Zeugenanhoerung zur Fahrerfeststellung

brotwolf

Benutzer
Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung

hallo liebe gemeinde,

ich wußte nicht wo ich dieses Thema posten soll daher mach ich es hier:

Ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen der lautet:

"Sehr geehrter Fahrzeughalter,

im Rahmen polizeilicher Ermittlungen sollen Sie als Zeuge angehört werden.
Mit Hilfe Ihrer Angaben möchte ich feststellen, wer mit dem unten genannten Fahrzeug zur Tatzeit gefahren ist, um gegen diese Person weitere Ermittlungen führen zu können.
Dazu bitte ich Sie, die Seite 3 und 4 auszufüllen und mir, innerhalb von einer Woche nach Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

Angaben zur Tat/zum Verkehrsverstoß:

Tatzeitraum, Wochentag im Juli 2012 18:20 Uhr bis 18:25.
Fahrzeug: meins, Marke, Kennzeichen

Bemerkungen:

Bitte teilen Sie mit, ob Sie zur genannten Zeit selbst der Fahrer Ihres PKW waren, bzw. wer sonst Ihr Fahrzeug geführt hat. Es liegt hier eine Anzeige wegen eines Verkehrsverstoßes vor. Dem Fahrer soll Gelegenheit gegeben werden, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Fahrer wird von den Anzeigenerstattern wiedererkannt."

--
Also ich habe an dem Tag Abends meinen Schlagzeuger abgeholt zuhause und bin recht zügig durch eine westdeutsche Stadt gefahren. Also schneller als erlaubt, innerorts sagen wir 60-65. Habe keinen Unfall gebaut, bin nicht geblitzt worden, habe keinen bedroht oder sonstiges. Ich habe keine Ahnung was die von mir wollen.
Habe aber ein wenig Schiß...sehe meinen Lappen in Gefahr oder denke die wollen mir nachher noch eine MPU oder sowas reindrücken?

In dem Wisch steht ja dass der Fahrer von den Anzeigenerstattern wiedererkannt wird...da seh ich schonmal Problem (die sind mehrere - ich alleine) weiß nicht wieso die mich angezeigt haben (wenn ich etwas gemacht hätte wüßte ich es ja).

Jetzt meine Frage:
Ich fülle den Anhörungsbogen aus und benenne mich als Fahrer und gebe meine Personalien ab, bin ja auch gefahren? Ich habe keine Ahnung was ich machen soll und bin ein wenig verunsichert.

Würde mich über Tipps/Ratschläge etc... sehr freün und verbleibe

internetten Grüssen

brotwolf :smiley2204:
 
Hallo brotwolf,
gab es ausser der Geschwindigkeitsübertretung noch andere Vorkommnisse??
Wenn nicht, hast Du nicht viel zu bebefürchten...

Ich würde das meinem Anwalt übergeben, irgendwas scheint mir da etwas merkwürdig...:smiley2204:
 
Ich fülle den Anhörungsbogen aus und benenne mich als Fahrer und gebe meine Personalien ab, bin ja auch gefahren? Ich habe keine Ahnung was ich machen soll und bin ein wenig verunsichert.

Würde mich über Tipps/Ratschläge etc... sehr freün und verbleibe
Um dich nicht selbst zu belasten, kannst du vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, schalte deinen Anwalt ein.

Aussageverweigerungsrecht - Zeugnisverweigerungsrecht

Das Aussageverweigerungsrecht steht einem Verdächtigen zu, der sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten müsste.
Das Zeugnisverweigerungsrechtberechtigt den Zeugen vor Gericht oder anderen staatlichen Stellen, unter bestimmten Bedingungen die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern.
Über diese Rechte müssen die Betroffenen vor ihrer Vernehmung belehrt werden.
Werden Aussagen erhoben, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften erlangt wurden, besteht häufig ein Beweisverwertungsverbot, sodass auch die Vernehmungspersonen in einer gerichtlichen Hauptverhandlung nicht über den Inhalt des Gehörten oder Protokollierten vernommen werden dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
guten morgen,

habe keine rechtschutzversicherung :-(. ist aber das erste was ich mir zulege wenn die story vorüber ist.
soll ich nicht angeben wer gefahren ist? ich habe keinen schimmer was die mir anlasten wollen ausser schneller fahren als erlaubt. ich versuche daürhaft zu rekonstruieren was dort hätte sein können...ich bin ja lange sauber und kann mich wirklich an nix erinnern ausser gute laune gehabt zu haben und zur musik gewippt, etwas zu schnell gefahren aber ansonsten war da nix. bin schon am überlegen ob ich zum anwalt geh ohne rechtschutz, bin aber leider kein goldesel ;-)

also abschicken und nicht sagen wer gefahren ist?
 
