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Vom Staat geschröpft?

Deine Antwort offenbart deutlich, dass du den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht verstanden hast. Es ging mir keineswegs darum, mich über eine Zahlungspflicht zu beschweren, sondern vielmehr darum, zu hinterfragen, ob die Gebühren ordnungsgemäß berechnet wurden. Eine ausführliche Schilderung meines Falles werde ich hier unterlassen, da dies der thematisch unpassende Bereich des Forums ist. Angesichts deiner offenkundigen Voreingenommenheit und der daraus resultierenden Vorurteile scheint mir jedoch jeglicher objektive Rat von deiner Seite ausgeschlossen. Allein die Tatsache, dass du mich auf mein Profilbild reduzierst, spricht Bände.
 
Ich bin insgesamt fertig mit dem Land.
Ich finde es vollkommen ok, wenn du auswandern würdest. Das hätte unser Land auch echt verdient. Eine wunderbare Idee, mach!*

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* ich habe ein echtes Problem damit, wenn hirnlose Großmäuler sturzbesoffen das Leben anderer gefährden und dann noch dummdreist die Klappe aufreißen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe in der Führerscheinstellung angerufen und es ist tatsächlich nur eine einfache Fragestellung.
Diese Aussage hat keinen Wert.
Ausschlaggebend ist deine schriftliche MPU-Aufforderung.
Die bekommst du erst, wenn du den Antrag auf Wiedererteilung stellst. Erst dann nimmt sich die FEB deine Akte vor, vervollständigt diese etc.
Wenn du wegen illegalem Kraftfahrzeugrennen verurteilt worden bist, ist eine -in deinem Fall- zusätzliche verkehrsrechtliche Fragestellung gesetzt.
 
Strafbefehl? Nein dazu kam es erst gar nicht. Hier hatte ich leider das komplett Paket gebucht. Fahrerflucht, Kraftfahrzeugrennen etc aber darum soll es in dem Post nicht gehen. Mir würde nur interessieren ob die Gebühren normal sind. Denn bei einigen anderen würden solche Kosten hier nicht aufgeführt.

Den Ärger kann ich schon nachvollziehen, ich war damals auch richtig angepisst auf alles und jeden der Justiztechnisch etwas mit der Entziehung unserer Fahrerlaubnis zu tun hat. Trotzdem wirst Du halt mit dieser Einstellung wirklich nicht weit kommen. Den ganzen Ärger, weil Du dir so viel Stress machst und alle innerlich nur hasst und beleidigst, hast im Endeffekt nur Du. Den anderen ist das egal, weil sie davon ja auch nichts mitbekommen bzw. es sie nicht interessiert. ( Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, etc. )

Du schreibst, dass die Polizei Dich ja bewusst kontrollieren wollte. Bei einem Wert von 1,7 Promille könnte ich mir vorstellen, dass Du nicht mehr ganz ordentlich Auto gefahren bist, außer Du warst einen solchen Zustand gewöhnt, aber dann hättest Du definitiv eine Alkoholabhängigkeit, was dann auch wieder ein anderes Thema wäre. Die Polizei ist also verpflichtet solche auffälligen Personen aus dem Verkehr zu ziehen. Ob die Polizei das möchte oder nicht, sie führt nur die gegenwärtige Gesetzeslage der Politik aus.

Anhand der Tatsache, dass Du diese hohe BAK hattest, dann noch vor der Polizei geflüchtet bist und Dir ein illegales Kraftfahrzeugrennen, wahrscheinlich gegen dich selbst" (§315d Stgb) vorgeworfen wird - hast Du eigentlich eine relativ milde Strafe mit 70 Tagessätzen bekommen, wenn man bedenkt, dass dieses Verhalten mit bis zu 2 Jahren Haftstrafe geahndet werden kann.

Scheinbar betrug zu diesem Zeitpunkt dein Nettoeinkommen ca. 930€ , weshalb pro Tagessatz 30€ berechnet wurden. Hättest Du damals mehr Geld verdient, wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen.

Die restlichen Gebühren sind, auch wenn ich es selbst nicht für gut finde, ebenso legitim. Blutabnahme durch einen extra für dich beauftragten Arzt und sonstige Auslagen sind ganz normal.

Ich, mit meinem Strafbefehl, für das was ich gemacht habe, bin deutlich schlechter weggekommen.

Du solltest ein bisschen darüber nachdenken, damit Du dich in Zukunft nicht mehr so verhältst.

Alles Gute!
 
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