt.
Wie seht ihr die Sache? Welche Konsequenzen habe ich zu befürchten?

Liebe Grüße
 
Hallo und willkommen im Forum

Meine ganz persönliche Meinung aus deinen bisherigen Angaben: Momentan bist du derjenige, der seltsame Schlußfolgerungen zieht.

Im Endeffekt wird wohl das Gericht entscheiden was wie abgelaufen ist. Auch wenn im Nachgang zum Unfall Fehler gemacht wurden ändert das an deiner Schuld überhaupt nichts. Du wirst für das bestraft werden, was du getan hast uns was dir nachgewiesen wird. Ob eine Blutprobe etwas früher oder später entnommen wurde, macht dabei in der Regel keinen nennenswerten Unterschied.

Entscheidend ist wieviel Alkohol du zum Unfallzeitpunkt im Körper hattest. Alkohol, der nicht vorhanden war, kann dir auch nicht nachgewiesen werden, egal an welcher Stelle deines Körpers das Blut entnommen wurde.

Falls es innerhalb des Verfahrens Widersprüche gibt können die spätestens vor Gericht aufgeklärt werden. Die Logik: "Ich habe Fehler entdeckt, das ganze Verfahren ist damit hinfällig und muss eingestellt werden" funktioniert nicht.

Mir erscheint es Momentan so, als ob dein Anwalt viel Wind um nichts macht. Entsprechend gutgläubige Mandanten vorausgesetzt kann er daran auch gut verdienen.

Wenn Fehler gemacht wurden gehörten die natürlich aufgeklärt. Es ist aber unwahrscheinlich das es dadurch zu der von dir gewünschten dramatischen Kehrtwende kommt.
 
Hallo MrMurphy,

zunächst Danke für deine Antworten. Klar dass ich einen großen Fehler gemacht hatte steht außer Frage. Deshalb habe ich ja unmittelbar danach mit der IVT-Hö Kontakt aufgenommen und bereits begonnen, das Geschehen aufzuarbeiten und Wege aufgezeigt zu bekommen, ein künftig anderes Leben führen zu können.
Ich suche auch keinen schuldigen für diese Situation, an der bin ich ganz alleine Schuld.
Es ist halt vor der TF sehr viel schlechtes in meinem Umfeld passiert und jetzt stehe ich vor dem Scherbenhaufen meines Lebens.
 
Du kannst jetzt erst mal nur abwarten.

Die Frage wird sein in wie weit die Blutprobe verwertbar ist. Wurden eventuell zwei Blutproben genommen? Eine für die Behandlung / eine für die Promillemessung? Und deshalb das aktuelle durcheinander.

Das wird die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren wohl leitet, versuchen zu klären. Dazu werden die entscheidenden Personen befragt werden.

Info: In den von dir veröffentlichen Unterlagen gehören auch die Namen deines Anwalts, der Anwaltskanzlei und des Arztes anonymisiert. Darum wird sich wohl ein Admin kümmern müssen sofern du keinen Zugriff auf die Bilder hast.
 
Mir ist nur diese eine Blutabnahme bekannt, die an meinem rechten Handgelenk entnommen worden ist und sehr sehr schmerzhaft war und ich dem Arzt gesagt hatte er solle bitte aufhören.
Soweit ich mich erinnern kann, war am linken Arm ne Infusion angeschlossen.
Der Anwalt möchte halt auch wegen dem Funkenschlag bzw den Sprühfunken aus 315c rauskommen, da die Zeugen ausgesagt haben dass nachdem Funkenschlag ich von der Fahrbahn abgekommen bin. Hinzu kommt ja auch der Bericht des Arztes, der lediglich „Nasenbluten“ erkannt haben wollte. Ich hatte multiple Verletzungen am Kopf, an den Beinen. Prellungen, Hämatome, Schleudertrauma.
Meine Hausärztin hat Montags die letzten Glassplitter meines Schiebedachs und der Frontscheibe von meiner Kopfhaut entfernt.
Anbei Bilder meines Handgelenks mit dem großen Hämatom, welches sich meine Hausärztin nicht durch eine normale Blutentnahme erklären konnte.

Liebe Grüße
 

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Zuletzt bearbeitet:
wenn der Wert der Sachbeschädigung unter 700 Euro ist sind nicht alle Bestandteile des 315c, erfüllt so hat mich mein Anwalt aus der Situation gerettet (hatte einen Baum und mein Auto beschädigt) und konnte es In den 316 umwandeln . Ich hab mich selbst geschädigt bei der TF.
 
Das weiß ich noch nicht, da ich noch keine komplette Akte habe. Nur die Ausschnitte, die ich oben eingestellt habe.
Anwalt meinte aber selbst wenn etwas beschädigt wurde, (Leitplanke war keine vorhanden) liegt die Grenze für Fremdschaden bei mittlerweile 1300€.
Ansonsten habe ich auch „nur“ mich geschädigt.
 
er Anwalt möchte halt auch wegen dem Funkenschlag bzw den Sprühfunken aus 315c rauskommen, da die Zeugen ausgesagt haben dass nachdem Funkenschlag ich von der Fahrbahn abgekommen bin.
für die FsSt dürfte in erster Linie interessant sein, dass Du mit 1,36 ‰ noch im Auto sitzt und fährst ...
wenn du denen jetzt klar machen willst, dass du super fahrtüchtig warst, machts das nicht besser, fürchte ich.

