Wiederholungstäter nach verjährte mpu

Schneemann

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Hallo liebe forums Mitglieder

Ich habe zu Anfang erst mal eine Frage. Darf mir bei einer anstehende mpu wegen btm canabis eine zuvor positive und verjährte mpu Jahr 2004 heute noch negativ ausgelegt werden. Leider habe ich mich bei meiner erneuten Auffälligkeit verplappet das mir das schonmal passiert ist und so steht es nun auch leider in meiner Führerscheinakte .

Freu mich über Antworten
 
Darf mir bei einer anstehende mpu wegen btm canabis eine zuvor positive und verjährte mpu Jahr 2004 heute noch negativ ausgelegt werden.
NEIN !
Deine MPU bleibt für 10 Jahre gespeichert, danach darf sie nicht mehr verwertet werden.
Die Straftat selbst ist inklusive Überliegefrist getilgt und darf ebenfalls nicht mehr gegen dich verwertet werden.
 
Aber es steht jetzt in meiner Führerscheinakte. Wie soll ich da vorgehen. Bin ja 2019 August nochmal auffällig geworden. Habe mich da verplappet und die Polizei hat dies aufgenommen und der Führerscheinstelle mitgeteilt und jetzt steht in der akte das ich gesagt habe schonmal eine mpu gemacht zu haben bez btm. Kann man so ein Eintrag löschen lassen aus der akte. Der Eintrag aus 2004 mup ist gelöscht worden
 
Ich wurde auch bezüglich Bußgeld und Fahrverbot als erst auffällig bestraft ich mag halt wenn ich bei der mpu und der GA meine akt liest mich nicht als Wiederholungstäter einstuft.
 
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