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MPU wegen Fahrradfahren unter 1,79 Promille- MPU in 4 Wochen

Ich find das auch total daneben. Ich will mal jemanden sehen, der die getrunkene Alkoholmenge ausreichend genau in pg/mg ETG-Konzentration im Haar umrechnen kann. Genau aus diesem Grund gibt es doch Schwellwerte und Bandbreiten...
 
Dass ist einfach nur Geld macherei. In Würde auf jeden Fall es anfechten.
Es tut echt weh zu zusehen, wie sie mit dir da umgehen. Absolut eine Frechheit.

Ich lese mir es das tausendste mal durch und schüttel immer wieder den Kopf.

Die haben bestimmt für die letzte Haaranalyse Geld gefordert, und jetzt wollen Sie natürlich mehr Geld machen.

Ich glaube heut zutage sollte man echt AB rein gehen, damit genau solche blöden Ausreden nicht zu Stande kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für euren Zuspruch!
Leider heißt es ja nun nach vorne blicken.

Ich weiß leider noch nicht ob und wie man gegen solch ein Ergebnis überhaupt vorgehen kann.
 
Bis auf 2 Ausnahmen (Geburtstag und im Oktober, letzter Schultag) habe ich mich an das KT gehalten. An beiden Ausnahmen waren
es jeweils 6 Halbe.

Naja, das war natürlich -ohne auf das Ergebnis der Haaranalyse einzugehen- etwas zuviel. Hierbei könnte man schon auf den Gedanken kommen, dass du mit KT nicht wirklich klarkommst...:smiley2204:

Dennoch lässt sich aus den 17 pg/mg wohl kaum sagen, dass ich deutlich mehr getrunken habe.

Wie bereits geschrieben, solltest du beim Nachgespräch einmal danach fragen.
Ich habe den Eindruck, dass du die GA mit deiner KT-Angabe generell nicht überzeugen konntest und sie darum die Haaranalyse gefordert hat. Als diese nun entsprechend ausfiel, sah sie sich in ihrer Meinung bestätigt. Hiergegen vorzugehen würde wohl schwierig werden, da die GA sich auf ihren Gesamteindruck berufen könnte.

Die Akte ist leider automatisch zur FSS gegangen, da ich das damals unvorsichtigerweise unterschrieben habe
Termin fürs Nachgespräch ist in 2 Wochen.

Das ist natürlich Mist. Allerdings kannst du jetzt auch mit deinem SB auf der FSSt. sprechen. Vllt. hat er ja eine andere Meinung und hält deinen Wert der HA für in Ordnung. Es gab schon Fälle bei der sich die FSSt. trotz eines negativem MPU-Ergebnisses für die Neuerteilung (oder wie in deinem Fall für die Belassung des FS) entschieden hat, wenn das Ga an sich positiv gehalten war. Inwieweit man sich dort mit pg/mg-Werten auskennt, kann ich allerdings nicht beurteilen...

AB leben möchte ich eigentlich nicht, denn das würde ich nach der MPU sowieso wieder beenden und das
werden die wissen. Wir erinnern uns: ich bin Mitte 20 und bin nie mit dem Kraftfahrzeug auffällig geworden.
Muss ich tatsächlich ALLE der Auflagen erfüllen?

Zum einen ist es nicht immer altersabhängig ob sich jemand für eine abstinente Lebensweise entscheidet und zum anderen ist es unerheblich, ob du mit einem KFZ oder einem Fahrrad aufgefallen bist. Beides findet im Straßenverkehr statt.

Es sind keine Auflagen (die kämen vom Gericht:zwinker0004:), sondern Empfehlungen und - JA, du solltest diesen gefolgt sein. Deine Akte geht bei der nächsten MPU incl. des neg. Ga an das MPI und der Gutachter dort wird sich nicht aus dem Fenster lehnen und darüber hinwegsehen, was sein "Vorgänger" angeraten hat.

Im übrigen wurde dir die AB nicht direkt empfohlen, sondern nur als Möglichkeit dargelegt - es bleibt somit immer noch deine Entscheidung was du machen willst.
 
So,
ich habe heute eine Rechtsberatung in Anspruch genommen.
Generell ist es natürlich so, dass eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Mir wurde angeraten, dass ich mir offizielle Tabellen mit den Grenzwerten besorge.
Weiß jemand wo ich aus zuverlässiger Quelle ein Diagramm herbekomme, dass im besten Falle verpflichtend ist für die Begutachtungsstellen?
Ich werde ebenso den Laborbericht einfordern um etwas in der Hand zu haben.

Ein Gespräch inkl. Gutachtenanalyse werde ich bei einer VP in Anspruch nehmen nachdem ich das Nachgespräch absolviert habe.
 
Müssen sich die GA an diese Cutoff Werte halten, die man auch auf deutschsprachigen Seiten findet?

Das sind die Richtlinien der Forensic Science International, was die sich "ausdenken", gilt für den gesamten internationalen Raum ... somit auch für Deutschland.
 
Sehr interessant komisch echt was sich die GA erlauben. Ich bin gespannt wenn meine Haaranalyse kommt in den nächsten Tagen was passiert. Laut Bescheinigung von der Klinik und vom Arzt persönlich würde mir Medikamente mit Alkohol gegeben wegen den Schmerzen. Und ich gehe mit AB rein ob die auch was dann dagegen haben.
 
Dennoch besteht ein Spielraum zwischen 7-30 pg/mg, den die Begutachtungsstellen auch darlegen können bzw müssen?
Das ist richtig, wird beim FSI (Forensic Science International) ja auch nicht angezweifelt, sondern sogar festgelegt.

