Was darf ich mir nach Wierderteilung alles erlauben?!

michi202

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Hallo,

ich habe mich nur angemeldet wegen einer Frage die mich etwas beschäftigt. :smiley2204:


2013 wurde ich in der Probezeit mit 24 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt (Eigentlich hätte ich ein Aufbauseminar machen müssen, dazu kam es aber nicht, da ich ein Monat später meinen Führerschein abgegeben musste wegen einem Autounfall mit 1,5 Promille. (War noch in der Probezeit)
MPU und Aufbauseminar für Alkoholauffällige im Dezember 2014 bestanden. Jetzt fahre ich seit 2 Wochen wieder Auto:smiley711: :smiley894: ! Bin in der verlängerten Probezeit !

Naja meine eigentliche Frage: Was würde passieren wenn ich aus versehen ein 30er Schild übersehe und geblitzt werde würde, sagen wir mal über 21 km/h (Ist mir nicht passiert, aber mich würde es interessieren. Und mal ehrlich das kann doch jedem mal passieren) Ich habe halt ständig Panik meinen Schein wieder abgeben zu müssen!! Jeden Abend wenn ich ins Bett gehe, dann lasse ich nochmal meine ganze Autofahrt Revue passieren ob ich eventuell geblitzt worden bin ohne es gemerkt zu haben, eigentlich unmöglich da ich mich immer an die Begrenzungen halte trotzdem habe ich diese Panik!

Oder was wäre bei einem kleinen Unfall bei dem ich schuld wäre, natürlich ohne Alkohol und so weiter. Ich habe halt eben irgendwo aufgeschnappt das man nach Neuerteilung ganz schnell bei einem Blitzer die nächste MPU ansteht.

Wäre nett wenn mir mal jemand die Angst nimmt (oder noch mehr Angst macht :smiley842:) und mich mal aufklärt.


P.s. Falls es wichtig ist ich wohne in Bayern.

Danke schon mal, freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüße
Michi
 
Hallo erstmal und willkommen in Forum,

Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und ruht während der fahrerlaubnisfreien Zeit.

Um die Angst zu nehmen gibt es eine Möglichkeit, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten und nicht auffällig werden.
Und wenn ein Unfall passieren sollte, wird Dir nichts passieren, so lange kein Alkohol und Drogen im Spiel ist.
Unfälle können auch so passien, dass hat nichts mit deiner MPU zu tun.
Die sollte bewusst nur sein, dass du dich an die Verkehrsordnung halten muss.
Hetzten auf der Straße bringt nichts, man kommt auch so an.

Also macht Die keine Sorgen du hast dein FS bist gesund hast gesunde Hände, Augen und Beine. Es gibt schlimmeres im Leben sowas sollte sich nicht belasten.
 
Hallo Michi,

Kommt es zu Verkehrsverstößen der A- oder B-Kategorie während der Probezeit, gilt folgende Stufenregelung:

- Wird während der Probezeit ein A-Verstoß oder werden zwei B-Verstöße begangen, ordnet die Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich in diesem Fall automatisch um zwei Jahre. Ein Rechtsmittel gegen die Verlängerung der Probezeit gibt es nicht.

- Wird während der (verlängerten) Probezeit erneut ein A-Verstoß oder werden zwei B-Verstöße begangen, bekommt der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird ihm empfohlen, binnen zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Teilnahme an einer derartigen Beratung ist freiwillig jedoch nicht kostenlos. Um einen Anreiz zur Teilnahme an einer psychologischen Beratung zu bieten, werden gegen Vorlage einer Teilnahmebescheinigung zwei Punkte in Flensburg erlassen.

- Wer trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar und trotz schriftlicher Verwarnung erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird dann frühestens nach drei Monaten erteilt.



A-Verstöße sind zum einen schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen die Regeln des Straßenverkehrs. Hierzu zählen die meisten Verkehrsstraftaten wie z. B. Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht und Nötigung. Zum anderen gehören zur A-Gruppe aber auch Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise falsches Überholen, Vorfahrtsverletzungen, Rotlichtverstöße, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h oder ungenügender Sicherheitsabstand bei Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h.

B-Verstöße sind Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung wie Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, das Fahren mit abgefahrenen Reifen, das Überschreiten der Frist für die TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate ebenso wie die Gefährdung von Personen an Haltestellen offentlicher Verkehrsmittel.


In manchen Fällen hängt es auch von der Willkür des Behördis ab. Schön aufpassen, ist erstmal ganz wichtig.:zwinker0004::smiley138:
 
Hallo,

ich habe mich nochmal "schlau gelesen" und tatsächlich ist es so, dass -wenn man innerhalb der verlängerten Probezeit nach Wiedererteilung mit mehr als 20 km/h Übertretung geblitzt wird- es in der Regel zu einer MPU-Anordnung kommt.

Eine schwerwiegende Zuwiderhandlung begründet eine verkehrsrechtliche MPU und ein A-Verstoss ist nunmal einer....:smiley138:
 
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