fischkopp
Neuer Benutzer
Hier mal etwas aus ärztlicher und fahrerlaubnisrechtlicher Sicht. Wenn Du die Aussage so getätigt hast, haben Sie Dich als gelegentlichen Konsument ohne Trennvermögen eingestuft. Es kann bei den Werten aus medizinischer Sicht nicht sein, dass Du am Vortag gekifft hast. Da Du aber behauptet hast, dass du am Vortag geraucht hast, muss also noch ein weiterer Konsumakt stattgefunden haben. Es kommt immer wieder vor, dass sich Leute zu aussagen hinreißen lassen und nachher im Regen stehen.
Schauen wir uns die Ergebnisse der 1. Maastricht Studie in Bezug auf THC mal genauer an:
Schauen wir uns die Ergebnisse der 1. Maastricht Studie in Bezug auf THC mal genauer an:
Zeit nach dem Rauchen in Minuten | THC Wert bei Gabe von 17 mg THC / 34 mg THC |
5 | 58,0 / 95,1 |
15 | 16,9 / 27,7 |
30 | 10,8 / 19,5 |
45 | 7,7 / 14,3 |
60 | 6,1 / 10,4 |
120 | 3,0 / 5,9 |
180 | 1,7 / 3,0 |
240 | 0,9 / 1,8 |
300 | 0,6 / 1,2 |
360 = 6 Stunden | 0,5 / 0,9 = Grenzwert unterschritten |
Ärztliches Gutachten wegen Cannabis: Die 6 Stunden Regel und der experimentelle Konsum
Das ärztliche Gutachten wegen Cannabis im Straßenverkehr - die wichtige 6 Stunden-Regel im Zusammenspiel mit dem Probierkonsum (=experimenteller Konsum) und andere Dinge, die Sie wissen sollten... Wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten nach § 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)...
www.strafverteidiger-schueller.de