Guten Tag,
Mir wurde vor 4 Jahren mein Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit 2 Promille entzogen.
Seither bin ich komplett trocken, hab mich nur nie an die MPU getraut.
Nun habe ich den Antrag gestellt und einen Bescheid bekommen das ich allerspätestens in 6 Monaten (MPU kann frühestens in einem Monat beginnen) ein medizinisches psychologisches Gutachten vorlegen muss.
Heißt das nun das ich keine Abstinenz nachweisen muss? (Was in 5 Monaten auch garnicht möglich wäre) Oder kann das die Prüfstelle im Nachhinein verlangen?
Würde ich gerne wissen um die groben Kosten auszurechnen.
Vielen Dank für die Antworten.
Mir wurde vor 4 Jahren mein Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit 2 Promille entzogen.
Seither bin ich komplett trocken, hab mich nur nie an die MPU getraut.
Nun habe ich den Antrag gestellt und einen Bescheid bekommen das ich allerspätestens in 6 Monaten (MPU kann frühestens in einem Monat beginnen) ein medizinisches psychologisches Gutachten vorlegen muss.
Heißt das nun das ich keine Abstinenz nachweisen muss? (Was in 5 Monaten auch garnicht möglich wäre) Oder kann das die Prüfstelle im Nachhinein verlangen?
Würde ich gerne wissen um die groben Kosten auszurechnen.
Vielen Dank für die Antworten.