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Zweittäter

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Aber die Sucht fängt viel früher an als du wahrhaben willst.
Das mag alles sein. Wir reden aber nicht vom Status Quo sondern das hat sich alles vor mehr als neun Monaten abgespielt. Die Veränderung ist doch real. Die kann man doch nicht komplett unter den Tisch kehren. Ich habe einen sehr starken Willen und bin auch nicht labil. Mir ist klar, dass mein Verhalten eine Strafe verdient hat aber die habe ich im juristischen aber auch im moralischen Sinne bereits verbüßt. Ich habe jetzt diese Chance durch die MPU den Schein wieder zu bekommen und auch wenn die Eurer Meinung nach sehr klein ist muss ich die nutzen. Und ich hätte mich sehr gefreut wenn Ihr mir dabei helft. Ich bin auch bereit alls dafür zu tun.

Zitat zugeordnet *Nancy*
 
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Ich lese ja hier mit, was sollen wir hier den machen? Die MPU Kriterien sind nun mal so, in der Regel mit A2 12 Monate Abstinenz und selbst bei A3 mit kontrolliertem trinken wir empfohlen 6 Monate Abstinenz nachzuweisen, da können wir hier noch ein Jahr diskutieren, da beißt die Maus keine Faden ab. Und ich habe mal gelernt den oder die MPU Gutachter/in als Verbündete zu sehen und nicht als Feind, nur er kann dir helfen die Zweifel der Führerscheinstelle auszuräumen damit wir den Führerschein wieder bekommen
 
das hat sich alles vor mehr als neun Monaten abgespielt.

Das ist ein zusätzliches Problem.

Für eine erfolgreiche MPU wird erwartet, das du deine Alkohol-Gewohnheiten änderst. Ob solche Lebensänderungen funktionieren lässt sich nur über einen langen Zeitraum hinreichend nachweisen. Deshalb kann eine MPU eigentlich erst frühestens ein Jahr nach der letzten Tat erfolgreich sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die MPU auch früher erfolgreich sein, das sind aber Ausnahmen, deren Ausnahmestellung nachgewiesen werden muss. Bei dir müssten also besondere Umstände vorliegen. Seit der 4. Auflage der Beurteilungskriterien (BUK4) sind die Regeln dafür auch enger gefasst worden. Erfolgreiche MPUen mit einem halben Jahr funktionieren seltener.

Du willst deine MPU nach meiner Rechnung 11 Monate nach der letzten Auffälligkeit angehen. Allein daran kann deine MPU scheitern.
 
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die MPU auch früher erfolgreich sein, das sind aber Ausnahmen, deren Ausnahmestellung nachgewiesen werden muss. Bei dir müssten also besondere Umstände vorliegen. Seit der 4. Auflage der Beurteilungskriterien (BUK4) sind die Regeln dafür auch enger gefasst worden. Erfolgreiche MPUen mit einem halben Jahr funktionieren seltener.

Du willst deine MPU nach meiner Rechnung 11 Monate nach der letzten Auffälligkeit angehen. Allein daran kann deine MPU scheitern.
Ok wenn ich jetzt Fristverlängerung mache und dann im November anfrage vergrößern sich dann meine Chancen? Und wer entscheidet über die Dauer der Abstinenz?
 
Ok wenn ich jetzt Fristverlängerung mache und dann im November anfrage vergrößern sich dann meine Chancen?

Meiner Meinung nach ja. Das können Andere aber auch anders sehen. Es gibt keine Liste mit Argumenten, die abgehakt werden können, um ein eindeutiges Ergebnis zu bestimmen.

Und wer entscheidet über die Dauer der Abstinenz?

Du. Dazu wurde dir auch bereits einiges geschrieben. Der Gutachter entscheidet nach der MPU ob für dein Problem Abstinenznachweise benötigt werden (falls du ohne Abstinenz in die MPU gehst). Oder ob die nachgewiesene Zeitdauer ausreicht.
 
Du. Dazu wurde dir auch bereits einiges geschrieben. Der Gutachter entscheidet nach der MPU ob für dein Problem Abstinenznachweise benötigt werden (falls du ohne Abstinenz in die MPU gehst). Oder ob die nachgewiesene Zeitdauer ausreicht.
Ich hab ja nichts nachgewiesen weil ich den Abstinenznachweis bisher nur im Zusammenhang mit BTM kannte. Hätte ich das gewusst hätte ich natürlich einen gemacht.
 
Dass Du Dich nicht ausreichend informiert hast, kannst aber keinem anderen anlasten (auch wenn Du es immer wieder versuchst).

Ich kann mich den anderen nur anschließen, mit Deiner Einstellung wird Dich kein GA in A3 einstufen und selbst dann solltest Du 6 Monate AN in der Tasche haben plus ge- und erlebten risikoarmen Konsum.

