Wechsel nach der MPU von der Fahrerlaubnis Klasse 3 auf die Klasse B.

Kanehl

Neuer Benutzer
Liebe Foris,
ich weiß nicht, wo ich hier meine Frage stellen kann. Ich hoffe, es ist die richtige Rubrik. 2007, also vor 16 Jahren, wurde mir während einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein Klasse 3, den ich 1978 bestanden hatte abgenommen. Ich hatte bei der Trunkenheitsfahrt 2,1 Promille und ein ernstes Alkohol Problem. Dank der guten Betreuung hier im Forum und einer guten, langjährigen Psychotherapie habe ich meine MPU bei der Pima in Frankfurt bestanden und meinen Führerschein zurückbekommen. Jedoch Klasse B anstatt Klasse 3. Damals hätte ich, um die Klasse 3 zurückzubekommen, einige Auflagen, wie zum Beispiel einen erneuten Erste-Hilfe-Kurs u.a. erfüllen müssen. Ich dachte, dass ich die Klasse 3 im Leben nicht mehr brauche und habe mich mit der Klasse B zufriedengegeben.
Vor einiger Zeit haben wir uns ein Wohnmobil gekauft. Falls wir dieses versehentlich auch nur ein paar Kilo schwerer als 3,5 Tonnen beladen und ich mich ans Steuer setzten würde, wäre das eine Straftat und vor Gericht behandelt, wie Fahren ohne Führerschein. Dieses Risiko möchte ich nicht eingehen und wollte daher gerne wissen, ob und wie ich jetzt nach 16 Jahren noch einmal zur Fahrterlaubnis Klasse 3 zurückkehren kann. Ich konnte nirgends eine Info darüber finden. Ich bin seit meiner Trunkenheitsfahrt damals völlig Alkohol- und Substanz frei.
Falls jemand zu dem Thema etwas sagen kann, würde ich mich sehr darüber freuen.
Danke im Voraus.
Robert
 

MrMurphy

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Zunächst zur Klarstellung, damit wir nicht aneinander vorbeischreiben: Die Klasse 3 bekommst du nicht mehr zurück, da es die nicht mehr gibt.

Was du bekommen kannst (und wohl auch willst) ist die Klasse B erweitert um zusätzliche Klassen und Einträge (keine Ahnung, ob ich die Begriffe korrekt verwende, im folgenden nenne ich die einfachheitshalber Erweiterungen), damit du die gleichen Fahrzeuge wie mit der Klasse 3 fahren darfst. Wobei das altersmäßig (über 50 Jahre) auch wieder einige wenige Einschränkungen gibt.

Der Umtausch ist dabei eine Wissenschaft für sich. Dazu habe ich leider auch noch keinen übersichtlichen Artikel im Internet gefunden.

Die meisten Erweiterungen kannst du noch nachträglich beantragen. Einige Erweiterungen verfallen, wenn sie nicht direkt beim Antrag angefordert werden. Ob für nachträgliche Erweiterungen zusätzliche Forderungen gestellt werden (zum Beispiel Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest) weiß ich nicht.

Die sichersten Auskünfte bekommst du von der Führerscheinstelle. Wenn du denen nicht traust (was in der Regel unsinnig ist) kannst du auch bei einer Fahrschule, eventuell gegen ein Beratungsgebühr, nachfragen.

Aktuell kommt dazu noch die Umtauschpflicht (je nach Geburtsjahr) in einen 15-jährigen Führerschein. Wer nicht aus beruflichen Gründen mehr oder weniger täglich mit dem Thema zu tun hat wird dir kaum fundiert helfen können.
 

Kanehl

Neuer Benutzer
Danke MrMurphy, Du hast ganz sicher Recht. Ich muss am Dienstag mit unserer Führerscheinstelle sprechen. Da geht kein Weg daran vorbei. Wir schauen uns am Montag ein Wohnmobil an, dessen Gewicht mit 3,1 Tonnen angegeben ist. Das bedeutet, das ich mit meinem Führerschein Klasse B nur noch 400 KG Gewicht zuladen dürfte. Das ist für eine Familie plus 2 Hunden zu wenig. Da es mehrere Interessenten für dieses Wohnmobil gibt und ich mich am Montag entscheiden muss, habe ich auf eine frühere Klärung der Frage gehofft. Nochmal vielen Dank für Deine Mühe.
 

admin

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Administrator
Du benötigst die Klasse C1E, der würde der alten Klasse 3 entsprechen...
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Für die Neubeantragung des C1 & C1E brauchte ich (53j) aktuell in BaWü einen aktuellen Erste Hilfe Kurs (50€, 8h), einen Allgemeinärztliches Gutachten vom Hausarzt (60€), und ein augenärztliches Gutachten (140€).

Es fallen trotzdem Klassen weg, schnelle Traktoren z.B.
 

Kanehl

Neuer Benutzer
Danke für die Info Thomas. Das wäre bei mir so gewesen, wenn ich die Neubeantragung direkt nach der MPU vorgenommen hätte.
Die Fahrerlaubnisbehörde in Frankfurt hat nun den Standpunkt, da meine Trunkenheitsfahrt 2007 war und ich seitdem ( 16 Jahre) keinen 7,5 Tonner mehr gefahren bin, ich die Fahrerlaubnis C1E neu erwerben muss. Mit Fahrstunden, allen gesundheitlichen Tests, Führerscheinprüfung etc. Da es sich bei mir jedoch nur um die Zuladungsgrenze unseres Wohnmobils handelt, ist mir dafür der Aufwand viel zu aufwendig und kostenintensiv. Bevor wir in den Urlaub starten, stellt meine Frau es beim TÜV kurz auf die Wage. Sollten wir über 3,5 Tonnen kommen, müssen einige Sachen halt wieder raus. Jedoch haben wir diese Grenze noch nie erreicht. Auch nicht it Fahrrädern, Roller, 4 Personen etc. Es wäre mir lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme gegangen.
 
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