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Zweite MPU in 4 Jahren.

Chrizn

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
Ich bräuchte mal einen Rat oder eine Einschätzung der Community.
Vor 4 Jahren habe ich eine MPU machen müssen, weil ich mit 1,69 Promille einen e-Scooter gefahren bin. Die MPU habe ich damals bestanden und das auch dank der guten Hilfe hier im Forum. Ich bin mit KT in die MPU gegangen.
Nun wurde ich letzte Woche auf dem Fahrrad kontrolliert, auf einer Strecke von 200m, und hatte einen Wert von 2,0 gepustet. Es wird also alles auf eine zweite MPU hinauslaufen.
Meine Frage ist jetzt, wie wahrscheinlich ist es diese zweite MPU auch zu bestehen, wenn ich wieder mit KT ins Gespräch gehe?
Oder ist es da quasi Voraussetzung mit Abstinenz zu arbeiten und die entsprechenden Belege zu erstellen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Hallo Chrizn,

willkommen im Forum.

Es sieht wohl so aus, dass du die kommende MPU nur mit Abstinenz bestehen können wirst. Dass das "KT" nicht wirklich funktioniert hat, ist durch den Promillewert ja auch schon gut zu erkennen.

Wie ist es denn dazu gekommen, dass du wieder mehr Alkohol getrunken hast?

Du könntest auch bitte mal den entsprechenden Profilfragebogen ausfüllen.
 
Hallo Nancy,
den Bogen fülle ich die Tage in Ruhe aus. Danke. :)

Gute Frage, dass war ein schleichender Prozess. Rückfall in alte Muster. Das muss ich jetzt erstmal für mich ganz in Ruhe aufarbeiten. Mein ersten vergehen war sogar 5 Jahre her. Gelten da nicht auch bei der Führerscheinstelle Löschfristen, sodass ich als „Ersttäter“ wirke?
Damals wurde mir der Führerschein nicht entzogen und das Verfahren wurde gegen eine „Spende“ eingestellt.

Und wie viele Monate muss man die Abstinenz denn nachweisen um zu bestehen?
 
Bei den Verjährungsfristen sind Polizei (Strafrecht) und Führerscheinstelle (Verwaltungsrecht) zu unterscheiden.

Alkoholdelikte bleiben meiner Kenntnis nach 5 Jahre in den Akten von Polizei und Führerscheinstelle. Eine erfolgreiche MPU bleibt sogar 10 Jahre ab Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle in den Akten.

Du bist also mit den 4 Jahren bei Polizei / Justiz (Strafmaßnahmen) und Führerscheinstelle (Maßnahmen wegen deiner Fahrerlaubnis) Wiederholungstäter.

Strafrechtlich kann es gut sein, das du dich als Wiederholungstäter einer Gerichtsverhandlung stellen musst, da ein "milder" Strafbefehl bei dir offensichtlich nicht hinreichend wirkt.

Selbst wenn du ein Ersttäter wärst, wäre eine MPU bei 2,0 Promille auf dem Fahrrad kaum mit kontrolliertem Trinken zu bestehen. Zudem ist auch dann klar das bei dir eine langjährige Vorgeschichte beim Alkoholmißbrauch vorliegt.

Abstinenz beinhaltet automatisch für den Rest seines Lebens keinen Alkohol mehr zu sich zu nehmen, egal in welcher Form. Also nicht nur direkt trinken, sondern auch im Essen oder in Süßigkeiten oder durch Einatmen (Lösungsmittel).

Die Abstinenznachweise dienen dazu, das du hinreichend belegen kannst, das zu schaffen. Abstinenz in sein Leben zu integrieren ist schwierig. Deshalb solltest du von einem Jahr Abstinenznachweisen ausgehen, besser vielleicht sogar 15 Monate.

Aktuell kannst du Abstinenz mittels Haarproben, Urinproben oder Blutproben nachweisen. Die werden bei einer MPU gleichwertig anerkannt.

Da du offensichtlich deinen Führerschein und damit deine Fahrerlaubnis noch hast wird die Führerscheinstelle einen kommenden Termin zur Abgabe deines Führerscheins kaum verlängern. Du solltest dich also darauf einstellen deinen Führerschein abgeben zu müssen.

Dein Führerschein wird dann vernichtet. Nachdem du die MPU bestanden hast bekommst du einen neuen mit dem dann aktuellen Ausstellungsdatum. Das kann zum Beispiel bei Autovermietungen, begleitetem Fahren u.s.w. zu Problemen führen.
 
Nach etwas Recherche korrigiere ich mich:

Alkoholdelikte bleiben meiner Kenntnis nach 5 Jahre in den Akten von Polizei und Führerscheinstelle.

Alkoholfahrten nach § 316 StGB (also ab 0,5 Promille) bleiben wohl bei Polizei / Staatsanwaltschaft / Gericht 10 Jahre in den Akten und damit auch bei der Führerscheinstelle.

Das ist mein aktueller Wissensstand.
 
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