Du hast zur Zeit keins von beidem was MPU-würdig ist bzw. sich danach anhört.
 
Was ist das hier Guter Bulle böser Bulle? Warum sind die Einwände von Zufallslesern immer soo negativ? Wen mache ich andauernd verantwortlich? Hast dich vielleicht im Thread geirrt? Und schau nochmal genau was du hier von dir gibst. Erst denken dann schreiben. Abstinenznachweis und risikoarmer Konsum schließen sich gegenseitig aus. Entweder trinkst du oder eben nicht. Und natürlich ist es MPU würdig sonst bräuchte ich sie ja nicht machen.
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab ja nichts nachgewiesen weil ich den Abstinenznachweis bisher nur im Zusammenhang mit BTM kannte. Hätte ich das gewusst hätte ich natürlich einen gemacht.

Genau so habe ich dich verstanden. Damit bist du Durchschnitt und keine Ausnahme, schon gar keine positive.

Eine positive Ausnahme wäre folgende Denke (und die gibt es):

Ich bin einmal bei einer Alkoholfahrt erwischt worden. Das war teuer und nervig. Ich habe mir vorgenommen, nicht mehr betrunken zu fahren. Das habe ich jahrzehntelang mehr oder weniger problemlos doch auch geschafft. Kein Problem, ich bin schließlich willensstärker als andere Personen in meinem Umfeld.

Jetzt bin ich bereits nach 5 Jahren wieder erwischt worden. Meine Planungen haben nicht funktioniert. Offensichtlich brauche ich Hilfe von Dritten.

Und die dann auch fachliche Hilfe in Anspruch nehmen, ihr Alkoholproblem also erkannt haben und aktiv werden. Und zwar in kurzer Zeit nach der zweiten Fahrt.

Damit können die Führerscheinstelle und vor allem der Gutachter etwas anfangen.
 
Warum sind die Einwände von Zufallslesern immer soo negativ? Wen mache ich andauernd verantwortlich? Hast dich vielleicht im Thread geirrt? Und schau nochmal genau was du hier von dir gibst. Erst denken dann schreiben. Abstinenznachweis und risikoarmer Konsum schließen sich gegenseitig aus.
Nur zum fettgedruckten…:

Zu 1) Ich bin kein „Zufalls“Leser hier.
Zu 2) Lies noch mal Deinen gesamten Thread, dann erarbeitest Du Dir die Antwort darauf leicht selber.
Zu 3) Lies nochmal Feinen gesamten Thread was Dir Fachleute zum risikoarmen Konsum (A3) geschrieben haben, dann kommst Du vielleicht selber darauf wo Fein Fehler in obiger Aussage steckt.
 
Damit können die Führerscheinstelle und vor allem der Gutachter etwas anfangen.
Die Führerscheinstelle hat auf Anfrage im April gemeint sie schreibt mir das rechtzeitig. Den Antrag ließen sie mich noch nicht stellen weil die Unterlagen vom Gericht nicht da waren. Im Schreiben steht explizit nichts drin. Auf weitere Nachfrage wurde mir mitgeteilt ich solle ins Schreiben schauen, da stehe alles drin.
 
Nur zum fettgedruckten…:

Zu 1) Ich bin kein „Zufalls“Leser hier.
Zu 2) Lies noch mal Deinen gesamten Thread, dann erarbeitest Du Dir die Antwort darauf leicht selber.
Zu 3) Lies nochmal Feinen gesamten Thread was Dir Fachleute zum risikoarmen Konsum (A3) geschrieben haben, dann kommst Du vielleicht selber darauf wo Fein Fehler in obiger Aussage steckt.
Red nicht um den heißen Brei. Abstinenz heißt für mich NULL Konsum also auch kein risikoarmer.
 
Ich denke doch, denn wenn ich Deine mittlerweile sieben Seiten Thread im Kopf habe, hast Du die Fragestellung zur MPU doch bekommen…
Ja klar, sonst könnte ich ja auch keine MPU machen. Es stehen folgende Fragen drin.

1, Liegen körperlich und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit einem missbräuchlichen Konsum
in Zusammenhang gebracht werden können?

