Was kann passieren?

Tanja

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum!
Zu meinem Fall:

TF März 2013 mit Unfall in den Morgenstunden (4Uhr). 1‰ BAK. Strafe 40 TS und 9 Monate Sperre.
Vorgeschichte:
1998 TF mit 1,9‰ und Unfall. MPU erfolgreich 2001.
2008 THC-Konsum festgestellt bei Routinekontrolle. 1 Monat Fußgänger und negatives ärztliches Gutachten (also positiv für mich).

Im VZR: insgesamt 2 Punkte wg. zu schnellem Fahren.
Im BZR keine Eintragungen.
In der FS-Akte alles noch vorhanden.

Jetzt zu meiner Frage:
Sind die alten Delikte noch verwertbar oder zähle ich als Ersttäter, da FS vor über 10 Jarhren zurückerworben?
Hat die OWI aus 2008 noch Einfluss?
Droht eine MPU?

Vielen Dank für eure Antworten!!

Tanja.
 
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: w
Größe: 1,65
Gewicht: 58
Alter: 36

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.03.2013
BAK: 1,0
Trinkbeginn: 22:00
Trinkende: 02:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 04:00

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Mon

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: noch nicht

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: über Telefon
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: siehe Altlasten

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: am WE 2 bis 4 Bier
Ich lebe abstinent seit: nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: 2 mal seit April
ETG-Programm ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja (Diakonie)
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: ja

MPU
Datum: ?
Welche Stelle (MPI): ?
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? ja 2001
Wer hat das Gutachten gesehen?: die FSST
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: ...wird nicht mehr unter Alkohol am Sraßenverkehr teilnehmen..

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: 1998 TF und erfolgreiche MPU in 2001, 2008 THC und 1 Monat FV zuzüglich ÄG. 2011 2x zu schnell und je einen Punkt. 2002 fallengelassene Anzeige wegen Widerstand gegen Staatsgewalt mit AAK 1,6‰
 
:smiley1785: ... im Forum !!!

Im VZR: insgesamt 2 Punkte wg. zu schnellem Fahren.
Im BZR keine Eintragungen.
In der FS-Akte alles noch vorhanden.
Du solltest den zuständigen SB bitten deine Akte zu bereinigen.
Wenn du schreibst ... "alles noch vorhanden", dann zähle ich auch mal deine Drogen-OWI mit dazu, diese sollte auf keinen Fall mehr vorhanden sein ... es sei denn, siehe unten ...

Sind die alten Delikte noch verwertbar oder zähle ich als Ersttäter, da FS vor über 10 Jarhren zurückerworben?
Die Tilgung deiner TF beträgt incl. Überliegefrist 15 Jahre. Eine MPU steht für 10 Jahre in deiner Akte.

Hat die OWI aus 2008 noch Einfluss?
Die Punkte/OWI bleibt für jeweils zwei Jahre (+1 Jahr Überliegefrist) in der Akte, die Frist verlängert sich, wenn diesbezüglich neue OWIs hinzukommen.

Die kann dir keiner beantworten, zumindest ich nicht.
Die Entscheidungskraft liegt immer an den Behördis deiner FSST. Ab einer BAK von 1,6‰ ist eine MPU unumgänglich, alles was darunter liegt ist eine Ermessensentscheidung. Bei dieser kann der Verdacht auf regelmäßigen Alkoholkonsums durchaus für eine MPU ausreichend sein.

Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: am WE 2 bis 4 Bier
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: 2 mal seit April
Wie sehen deine LW denn aus ?

Fazit: Laut VZR ist deine Ausgangslage eher positiv (wenn die FSST-Behördis mitspielen).
Dir bleibt erstmal nichts anderes übrig, als abzuwarten.
Als kleine "Vorsichtsmaßnahme" orientiere dein Trinkverhalten an KT.

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

Leberwerte

Wichtige Abkürzungen im Forum
 
Danke für den Empfang!

Ja, in der FS-Akte steht tatsächlich alles(!) drin. Eine Bereinigung sei laut dem SB erst nach Neubeantragung möglich (?). Er erwähnte jedoch, dass die alten Einträge nicht verwertbar sein dürften (Hoffnung pur). Die 1. MPU sei seit 2011 nicht mehr heranzuziehen und die OWI habe sich damals mit dem ÄG erledigt, da es jetzt ja um Alk geht. Eine weitere OWI ist vor Ablauf derer Tilgungsfrist nicht hinzugetreten (sagt ja auch das VZR).
Diese Ermessensentscheidung muss doch irgendwo gesetlich geregelte Grenzen haben. So nach dem Motto: Was nicht verwertet werden darf, wird auch nicht in die Beurteilung mit einbezogen werden dürfen.


