Liebe Foris,
ich weiß nicht, wo ich hier meine Frage stellen kann. Ich hoffe, es ist die richtige Rubrik. 2007, also vor 16 Jahren, wurde mir während einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein Klasse 3, den ich 1978 bestanden hatte abgenommen. Ich hatte bei der Trunkenheitsfahrt 2,1 Promille und ein ernstes Alkohol Problem. Dank der guten Betreuung hier im Forum und einer guten, langjährigen Psychotherapie habe ich meine MPU bei der Pima in Frankfurt bestanden und meinen Führerschein zurückbekommen. Jedoch Klasse B anstatt Klasse 3. Damals hätte ich, um die Klasse 3 zurückzubekommen, einige Auflagen, wie zum Beispiel einen erneuten Erste-Hilfe-Kurs u.a. erfüllen müssen. Ich dachte, dass ich die Klasse 3 im Leben nicht mehr brauche und habe mich mit der Klasse B zufriedengegeben.
Vor einiger Zeit haben wir uns ein Wohnmobil gekauft. Falls wir dieses versehentlich auch nur ein paar Kilo schwerer als 3,5 Tonnen beladen und ich mich ans Steuer setzten würde, wäre das eine Straftat und vor Gericht behandelt, wie Fahren ohne Führerschein. Dieses Risiko möchte ich nicht eingehen und wollte daher gerne wissen, ob und wie ich jetzt nach 16 Jahren noch einmal zur Fahrterlaubnis Klasse 3 zurückkehren kann. Ich konnte nirgends eine Info darüber finden. Ich bin seit meiner Trunkenheitsfahrt damals völlig Alkohol- und Substanz frei.
Falls jemand zu dem Thema etwas sagen kann, würde ich mich sehr darüber freuen.
Danke im Voraus.
Robert
ich weiß nicht, wo ich hier meine Frage stellen kann. Ich hoffe, es ist die richtige Rubrik. 2007, also vor 16 Jahren, wurde mir während einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein Klasse 3, den ich 1978 bestanden hatte abgenommen. Ich hatte bei der Trunkenheitsfahrt 2,1 Promille und ein ernstes Alkohol Problem. Dank der guten Betreuung hier im Forum und einer guten, langjährigen Psychotherapie habe ich meine MPU bei der Pima in Frankfurt bestanden und meinen Führerschein zurückbekommen. Jedoch Klasse B anstatt Klasse 3. Damals hätte ich, um die Klasse 3 zurückzubekommen, einige Auflagen, wie zum Beispiel einen erneuten Erste-Hilfe-Kurs u.a. erfüllen müssen. Ich dachte, dass ich die Klasse 3 im Leben nicht mehr brauche und habe mich mit der Klasse B zufriedengegeben.
Vor einiger Zeit haben wir uns ein Wohnmobil gekauft. Falls wir dieses versehentlich auch nur ein paar Kilo schwerer als 3,5 Tonnen beladen und ich mich ans Steuer setzten würde, wäre das eine Straftat und vor Gericht behandelt, wie Fahren ohne Führerschein. Dieses Risiko möchte ich nicht eingehen und wollte daher gerne wissen, ob und wie ich jetzt nach 16 Jahren noch einmal zur Fahrterlaubnis Klasse 3 zurückkehren kann. Ich konnte nirgends eine Info darüber finden. Ich bin seit meiner Trunkenheitsfahrt damals völlig Alkohol- und Substanz frei.
Falls jemand zu dem Thema etwas sagen kann, würde ich mich sehr darüber freuen.
Danke im Voraus.
Robert