Der Patient hat also eine MPU mit Cannabis-Fragestellung erfolgreich bestanden und später von seinem Arzt Cannabis verschrieben bekommen. Hat der Arzt darauf hingewiesen, dass die Führerscheinstelle darüber informiert werden soll oder muss?
Grundsätzlich spielt die Verschreibung eines Arztes nach einer erfolgreichen MPU keine Rolle mehr. In diesem Fall ist die Besonderheit, dass die MPU wegen Cannabis-Konsum war, Cannabis-Konsum für die Zukunft ausgeschlossen wurde und jetzt vom Arzt Cannabis verschrieben wurde.
Ein Arzt darf Cannabis-Problematikern kein Cannabis verschreiben, die Sucht bleibt schließlich lebenslang. Cannabis darf auch nur verschrieben werden, wenn vorher alle anderen Therapieversuche versagt haben, ist also das Mittel der letzten Wahl.
Deshalb wird die Führerscheinstelle abklären, ob der Patient beim Arzt gezielt darauf hingearbeitet hat um Cannabis verschrieben zu bekommen. Dazu hat sie zwei Möglichkeiten:
a) Sie kann (über den Patienten, nicht selbst) von dem Arzt einen Therapiebericht anfordern, aus dem hervorgehen muss, dass der Patient den Arzt vor der Cannabisverschreibung über seine lebenslängichen Suchtprobleme informiert hat
oder
b) ein ärztliches Gutachten mit einer passenden Fragestellung fordern.