Die Überliegefrist meiner 1. TF läuft doch nur 15 Jahre, sofern kein neuer FS ausgestellt wurden ist. Mit neuem FS doch 'nur' 10 Jahre ab Datum der Ausstellung(?).

Naja, warten und Tee trinken.
Ich habe bald ein persönliches Gespräch mit der FSST. Ich hoffe dann genaueres zu wissen. Das müsste doch machbar sein. Wenn die nur VZR und Führungszeugnis haben wollen, kann ich denen ja zusammen mit Einblich in die FS-Akte ziemlich alle relevanten Fakten auf dem Tisch legen.

Ist denn das Führungszeugnis (ja Belegart 0) auch 'sauber', wenn das BZR keinen Eintrag enthält?

Zu den Leberwerten:
im Mai:
gamma-GT 64
GPT 32
GOT 23

im Juni:
gamma-GT 45
GPT 29
GOT 21
 
Die Überliegefrist meiner 1. TF läuft doch nur 15 Jahre, sofern kein neuer FS ausgestellt wurden ist. Mit neuem FS doch 'nur' 10 Jahre ab Datum der Ausstellung(?).
Richtig.
Wichtig ist hier eine Neuerteilung (wie bei dir), anders würde sich das bei einer Wiedererteilung verhalten ... hier bleiben die 15 Jahre stehen.

Ist denn das Führungszeugnis (ja Belegart 0) auch 'sauber', wenn das BZR keinen Eintrag enthält?
In der Regel JA. Die längste Frist einer Tilgung beträgt 10 Jahre, dies ist bei einer entsprechenden Straftat oder Freiheitsstrafe der Fall.

gamma-GT 64
gamma-GT 45
Deine Gamma-GT -Werte sind viel zu hoch, der Normalwert für Frauen liegt bei < 39 U/l ... für eine MPU somit nicht verwertbar. Demzufolge Alkoholkonsum weiter reduzieren. :zwinker0004:
 
Danke Max!
Vielmehr bleibt mir momentan auch nichts anderes übrig wie die Werte zu senken. Zumindest habe ich schonmal eine abnehmende Tendenz.
Das mit MPU ja/nein kann mir keiner sorecht beantworten oder weisst du an wen man sich da wenden könnte? Dann könnte man ja schon viel mehr vorbereiten..
Viele sagen mir wahrscheinlich habe ich nochmal 'Schwein' gehabt, aber Restrisiko schließt niemand aus:-(

Wie ist das mit diesem Gamma GT Wert. Unter 39U/L ok?

LG. Tanja!
 
Wie ist das mit diesem Gamma GT Wert. Unter 39U/L ok?
Genau richtig, der Wert muss unter 39 U/l sein.

Das mit MPU ja/nein kann mir keiner sorecht beantworten oder weisst du an wen man sich da wenden könnte?
Wende dich bloß nicht an eine "Hellseherin" ... auch diese wird die Gedanken deiner FSST nicht lesen können. Betrachtet die FSST allein deine BAK von 1,0‰, gibt es hier keinen Anlass zu einer MPU-Anordnung.
Lässt sie sich durch die unbereinigten Einträge beeinflussen (auch wenn diese nicht mehr verwertet werden dürfen), kann eine Verdachtsvermutung für eine MPU ausreichen.
Demnach einfach abwarten, mehr kannst du momentan nicht tun ... leider :hand0001:

Mach auf keinen Fall Wind bei deiner FSST, dass würde die Aufmerksamkeit auf dich nur erhöhen. :smiley138:
 
Mach auf keinen Fall Wind bei deiner FSST, dass würde die Aufmerksamkeit auf dich nur erhöhen. :smiley138:

Naja, einer der bei der FSST arbeitet hatte mir gesagt, keine MPU!
Die FSST selbst hatte während einem Telefonat auch selbst gesagt, dass wenn nichts im Führungszeugnis und VZR steht es so keine MPU gibt.
Auf die Eintragungen in der FS-Akte nahm der SB gar keinen genauen Bezug, das er es nicht mit bewerten würde.

Hoffentlich bleibt er bei seiner Meinung!
Momentan fühle ich mich sehr unsicher, wenns mal raus geht.

LG. Tanja:smiley138:
 
Momentan fühle ich mich sehr unsicher, wenns mal raus geht.
Laß dich nicht verunsichern, fahr einfach weiter wie bisher ... nur eben ohne Alkohol :zwinker0004:

Eine MPU begründet auf Verdachtsmomente ohne rechtliche Grundlage?
Ja, gibt es auch bei Drogen.
Mir fällt immer die Geschichte von einer "gehörnten" Ehefrau ein ... sie schwärzte ihren Ex-Ehemann bei der FSST wegen Fahren unter Alkohol an. Der Mann bekam eine Aufforderung zu einer MPU. Das Paradoxe an der Sache war, der Mann trank gar keinen Alkohol !
 
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