Bis auf 2 Ausnahmen (Geburtstag und im Oktober, letzter Schultag) habe ich mich an das KT gehalten. An beiden Ausnahmen waren
es jeweils 6 Halbe.
Naja, das war natürlich -ohne auf das Ergebnis der Haaranalyse einzugehen- etwas zuviel. Hierbei könnte man schon auf den Gedanken kommen, dass du mit KT nicht wirklich klarkommst...
Dennoch lässt sich aus den 17 pg/mg wohl kaum sagen, dass ich deutlich mehr getrunken habe.
Wie bereits geschrieben, solltest du beim Nachgespräch einmal danach fragen.
Ich habe den Eindruck, dass du die GA mit deiner KT-Angabe generell nicht überzeugen konntest und sie darum die Haaranalyse gefordert hat. Als diese nun entsprechend ausfiel, sah sie sich in ihrer Meinung bestätigt. Hiergegen vorzugehen würde wohl schwierig werden, da die GA sich auf ihren Gesamteindruck berufen könnte.
Die Akte ist leider automatisch zur FSS gegangen, da ich das damals unvorsichtigerweise unterschrieben habe
Termin fürs Nachgespräch ist in 2 Wochen.
Das ist natürlich Mist. Allerdings kannst du jetzt auch mit deinem SB auf der FSSt. sprechen. Vllt. hat er ja eine andere Meinung und hält deinen Wert der HA für in Ordnung. Es gab schon Fälle bei der sich die FSSt. trotz eines negativem MPU-Ergebnisses für die Neuerteilung (oder wie in deinem Fall für die Belassung des FS) entschieden hat, wenn das Ga an sich positiv gehalten war. Inwieweit man sich dort mit pg/mg-Werten auskennt, kann ich allerdings nicht beurteilen...
AB leben möchte ich eigentlich nicht, denn das würde ich nach der MPU sowieso wieder beenden und das
werden die wissen. Wir erinnern uns: ich bin Mitte 20 und bin nie mit dem Kraftfahrzeug auffällig geworden.
Muss ich tatsächlich ALLE der Auflagen erfüllen?
Zum einen ist es nicht immer altersabhängig ob sich jemand für eine abstinente Lebensweise entscheidet und zum anderen ist es unerheblich, ob du mit einem KFZ oder einem Fahrrad aufgefallen bist. Beides findet im Straßenverkehr statt.
Es sind keine Auflagen (die kämen vom Gericht

), sondern Empfehlungen und - JA, du solltest diesen gefolgt sein. Deine Akte geht bei der nächsten MPU incl. des neg. Ga an das MPI und der Gutachter dort wird sich nicht aus dem Fenster lehnen und darüber hinwegsehen, was sein "Vorgänger" angeraten hat.
Im übrigen wurde dir die AB nicht direkt empfohlen, sondern nur als Möglichkeit dargelegt - es bleibt somit immer noch deine Entscheidung was du machen willst.