2, Ist insbeondere nicht zu erwarten, das das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender
Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können?
 
joost:
Der Gutachter richtet sich nach den Beurteilungskriterien, das ist ein 400-Seiten-Wälzer.
Dort wird unterschieden in:
A1 = Sucht
A2 = Mißbrauch
A3 = riskanter Konsum.
Ich fange mit Mißbrauch an (etwas platt und plakativ):
A2: Mißbrauch zeichnet sich dadurch aus, das "Situationen Alkohol brauchen" - als Lösungsversuch. Es kommt jetzt auch darauf an, wie häufig diese Situationen stattfinden. Wer sich Trauer wegtrinken muss (Verlust von irgendwem), hat mal ein paar auffällige Trinkphasen im Leben. Die Situationen sind eher selten. Wer sich eine Depression oder dauerhafte (subjektiv empfundene) Verletzungen oder Ego-Bedrohungen wegtrinken muss, hat da viel mehr "Situationen". An dieser Stelle treten die üblichen Gewöhnungseffekte ein, incl. Dosissteigerung (um den gleichen Effekt zu erzielen), der Übergang in die Sucht ist fließend.
A1: bei der Sucht sind die (ursprünglich!) auslösenden SItuationen untergeordnet, der Alkohol braucht sich selbst. Situationen zum Konsum werden (auch als Rechtfertigung, niemand ist gern süchtig) künstlich definiert und die Sucht selbst erzeugt nun allein für sich eine Verschärfung der ursprünglichen Ursachen oder baut neue dazu (gerade auch: Depression). Während beim Mißbrauch noch eine Situation den Alkohol braucht, braucht nun der Alkohol Situationen^^. Der Trinkdruck ist an der Stelle das Hauptproblem, an die vllt ursächlichen "Notwendigkeiten" kommt man erstmal kaum ran. Deshalb muss man erstmal raus aus dem Trinkdruck, um dann irgendwann mal an den ursächlichen Auslösern zu arbeiten (letzteres passiert leider nur sehr selten in den entsprechenden Therapien, deshalb ist die Rückfallquote auch so hoch).
A3 (riskanter Konsum) kann man vllt beschreiben mit: immer mal wieder Alkohol als Lösungsversuch, auch Hochkonsum, aber nicht überdauernd und häufig

Entsprechend sind in den Beurteilungskriterien auch die "Eintrittskarten" für eine chancenbehaftete MPU festgeschrieben:
A1: (nur grob, da gibts viele Details) 15 Monate Abstinenznachweis, mit oder ohne Therapie
A2: 12 Monate Abstinenznachweis, unter bestimmten Bedingungen (geringe Stärke des Mißbrauchs) begleitetes Einüben von kontrollierten Trinken nach einer Abstinenzzeit, Gesamtdauer ebenfalls 12 Monate mit entsprechenden Nachweisen
A3: Keine Nachweise nötig (aber sehr sinnvoll als "Argumentationsverstärker)

Das sind aber nur die Eintrittskarten. Im Gespräch selbst musst du dann belegen, dass du nicht mehr gefährdet bist. Ohne die passende Eintrittskarte hast Du kaum Chance auf eine pos. MPU, auch wenn du im Gespräch brillierst. Die Einordnung in die jeweilige Kategorie macht übrigens der Gutachter aufgrund der vorliegenden Fakten und dem, was du so erzählst. Unser Job hier wäre u.a., die potentielle Einordnung des GA einzuschätzen und entsprechend zu beraten.

Und an dieser Stelle nochwas zur inneren Haltung ggü dem Gutachter. Es gibt ein paar Idioten, aber die meisten sehen sich als Verbündete. Die FÜHRERSCHEINSTELLE hat Zweifel an deiner Eignung, der Gutachter soll diese Zweifel ausräumen - und dazu braucht er Deine aktive und massive Mithilfe. Und er muss da zugleich streng sein, sein Ruf steht und fällt damit, wie "recht" er behält. Er muss mit gutem Gefühl eine Prognose für die Zukunft abgeben können. Es geht also nicht nur darum, wo Du HEUTE stehst, sondern wie es voraussichtlich die nächsten Jahre laufen wird.

Das wäre mal der grobe Rahmen. Kannst du das so nehmen?
Und: ICH leite das Gespräch. Für eine (sicherlich interessante) "Fachdebatte" können wir vllt andernorts mal bisschen über die Thematik schwadronieren. Ok?
Nochmal, lies Deinen Thread erneut und ausführlich und verstehe ihn auch was die verschiedenen Beratungen hinsichtlich A3 angeht…
Ich kaue es Dir nicht nochmal vor.
@ Monster ich hab das mal oben gepostet aber von Beratungen seh ich da nichts
 
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Zur Einordnung deiner Delikte in die gültigen A-Hypothesen:
Du wirst als WHT nicht in A3 landen ( können ).
Du hast trotz erheblicher negativer Konsequenzen ( FE-Entzug 2019 ) weitergetrunken.
Damit hast du A2 ( mindestens ) gebucht.

Demzufolge bist du abstinenzplichtig oder unter therapeutischer "Aufsicht" darfst du auch kontrolliert trinken ( mit den entsprechenden Nachweisen ).

Meinen Vorschreibern schließe ich mich explizit an, was deine Einstellung zu der Thematik anbelangt.
Damit wirst du auch mit den formal erfüllten Voraussetzungen nicht bestehen, leider !
 
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