Wie "blöd" kann man sein....

Nancy

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Führerschein weg wegen Raservideos im Netz

Gelsenkirchen - Wer denkt, er müsse beim Rasen schon auf frischer Tat ertappt werden, irrt: Auch belastende Videos im Internet können den Führerschein kosten, wie ein Fall aus Gelsenkirchen zeigt. Durch regelwidrige Fahrmanöver können Autofahrer auch dann den Führerschein verlieren, wenn es zwar keine Zeugen, aber belastendes Videomaterial gibt.

Davor warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf einen Erörterungstermin im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dort protestierte ein 25-jähriger Mann zunächst dagegen, dass sein Führerschein einkassiert worden war, nachdem die Polizei auf seinem Computer Raservideos mit einem geliehenen Sportwagen entdeckt hatte. Der Mann hatte sich selbst gefilmt und die Videos ins Internet gestellt. Sie zeigen unter anderem, wie er mit Tempo 180 durch eine Innenstadt rast und Eier auf Passanten wirft.

Das Gericht hielt den Führerscheinentzug wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr für gerechtfertigt. Allein die gefilmten Spritztouren entgegen der Fahrtrichtung durch Einbahnstraßen hätten das Flensburger Punktekonto des Klägers um mindestens 40 Punkte bereichert, so die Richter. Sie empfahlen dem Verkehrsrowdy eine verkehrspsychologische Therapie. Um seinen Führerschein wiederzubekommen, wird er um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
nicht herumkommen.


Qülle: news.de/dpa
 

admin

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Der Knabe hat es nicht besser verdient!! :applause::mecker::smilie_wut_090:

Eine MPU wird ihm sicher gut bekommen...:zwinker0004::)
 

Max

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Hier gebe ich Flori recht, solche Typen haben nix anderes verdient.

Es gibt aber auch andere Fälle ...

Ich habe gelesen ... Eine geschiedene Frau wollte ihrem Ex-Gatten noch einen kleinen "Nachschlag" verpassen. Sie schwärtze den Mann bei der FSST zwecks starken Alkoholkonsum an, dass er auch unter dessen Einfuss den Straßenverkehr unsicher machen würde. Dieser Mann bekam eine MPU-Anordnung seitens der FSST. Das "Problem" war aber, der Mann war Antialkoholiker ... hatte noch nie Alkohol getrunken.

An dieser Stelle finde ich richtig, dass die FSST in der Beweiskraft liegen muss ... allein eine Vermutung entspricht keiner Rechtsform ... diese "Vorherrschaft" muß beendet werden!!!
 

Nancy

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Da bin ich absolut deiner Meinung Max!

Ich habe es jetzt (auch im privaten Umfeld) schon einige Male erlebt, dass unbescholtene Bürger von boshaften Menschen verleumdet wurden. Da wurden Alk.fahrten bei der Polizei gemeldet, obwohl der Beschuldigte keinen Meter gefahren ist. So was ist in meinen Augen "unterste Schublade".....:smiley8:


Dem "guten Mann" aus dem Bericht oben jedoch, gönne ich den FS-Entzug (und die bevorstehende MPU) aus tiefster Seele. Wer sich so im Straßenverkehr verhält und das auch noch ins Internet stellt um damit zu prahlen, sollte eine sehr lange Zeit darüber nachdenken können, was bei ihm schiefläuft......:sad:
 

Kay

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Also,
wer sich so verhält,wie der Typ mit seinem Video der hat es nicht anders verdient.
Echt blöd der Kerl....stellt noch seine eigenen Straftaten öffentlich zur Schau...

Ist ja genauso doof,wie den Personalausweis,beim Einbruch zu verlieren..auch schon da gewesen..:)

Ja und wer andere unrechtmäßig beschuldigt dem sollte doch,dann beim Herausstellen so eines Nachrufes die eigene Fahrerlaubnis entzogen werden,falls vorhanden.
Andernfalls sollte,das dann mit einer anderen Strafe geahndet werden.

Max seine Aussage finde ich absolut korrekt,die FSST sollte auf jeden Fall in der Beweiskraft liegen.
Jeder ist doch solange Unschuldig,bis seine Schuld bewiesen ist oder?

Gruß
Kay
 

Nancy

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Also,
wer sich so verhält,wie der Typ mit seinem Video der hat es nicht anders verdient.
Echt blöd der Kerl....stellt noch seine eigenen Straftaten öffentlich zur Schau...

Ist ja genauso doof,wie den Personalausweis,beim Einbruch zu verlieren..auch schon da gewesen..:)

Ja und wer andere unrechtmäßig beschuldigt dem sollte doch,dann beim Herausstellen so eines Nachrufes die eigene Fahrerlaubnis entzogen werden,falls vorhanden.
Andernfalls sollte,das dann mit einer anderen Strafe geahndet werden.

Das wäre doch mal 'ne Maßnahme.....:smiley711:

Max seine Aussage finde ich absolut korrekt,die FSST sollte auf jeden Fall in der Beweiskraft liegen.
Jeder ist doch solange Unschuldig,bis seine Schuld bewiesen ist oder?
Gruß
Kay
Genau so sieht es aus! Wenn man dann noch bedenkt, dass dem zu Unrecht Beschuldigten, Ärger, Zeitaufwand und mitunter auch noch hohe Kosten entstehen, könnte man.....
smiley856.gif
 

Max

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dass dem zu Unrecht Beschuldigten, Ärger, Zeitaufwand und mitunter auch noch hohe Kosten entstehen, könnte man.....
Nancy, dass ist genau richtig beschrieben !!!
Ich muss sogar noch einen drauflegen ... teilweise wurden durch eine MPU sogar Existenzen vernichtet. Wie heißt es so schön ... Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz ... "Die Würde des Menschen ist unantastbar". !?!?!?
 
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