Hallo Leute!
Hatte bereits vergangenes Jahr eine Rechtsfrage hier im Forum gestellt. Danke an dieser Stelle noch einmal an alle, die sich hier engagieren und mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.
So langsam geht es bei meiner MPU in die heiße Phase und es tun sich mir gerade einige Fragen auf. Bin mir nicht ganz sicher gewesen in welchem Unterforum ich meine Fragen stellen soll. Falls ich das falsche gewählt habe tut es mir Leid und bitte darum den Beitrag zu verschieben.
Nachdem ich Ende 2004 (1Monat Fahrverbot) und Ende 2006 unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr auffällig geworden bin musste ich Anfang 2007 meinen Führerschein abgeben. Mittlerweile habe ich den Antrag auf Neuerteilung gestellt und hatte eigentlich damit gerechnet als Wiederholungstäter zur NPU geschickt zu werden. Alle Unterlagen von 2004 sind immer noch in der Akte, was ja soweit auch rechtmäßig ist.
Jetzt habe ich von der Führerscheinstelle den Bescheid bekommen in dem ausführlich der Vorfall von 2006 geschildert wird jedoch wird im gesamten Schreiben und auch der Fragestellung mit keinem Wort erwähnt, dass es 2004 bereits eine Auffälligkeit meinerseits gab.
Was bedeutet das für mich? Gelte ich nun als Wiederholungstäter oder nicht? Dürfen die Mitabeiter der Fahrerlaubnisbehörde die Dokumente von 2004 mit zur Untersuchungsstelle schicken, wenn nur der Vorfall von 2006 untersucht wird und nicht ausdrücklich meine Fahreignung als Wiederholungstäter geprüft wird?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hinweise, Information Hilfe.
Beste Grüße
José
Hatte bereits vergangenes Jahr eine Rechtsfrage hier im Forum gestellt. Danke an dieser Stelle noch einmal an alle, die sich hier engagieren und mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.
So langsam geht es bei meiner MPU in die heiße Phase und es tun sich mir gerade einige Fragen auf. Bin mir nicht ganz sicher gewesen in welchem Unterforum ich meine Fragen stellen soll. Falls ich das falsche gewählt habe tut es mir Leid und bitte darum den Beitrag zu verschieben.
Nachdem ich Ende 2004 (1Monat Fahrverbot) und Ende 2006 unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr auffällig geworden bin musste ich Anfang 2007 meinen Führerschein abgeben. Mittlerweile habe ich den Antrag auf Neuerteilung gestellt und hatte eigentlich damit gerechnet als Wiederholungstäter zur NPU geschickt zu werden. Alle Unterlagen von 2004 sind immer noch in der Akte, was ja soweit auch rechtmäßig ist.
Jetzt habe ich von der Führerscheinstelle den Bescheid bekommen in dem ausführlich der Vorfall von 2006 geschildert wird jedoch wird im gesamten Schreiben und auch der Fragestellung mit keinem Wort erwähnt, dass es 2004 bereits eine Auffälligkeit meinerseits gab.
Was bedeutet das für mich? Gelte ich nun als Wiederholungstäter oder nicht? Dürfen die Mitabeiter der Fahrerlaubnisbehörde die Dokumente von 2004 mit zur Untersuchungsstelle schicken, wenn nur der Vorfall von 2006 untersucht wird und nicht ausdrücklich meine Fahreignung als Wiederholungstäter geprüft wird?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hinweise, Information Hilfe.
Beste Grüße
José