Ich habe den Fehler gemacht, das Lenkrad nach rechts zu reißen,
ich würde den Fehler woanders suchen ....
 
für die FsSt dürfte in erster Linie interessant sein, dass Du mit 1,36 ‰ noch im Auto sitzt und fährst ...
wenn du denen jetzt klar machen willst, dass du super fahrtüchtig warst, machts das nicht besser, fürchte ich.


ich würde den Fehler woanders suchen ....

Das ich nicht mehr fahrtüchtig war, weiß ich. Durch nichts zu entschuldigen oder zu relativieren.
 
Hallo zusammen,

kleine Rückmeldung meinerseits, ich habe jetzt am 18.03 meine erste Haarprobe abgegeben und warte auf das Ergebnis. Habe seit über 4 Monaten keinen Alkohol mehr getrunken.
Parallel dazu habe ich auch ein Urin-Screening über 6 Monate begonnen, so dass am Ende 9 Monate Abstinenz (hoffentlich) nachgewiesen werden können.
Ich werde natürlich weiterhin meine Therapie bestreiten, und hoffe auf ein baldiges Ende des Strafverfahrens. Meine Sorge ist halt nach wie vor MPU ja oder nein… und, dass meine bisherigen Bemühungen um Rehabilitation und Aufarbeitung gewürdigt werden, und ich hoffentlich bald wieder fahren darf.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Sorge ist halt nach wie vor MPU

Bei Alkoholfahrten mit PKW ohne einschlägige Vorgeschichte halten sich die Führerscheinstellen an die 1,6 Promille-Grenze, egal ob Unfall oder nicht. Bei 1,36 Promille Atemalkohol ist ein Blutwert von 1,6 Promille oder höher eher unwahrscheinlich. Deshalb sehe ich keine MPU auf dich zukommen. Das du deinen Alkoholkonsum in Vergangenheit und Zukunft trotzdem ernsthaft hinterfragst ist aber sicher kein Fehler.
 
Danke für deine Worte @MrMurphy
ja nicht nur hinterfragt, sondern auch aufgearbeitet bzw mit Hilfe noch dabei.
Es ist viel in negatives in der Zeit passiert, und um es erklären zu können ohne eine Opferrolle einzunehmen, der Alkohol war gerade an dem Abend eine "rote" Lösung. Bin erst eine Woche zuvor von einer 6-monatigen Montage zurückgekommen, und musste Abends erfahren, dass mein Arbeitsplatz wegfällt und auch dass ich ausziehen muss wegen Eigenbedarf.
Habe dann als "rote Lösung" den Alkohol genommen, anstatt die grüne Lösung zu wählen und bin Auto gefahren. Mit allen Konsequenzen bisher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber du meintest sicher Blutalkohol oder?
Ich hatte keinen Atemalkohol Test gemacht. Es wurde mir keiner angeboten, ich lag im RTW auf einer Vakuum Matraze.
 
Nein, eigentlich auch wirklich nicht. Ohne jetzt halt zu sehr ins Detail gehen zu wollen, ist es halt auch immer scheiße, wenn von der Polizei Sachen ins Protokoll geschrieben werden die so halt nicht stimmen.
Und halt auch Unwahrheiten in Bezug auf den Zeitpunkt der Blutentnahme.
Wurde ja bis heute nicht mal angehört, im Abschlussbericht steht, ich würde die Aussage verweigern.
Vielmehr ist es so gewesen, dass man in die Notaufnahme kam, mir Blut nehmen ließ, nebenbei meine Sachen durchsuchte und wieder weg war. Das einzige was ich sagen konnte war, dass ich die BE ablehne, da ich noch dachte, dies müsse ein Richter anordnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast in deinem ersten Beitrag halt geschrieben



Das habe ich dann missverstanden und bestärkt meine Meinung, das du keine MPU zu erwarten hast.
Schande übers Haupt ☺️ sollte natürlich BAK 1,36 ‰ heißen. Mein Fehler. Nein ein AAK Test wurde nicht gemacht, obwohl im Protokoll steht abgelehnt.
Das ist halt eine von vielen Ungereimtheiten, die ich halt wie Eingangs geschrieben, nicht verstehen kann. Und im „Torkelbogen“ steht bei AAK „Nein“ obwohl Ja und abgelehnt auch als Antwortmöglichkeiten gegeben waren. Was aber keinesfalls bedeuten soll, ich hätte überhaupt nichts getan.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei 1,36 Promille Atemalkohol ist ein Blutwert von 1,6 Promille oder höher eher unwahrscheinlich.
Eine AAK ist pauschal x2 zu rechnen, um eine ebenfalls pauschale BAK zu berechnen. Eine AAk ist somit immer für eine BAK pauschal zu verdoppeln.

Beispiel:

Ab welchem Atemalkoholwert drohen Sanktionen für Fahrzeugführer?
Eine Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l entspricht 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration und stellt somit einem Verstoß gegen die Promillegrenze dar. Laut Bußgeldkatalog drohen in diesem Fall mindestens ein Bußgeld in Höhe von 500 €, 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
 
Eine AAK ist pauschal x2 zu rechnen, um eine ebenfalls pauschale BAK zu berechnen. Eine AAk ist somit immer für eine BAK pauschal zu verdoppeln.
Das ist nur der Fall, wenn die AAK in mg/l ausgegeben wurde, viele Atemalkoholtester der Polizei können aber beides, heißt: die AAK wird auch oft in ‰ angezeigt.
 
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