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Wiedererteilung nach 15 Jahren

Wenn du den Antrag zurückziehst gibt es einen Eintrag, die Verjährungsfrist beginnt aber nicht neu. Du hast dann also keinen Nachteil.
 
Ich könnte mir echt in den arsch beißen. Sorry für die Ausdrucksweise. Habe heute vom Bundesamt für Justiz die Mitteilung erhalten dass mein gesamtes Führungszeugnis einfach nächstes Jahr im Juni komplett gelöscht ist. Aber die fsst hat ja jetzt schon meine gesamten Strafakten angefordert. Weiß irgendjemand ob es Sinn macht den Antrag jetzt zurück zu ziehen ohne dass die Straftaten in meiner führerscheinakte zu finden sind ?
 
Wenn die Akten schon auf dem Weg sind wird es wohl nichts bringen jetzt den Antrag zurückzuziehen um dies zu vermeiden...
Aber, du kannst den Antrag trotzdem zurückziehen und erst dann neu stellen wenn die alten Straftaten nicht mehr verwertbar sind. Bei einem späteren Neuantrag wird ja auch ein neues FZ angefordert und das wird dann ja sauber sein, somit sind dann die alten Strafakten auch nicht mehr verwertbar.
 
Hallo nancy, aber genauso könnte ich doch jetzt auch warten was die Behörde sagt und den Antrag dann evtl zurück ziehen ohne Nachteil oder sehe ich das falsch
 
Die hauptfrage die sich mir stellt ist ob die Einträge dann in die FS Akte wandern mit der aufbewahrungsfrist die für die Delikte gilt. Hat da jemand einen Rat für mich ?
 
Ja aber ich habe noch die eine Frage:
könnte ich jetzt auch warten was die Behörde sagt und den Antrag dann evtl zurück ziehen ohne Nachteil oder sehe ich das falsch ?
 
könnte ich jetzt auch warten was die Behörde sagt und den Antrag dann evtl zurück ziehen ohne Nachteil oder sehe ich das falsch ?
Das siehst du richtig. Immer darauf achten den Antrag dann persönlich oder schriftlich zurückzuziehen, tel. reicht idR nicht aus.
 
Weiß jemand von euch ob die Therapie nach paragraph 35 (Therapie statt strafe wegen Amphetamin und Cannabis) vor 12 Jahren überhaupt noch verwertbar ist ?
 
vor 12 Jahren überhaupt noch verwertbar ist ?
Nicht, wenn du danach weiter konsumiert hast. Das wäre ja der Beleg, dass die Therapie für die Katz war. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, gibts ja seit dem keine aktenkundigen Auffälligkeiten mehr*?

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*zumindest hinsichtlich BTM
 
Hallo Joost, nein gibt es nicht. Ich hoffe mal dass ich bald endlich den Bescheid kriege wie es weiter geht. Diese Wartezeit macht mich ganz verrückt.
 
Die Akten sind immer noch nicht los geschickt worden. Was meint ihr lieber Antrag zurück ziehen und nochmals stellen wenn alles aus meinem Führungszeugnis getilgt ist ? Brauche einmal einen fachkundigen Rat
 
Hm, ich dachte, den hätte ich dir schon gegeben.
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Aber, du kannst den Antrag trotzdem zurückziehen und erst dann neu stellen wenn die alten Straftaten nicht mehr verwertbar sind. Bei einem späteren Neuantrag wird ja auch ein neues FZ angefordert und das wird dann ja sauber sein, somit sind dann die alten Strafakten auch nicht mehr verwertbar.
 
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