Guten Abend,
ich habe im Jahr 2005 meinen Führerschein wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer(1,35%0) verloren. 2004 bin ich zweimal zu schnell gefahren, 2002 Führen eines Kfz unter Einfluss von Alkohol. In meiner Führerscheinakte stehen auch noch 2 weitere Delikte älteren Datums. Laut meinem Wissenstand dürfen nur die Delikte in den letzten 15 Jahren Thema der MPU sein. Allerdings sind die älteren Delikte in der Führerscheinakte und somit dem Gutachter sichtbar.
Wie soll oder muss ich mich verhalten, wenn der Gutachter die verjährten Themen anspricht?
Vielen Dank!
ich habe im Jahr 2005 meinen Führerschein wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer(1,35%0) verloren. 2004 bin ich zweimal zu schnell gefahren, 2002 Führen eines Kfz unter Einfluss von Alkohol. In meiner Führerscheinakte stehen auch noch 2 weitere Delikte älteren Datums. Laut meinem Wissenstand dürfen nur die Delikte in den letzten 15 Jahren Thema der MPU sein. Allerdings sind die älteren Delikte in der Führerscheinakte und somit dem Gutachter sichtbar.
Wie soll oder muss ich mich verhalten, wenn der Gutachter die verjährten Themen anspricht?
Vielen Dank!