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Wiedererteilung nach 15 Jahren

Nein, wahrscheinlich nicht. Die Führerscheinstelle trifft ohne Anlass (also deinen Antrag) keine Entscheidungen. Und die auch erst dann wenn alle angeforderten Informationen vorliegen. Direkte Hinweise wirst du also nicht finden.

Hier im Forum sind wir uns ja auch nicht einig ob eine MPU gefordert werden wird. Das ist in deinem Fall nicht so eindeutig wie zum Beispiel bei Alkoholfahrten ab 1,6 Promille.
 
Ok alles klar ich melde mich am Montag nochmals und gebe mal eine Info was dort alles so drin steht. Mein bauchgefühl sagt mir dass die meine charakterliche Eignung in Frage stellen was ich dann aber schon ziemlich krass finden würde.
 
Hallo zusammen,
ich habe gerade akteneinsicht genommen und den Antrag zurück gezogen. Es steht in einer Anklageschrift bzw. Urteil drin dass ich Amphetamin konsumiert habe. Also aussichtslos zum jetzigen Zeitpunkt ohne MPU den Führerschein wieder zu bekommen.
Die Dame sagte ich solle warten bis das Führungszeugnis sauber ist.
 
Das ist natürlich ärgerlich. Hast du dir denn notiert oder nachgefragt, wann deine Akten "sauber" sind, damit du beim nächsten Versuch nicht so viel Stress hast?
 
Ja mit der Tilgung meiner Einträge im Führungszeugnis nächstes Jahr im Juli. Dann wird ein neues Führungszeugnis hinzu gezogen und das alte wird nicht mehr verwertet.
 
Guten Morgen,
ich habe nochmals eine Frage an euch. Ich verstehe nicht so ganz wie ich das mit dem Urteil bzw. dem Gutachten des Amphetaminkonsums werten soll in meiner strafakte. Ist es wirklich so dass mir das bei sauberem Führungszeugnis nicht mehr vorgeworfen kann ?
 
Ich habe mir jetzt leider nicht den ganzen Thread durchgelesen.
Aber, was verjährt ist ( incl. Überliegefristen ) ist verjährt und darf nicht mehr verwendet werden.
 
Also nächstes Jahr Ende Juli ist alles aus meinem Führungszeugnis raus. Also sind quasi sämtliche strafakten die bei der fsst liegen wertlos richtig ?
 
Liebe Community, ich hoffe ihr habt in dieser letzten Frage nochmal einen Rat für mich. Bin nämlich am überlegen falls das Gutachten doch bestehen bleibt und die fsst trotzdem auch wenn die strafakte nicht mehr verwertbar ist, in der das Gutachten zu finden ist, mit abstinenznachweisen zu beginnen. Wie ist der Ablauf ? Also woher weiß ich über welchen Zeitraum ich nachweisen müsste ?
 
Wenn die Taten verjährt sind werden die Unterlagen gelöscht. Dann bleibt nichts zurück, auch keine MPU-Forderung.

Ausnahme: Du hast den Antrag, auf dem die MPU-Forderung beruht, nicht zurückgezogen, sondern er wurde verworfen. Dann bleibt die MPU-Forderung noch 15 Jahre bestehen (5 Jahre Anlauffrist + 10 Jahre Verjährungsfrist).

Wann die Taten verjähren können wir mangels Akteneinsicht nicht beurteilen. Zumindest ich werde dir mangels Wissen nicht bestätigen, das deine Akten nächstes Jahr sauber sind.
 
Ich habe den Antrag zurück gezogen bevor überhaupt irgendeine Entscheidung getroffen wurde. Hier ist das Schreiben vom Bundesamt für Justiz
 

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Also ich sehe es so:

Der Eintrag im BZR bleibt noch bis 2036 gespeichert und würde wohl Eignungszweifel auslösen (bezogen auf dem Konsum von harten Drogen), was zumindest ein FÄG auslösen könnte. Da aber dein FZ im nächsten Jahr keinen Eintrag mehr darüber enthalten wird ist das Ganze hinfällig.

Die Dame von der FSSt. hat das ja auch praktisch bestätigt:
Die Dame sagte ich solle warten bis das Führungszeugnis sauber ist.
Wir haben derzeit mW keinen Juristen hier an Board der das bestätigen könnte, darum wäre zur absoluten Sicherheit der beste Rat noch einmal einen Anwalt für Verwaltungsrecht dazu zu befragen.
 
Meint ihr es macht Sinn zumindestens mit abstinenznachweisen anzufangen um eventuelle Zweifel falls welche kommen auszuräumen ? Wenn ja wo erfahre ich wie lange ich nachweisen muss
 
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