also abschicken und nicht sagen wer gefahren ist?
Ein Anwalt hätte dir die Sache etwas leichter gemacht, um aber von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, brauchst du keinen Anwalt.
Normalerweise sollte auf deinem Schreiben etweas zur Aussageverweigerung vermerkt sein.

Ich hatte ähnliches auch schon erlebt ... meine Frau fuhr zu schnell mit meinem Auto, ich bekam das Schreiben (Zeugenfragebogen) mit dem Foto.
Zusätzlich stand folgender Vermerk ...

"Zur Ermittlung des/der Betrofenen werden Sie daher als ZeugelZeugin gehört und gebeten, den Namen und die Anschrit des
Fahzeugführers/der Fahrzeugführerin auf der Rückseite dieses Schreibens anztgeben.
Senden Sie bitte den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens an die oben genannte Dienststelle zurück, selbst
wenn Sie von lhrem Zeugnis-/Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen."


... dann die folgende Belehrung ...

"Belehrung
Nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. §§ 52 ff Strafprozessordnung (StPO) können Sie Angaben zur Sache nur
dann verweigern, wenn Sie in einem Angehörigenverhältnis zu der Fahrzeugführerin/dem Fahrzeugführer
stehen, d.h. mit ihr/ihm verlobt oder verheiratet sind oder waren, in gerader Linie verwandt oder durch
Annahme an Kindes statt verbunden sind oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis
zum zweiten Grade verschwägert sind oder waren. Außerdem können Sie die Auskunft verweigern, wenn
diese Sie der Gefahr aussetzen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu
werden (§ 55 Abs. 1 SIPO). Sollten Sie der Bitte um Benennung der Fahrzeugführerin oder des
Fahrzeugführers nicht entsprechen, obwohl lhnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie
damit rechnen, richterlich vernommen zu werden."


Abschließend ein Kästchen für das Kreuz ... "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch."

So ähnlich sollte das auch bei dir ablaufen. :):smiley5:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hey max,

vielen Dank...steht bei mir genauso drin, haken bei verweigerung ist gesetzt :)

Dann ist das ja auch erledigt. :)

Die Ermittlungen wurden damals bei mir eingestellt, die Sache war erledigt.
Allerdings solltest du dies nicht als Regel für die Zukunft betrachten. Bei gewisser Regelmäßigkeit kann dir die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden ... hier musst du dann jeden Kilometer säuberlich dokumentieren.
 
Hier würde mich mal interessieren, ob schon "weiteres" passiert ist......:smiley2204:
Gibst uns doch dann Bescheid brotwolf, gelle?:smile:
 
hallo nancy,
hallo max,

hab nun heute post bekommen "anhörung zur bußgeldsache".
mir wird folgende ordnungswidrigkeit zur last gelegt:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase daürte bereits länger als 1 Sekunde an. (OK, wenigstens weiß ich worum es geht :-))

Ich wurde von einem Ehepaar angezeigt und wüsste nun was ich machen soll?
soll ich den neün anhörungsbogen ausfüllen (pflichtangaben zu meiner person) und die tat zugeben (freiwillige angaben steht da)?

naja kann sein mit der rotlichphase, habe mal gegoogelt und bin dann wohl mein lappen für ein monat los und dicke geldstrafe aber naja...

danke im voraus

brotwolf
 
Hallo brotwolf,

also ich würde keine Angaben zur Sache machen.....
So hatte Max das glaube ich, auch schon geschrieben....gelle MAX???
 
Hallo brotwolf,

also ich würde keine Angaben zur Sache machen.....
So hatte Max das glaube ich, auch schon geschrieben....gelle MAX???

Genau richtig, Nancy :smiley711:

Auch hier findet Beitrag 3 seine Berechtigung ... andernfalls könnte ja jeder behaupten ... der und der ist bei Rot über die Ampel gefahren. Die Beweislast liegt beim Gegner.
 
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