@erfahrungführsleben
Laut Bescheinigung von der Klinik und vom Arzt persönlich würde mir Medikamente mit Alkohol gegeben wegen den Schmerzen. Und ich gehe mit AB rein ob die auch was dann dagegen haben.
Dafür solltest du ja einen Attest haben !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja habe ein Attest darüber das mir die Medikamente gegeben worden sind in der stationären Behandlung. Jedoch wenn ich so lese könnte der GA aber auch Zweifel haben oder nicht???
 
Ja habe ein Attest darüber das mir die Medikamente gegeben worden sind in der stationären Behandlung. Jedoch wenn ich so lese könnte der GA aber auch Zweifel haben oder nicht???

Woran sollte er Zweifel haben ? Wenn du einen Attest hast und die medikamentöse Behandlung für deine Genesung notwendig war, besteht hier doch kein Zusammenhang von einem etwaigen Alkoholkonsum !
Immerhin bestehen hier auch Referenzwerte, die einen normalen Konsum wie Brot, Obst usw. zulassen (denn auch da ist Alkohol enthalten).
Außerdem ist ein Attest dazu da, eventuelle Erhöhungsgrade zu rechtfertigen ... wozu benötigt man sonst ein en Attest ?
 
So,
heute war das Nachgespräch.
Es wurde erklärt, dass ich ohne die Haarprobe bestanden hätte und an dem, was ich gesagt hatte wenig Zweifel bestand, die nur
in Folge dieser Haarprobe bestehen.
Der Wert von 17 pg/mg lag laut der Gutachterin deutlich über den von mir angegebenen Werten.
Allerdings hat sie eingeräumt, dass auch nur ein "Vergehen" bzw. die Menge einer Flasche Schnaps innerhalb dieser 3 Monate
den Wert beträchtlich nach oben schrauben kann.
Insofern ist das nicht anfechtbar, aber auch für zukünftige MPUs interessant zu wissen und auch an sich einfach eine ärgerliche
Geschichte.
Die Psychologin hat mir angeraten die nächste MPU mit KT zu absolvieren und dies mit Leberwerten und nur einer, statt zwei Haaranalysen zu belegen.
Dies halte ich auch für sinnvoll.
Die Selbsthilfegruppe ist ihrer Ansicht nach nicht nötig, dies ist reine Formalie gewesen.
Ich werde Anlauf Zwei im November oder Dezember in Angriff nehmen.
Ob und wie ich Sitzungen mit einem VP absolvieren werde weiß ich nocht nicht. Letztendlich ist das auch ne finanzielle Geschichte.
Hat da jemand neen Tipp wie man da einigermaßen kostengünstig bei rauskommt?
 
Der Wert von 17 pg/mg lag laut der Gutachterin deutlich über den von mir angegebenen Werten.
Allerdings hat sie eingeräumt, dass auch nur ein "Vergehen" bzw. die Menge einer Flasche Schnaps innerhalb dieser 3 Monate

Trotzdem verstehe ich es nicht 17 pg/mg ist immer noch laut CTU Kriterium im Normal Bereich. Ich finde es schon verrückt, dass die sagen wenn keine Haaranalyse wäre dann hättest du es geschafft. Wenn das Wörtchen wennn nicht wer ä, dann wären wir heute alle Millionär. Finde es ist eine blöde Ausrede.

Schade für dich und schön für die. Unnötig Geld macherei

Naja Kopf hoch du wirst es packen
 
Es wurde erklärt, dass ich ohne die Haarprobe bestanden hätte und an dem, was ich gesagt hatte wenig Zweifel bestand, die nur
in Folge dieser Haarprobe bestehen.
Das ist wieder einmal typische Ermessungssache des MPI, ein anderes hätte dann gesagt ... ohne Screening läuft hier nichts.

Normalerweise sind allgemein 7-30 pg/mg als sozialer Konsum zu betrachten.

Ich werde Anlauf Zwei im November oder Dezember in Angriff nehmen.
Warum so spät ?
 
Die frage ist:
Macht das früher Sinn?
Falls dem so wäre dann würde ich natürlich auch früher antreten.
Allerdings, so wie ich das verstanden habe, sollten da ja nun auch 6 Monate zwischen liegen.

Das Argument, dass dies im Rahmen des sozialen Konsums liegt habe ich genannt, wurde allerdings als zu hoch für
meine Angaben angesehen. Da lassen die auch nicht mit sich reden.
 
Macht das früher Sinn?
Falls dem so wäre dann würde ich natürlich auch früher antreten.
Allerdings, so wie ich das verstanden habe, sollten da ja nun auch 6 Monate zwischen liegen.
Ob das jetzt früher Sinn macht, liegt ja bei dir ... ich weiß ja nicht, wie du deinen FS brauchst.

6 Monate "Sperrfrist" sind auch ganz richtig, diese lässt sich aber locker umgehen.

a) die FSST darf nicht wissen das du die MPU absolviert hast (kein Gutachten an die FSST), das bedeutet ... du hast die MPU wegen eventueller Krankheit oder anderer privaten Gründe nicht wahrgenommen.

b) du musst die MPU bei einem anderen MPI absolvieren

Das Argument, dass dies im Rahmen des sozialen Konsums liegt habe ich genannt, wurde allerdings als zu hoch für
meine Angaben angesehen.
Da scheint das Verhältnis von Wert zur Trinkangabe nicht gepasst zu haben ... ich weiß jetzt nicht, wie deine Darlegung zu deinem KT gewesen ist.
 
Der FssT liegt das Gutachten leider vor, weil ich unachtsamerweise unterschrieben habe, dass eine Zweitkopie direkt dahin gehen darf.
Daher muss ich was das angeht nun mit offenen Karten spielen und auch jeder Gutachter wird dementsprechend das Gutachten vorliegen haben.
 
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