
... im Forum !!!
Ich werde mir den Rat zu Herzen nehmen und eben noch ein Jahr warten und löhnen.
Ich weiß das 12 Monate eine recht lange Zeit ist, aber bei 3,14‰ BAK sehe ich das so wie "Scholle" ... unter 12 Monaten wirst du bei dieser BAK keine große Chance haben. Entscheidest du dich anders, kann das recht schnell zusätzliches Geld kosten.
Ich erkläre dir in meiner gespeicherten Textform, was "Scholle" (und meine Wenigkeit) dir vermitteln wollen ...
... es ist zu erwähnen, dass kaum ein Gutachter kontrolliertes Trinken/nicht ausreichende Abstinenz bei mehr als 2,5 Promille noch durchgehen lassen wird. Weitere Aspekte bezüglich des Deliktes, die zu einer Abstinenzforderung herangezogen werden sind die Fahrstrecke und die Tageszeit der Auffälligkeit sowie der Aspekt, ob es schon mal eine frühere Trunkenheitsfahrt oder eine Begutachtung wegen Alkohol gab.
Aus gutachterlicher Sicht ist davon auszugehen, dass jemand, der die Fähigkeit zur Kontrolle des Alkoholkonsums bereits verloren hat, diese auch nicht wieder erwerben kann. Kontrollfähigkeit ist in jedem Fall nicht mehr vorhanden, wenn du das Gefühl hast, nicht du kontrollierst den Alkohol, sondern der Alkohol bestimmt, wie viel du trinkst: Das ist die Gier, nicht genug bekommen zu können, nur auf den Zeitpunkt zu trinken zu warten.
a) Dass die Kontrollfähigkeit nicht mehr bestand, lässt sich aufgrund folgender Anhaltspunkte feststellen:
Du hast immer wieder trotz guter Vorsätze getrunken, bis dir deine eigene Alkoholverträglichkeit (an der Theke eingeschlafen, Erbrechen) oder äußere Bedingungen (Kneipe geschlossen, kein Geld mehr für Alkohol, kein Alkohol mehr zur Verfügung) eine Grenze gesetzt haben.
Du konntest nicht einfach mal losgehen und den Alkoholkonsum auf 2 Bier begrenzen und hast daher das Trinken von Alkohol beim Ausgehen lieber ganz vermieden, damit es nicht eskaliert.
Auch wenn du am Folgetag etwas Wichtiges vorgehabt hast, ist es dir nicht gelungen, den Alkoholkonsum zu begrenzen.
Auch das „Vorglühen“ vor Feiern kann ein Hinweis sein: Wenn du vor Feiern lieber schon mal etwas getrunken hast, damit du dann bei der Feier nicht mehr so viel trinken „musstest“.
b) Hingegen ist kontrolliertes Trinken durchaus möglich, auch wenn es in der Vergangenheit zu Filmrissen, Erbrechen oder anderen „üblichen“ Anzeichen von Kontrollverlust gekommen ist, wenn davon auszugehen ist, dass dieses noch einer Steuerungsfähigkeit unterlag.
Davon ist z. B. dann auszugehen, wenn im Sinne von „Imponiergehabe“ das so genannte „Komasaufen“ angesagt war, wenn der Betreffende also willentlich so viel getrunken hat wie eben rein ging.
Auch Filmrisse in der Jugend, in einer Zeit, in der der Betreffende noch mehr oder weniger mit Alkohol „experimentiert“ hat, da er sich einfach mit der Wirkung noch nicht ausgekannt hat, sind kein Anzeichen für tatsächlichen Kontrollverlust.
Wenn ihr diese Aspekte in Bezug auf die eigene Person überdenkt, ist jedoch wichtig, dass ihr ehrlich zu euch selbst seid, dass ihr euch also nicht selbst vormacht, dass ihr es ja so gewollt habt. Das, was hier beschrieben ist, gilt ausschließlich für sehr junge Leute, die noch keine erhebliche Trink-Vorgeschichte aufweisen.