Vorbereitung MPU

Herrmann

Neuer Benutzer
Hallo,
ich habe 2006/2007 meinen Führerschein das erste mal wg. mehrfacher Trunkenheitsfahrt mit 1,59% verloren und habe Ihn 2007 ohne MPU wieder bekommen.
2009 bin ich wieder mit ca. 2,01 % erwischt worden und muss wahrscheinlich eine MPU machen und wollte erstmal den Abstinenznachweis machen.

Wie lange müsste ich die Abstinenz mit dieser Vorgeschichte nachweise? 1/2 Jahr oder eher 1 Jahr?

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 179 Cm
Gewicht: 85 Kg
Alter:36

1. TF Verurteilung wg. mehrfacher Trunkenheitsfahrt. --> Fahrt zur Tanke von der Tanke zur nächste Tanke und zurück zur Party.
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 2007
BAK:1,59 Promille
Trinkbeginn:16 Uhr
Trinkende:3-4 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 7:30
Dauer der Sperrfrist: 11 Monate
Ohne MPU Führerschein zurück erhalten

2.TF. Fahrt von Party nach Hause
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:2009
BAK:2,01 Promille
Trinkbeginn:18 Uhr
Trinkende: 4 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 6:50
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nur die Trunkenheitsfahrt aus 2009. Aber im Strafbefehlt ist die Fahrt und der Urteilsbegründung erwähnt.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):nein

Bundesland: NRW

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: ca. 5 Jahren

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: i.O.

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

Datum:?
Welche Stelle (MPI): ?
Schon bezahlt?:?
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nur die TF aus 2009 ist Registerauszug.

LG
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Herrmann,

willkommen im Forum.
Hallo,
ich habe 2006/2007 meinen Führerschein das erste mal wg. mehrfacher Trunkenheitsfahrt mit 1,59% verloren und habe Ihn 2007 ohne MPU wieder bekommen.
Das nennt man wohl Schicksal, denn hierfür hättest du mE bereits eine MPU machen müssen, da es um "mehrfache TF" ging. Wenn dies geschehen wäre, hätte es die TF in 2009 womöglich gar nicht gegeben...
2009 bin ich wieder mit ca. 2,01 % erwischt worden und muss wahrscheinlich eine MPU machen und wollte erstmal den Abstinenznachweis machen.
Hierbei wird aus dem "wahrscheinlich" ziemliche Bestimmheit, da ab 1,6‰ eine MPU eher nicht zu vermeiden ist...
Wie lange müsste ich die Abstinenz mit dieser Vorgeschichte nachweise? 1/2 Jahr oder eher 1 Jahr?
Bei WHT wird idR ein AN für 12 Monate vorausgesetzt (Wichtige Abkürzungen), ABER in deinem Fall dürfte es gar nicht um eine WHT gehen, da
die TF aus 2007 zwischenzeitlich getilgt ist und nicht mehr gegen dich verwendet werden dürfte.
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Von daher meine Rückfrage:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nur die Trunkenheitsfahrt aus 2009. Aber im Strafbefehlt ist die Fahrt und der Urteilsbegründung erwähnt.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):nein
Hast du deinen SB darauf angesprochen das er den Strafbefehl aus deiner Akte entfernt (oder zumindest diese Passage schwärzt), bevor sie an das MPI geschickt wird?
 

Herrmann

Neuer Benutzer
Hallo Nancy, vielen Dank für Deine Hilfe.
ja ist alles schon lang her Jung und schön blod gewesen und auch mal Glück gehabt.
Ich hatte den SB darauf angesprochen. Er ist noch auf der Welle Tilgungshemmung durch neue Tat und ist der Meinung das der KBA Auszug nicht korrekt wäre. Ich habe bereits vor ca. 3 Monate Die Führerscheinstell dazu aufgefordert Altlasten zu löschen dies hat der SB erstmal schriftlich abgelehnt. Der Rest läuft gerade über Rechtsanwalt. An Schwärzung hatte ich noch garnicht gedacht müsste Er das tun? Freiwillig wird Er dies wahrscheinlich nicht machen

Lg
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Herrmann,
Ich hatte den SB darauf angesprochen. Er ist noch auf der Welle Tilgungshemmung durch neue Tat und ist der Meinung das der KBA Auszug nicht korrekt wäre.
eine Tilgungshemmung gibt es seit dem 1.5.2014 nicht mehr :smiley2204:


Ich gebe aber zu, dass dies nicht gerade mein "Fachgebiet" ist - evtl. äußert sich dazu noch ein anderer User (Falo?)
Ich habe bereits vor ca. 3 Monate Die Führerscheinstell dazu aufgefordert Altlasten zu löschen dies hat der SB erstmal schriftlich abgelehnt. Der Rest läuft gerade über Rechtsanwalt.
bzw. der RA "regelt" es...
An Schwärzung hatte ich noch garnicht gedacht müsste Er das tun? Freiwillig wird Er dies wahrscheinlich nicht machen
Ja, streng genommen müsste er dies tun.
Kann trotz der Tilgung trotzdem ein Abstinenznachweis von 12 Monaten vorausgesetzt werden?
Wenn es sich nur um eine (noch verwertbare) TF handelt, sind AN über 12 Monate keine Grundvoraussetzung (mehr). Hier kommt es aber sehr auf die Vorgeschichte und die Tiefe der Problematik an, ob evtl. noch "KT" möglich ist, bzw. ob AN über 6 Monate ausreichen...

Dazu müssten wir mehr über dich wissen um es einschätzen zu können.

Du kannst dich ja ggl. mal mit dem Fragebogen für eine Alkohol-MPU befassen. Lasse dir aber Zeit beim Ausfüllen...
 
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