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Negatives Gutachten und Führerscheinstelle

Suain

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

Ich habe zwischen den Tagen mein negatives GA bekommen. Leider war ich zur MPU nicht genügend vorbereitet...ich dachte ich versuchs mal!
Jetzt muss ich der FS etwas vorlegen, bevor die mir gesetzte Frist abläuft.

Könnt Ihr mir sagen was genau ich denen vorlegen soll? Das ganze Gutachten mit meiner Lebensgeschichte und Anamnese ist mir dann doch etwas zu persönlich.
Geht das in einem Schreiben mit der Kopie des Deckblattes der MPU, welche besagt das das GA negativ ausfiel?

Oder wie meint Ihr sollte ich das handhaben?

Danke schon mal im voraus.

LG

Sven
 
Hallo,
ein negatives Gutachten nicht abgeben, auch nicht teilweise. Das bringt Dir nur Nachteile. Die Fahrerlaubnis wird Dir bei Fristablauf auf jeden Fall entzogen, wenn Du kein positives Gutachten lieferst. Aber wenn ein negatives Gutachten in der Akte ist, dann sieht das auch der nächste Gutachter, und der erwartet dann, dass Du allen Empfehlungen des Gutachtens gefolgt bist. Außerdem kannst Du dann bei der nächsten MPU an den Fakten (z.B. zur Alkoholbiographie) nichts mehr zu Deinen Gunsten drehen.
 
Hier erstmal der Fragebogen.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: M
Größe:1,78m
Gewicht:125 kg
Alter:43

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:14.3.2014
BAK:3,14
Trinkbeginn:13.3.2014
Trinkende:14.3.2014
Uhrzeit der Blutabnahme:ca.10:00

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:N
Strafbefehl schon bekommen:J
Dauer der Sperrfrist:17.05.2015

Führerschein
Hab ich noch:N
Hab ich abgegeben:J
Hab ich neu beantragt:J
Habe noch keinen gemacht:N

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:J
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:N
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):N

Bundesland:RLP


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:N
Ich lebe abstinent seit:14.3.2014

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:N
Urinscreening ja/nein:N
Keinen Plan?:J

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Vierteljährlich, ohne erhöhte Leberwerte

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:J
Selbsthilfegruppe (SHG):J
Psychologe/Verkehrspsychologe:J
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:N
Ambulante/stationäre Therapie:N
Keine Ahnung:

MPU
Datum:8.12.2015
Welche Stelle (MPI): TÜV Life Service
Schon bezahlt?:J
Schon eine MPU gehabt?:J
Wer hat das Gutachten gesehen?: Ich, mene Frau
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:- Es ist zu erwarten das ich zukünftig wieder unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führe.
- Es ist zu erwarten das ich zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoße.
- Empfehlungen: - suchtherapeutische Unterstützung (ist schon seit dem Zwischenfall im Gange)
- regelmässige Teilnahme an SHG's
- Screening
- schreiben meines Psychotherapeuten
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:N


Was genau muss ich der FS schreiben oder gar da abgeben?
 
du musst garnix abgeben,,schon garnicht das Negative Gutachten, hoffe du hast dir beide Gutachten zu dir schicken lassen.
denke du hast ein Nuerteilungs-Antrag gestellt um dein FS wieder zu bekommen, ?
Für wie lange hast du AB-Nachweise 6 oder 12 Monate
 
Ok hab grade gesehen das du leider ohne AB-Nachweise zur MPU warst,,,
ist hier leider schon so mansch einem Passiert,,

bei dir sehe ich es so das 12 Monate ,,er noch bissel länger,,,AB-Nachweise sein müssen
SHG machst du weiter
Suchtberatung kann nicht schaden, bleib da auch noch eine weile
VerkersPsyschologiche Beratung warst du auch,,hier noch 4 bis 5 Sitzungen über ein Jahr verteilt dran hängen , damit alles schön frisch ist

Den Antrag bei der FsSt zur Nuerteilung denes FS , einfach formlos zurück ziehen, das Negative Gutachten nicht abgeben. Die Aufarbeitung zur nechsten MPU ( nun leider erst in 12 Monaten) bekommst du hier
 
Hi Scholle,

Ja, hab beide bekommen. Neuerteilung hab ich gestellt und auch schon bezahlt.
Wenn Du mit AB Nachweis, Urin oder Haartests meinst, da hab ich keine gemacht.

Gruss

Sven
 
Scholle,

den Antrag zurückziehen? Bedeutet das das ich in einem Jahr dann nochmal einen Stellen darf und das Geld nochmals bezahle?

Wo bekomm ich die Aufarbeitung?
 
ohne AB-Nachweise kannst du es vergessen, niemand wird dir so ein Positiv geben, das dürfen Sie auch nicht,

Du hast schon ein recht hohen Promillewert, 3,14 Promille schafft nicht jeder, und da wird dann schon genauer hin geschaut

was hast du alles Unternommen,
SHG : sehr gut
S.B. : sehr gut
VP : kann ich kaum glauben, denn der hätte dir sagen müssen das es ohne AB-Nachweis einfach nicht geht, oder dein VP ist eine vollpfeiffe, (sorry, nicht gegen dich gemünzt)

was sagt denn deine S.B. wie schätzen sie dein Trinkverhalten ein ?

Fakt ist, stell all deine jetzigen vorhaben ein und bereite dich richtig vor, wichtig ist ein screening von mindestens 12 Monaten, wegen deim hohenPromillewert könnten es auch gern bis zu 18 Monate seiDazu Später, ob Haar oder Urin muss jeder selber wissen, hier geht es ja auch um Geld
 
Er schätzt mich als stabil ein. Ich schätze mich als stabil ein. Natürlich sag ich niemals Nie. Aber bis jetzt! Geschafft..."klopf auf holz!"

Der VP beim Gespräch hat mir gesagt das es gemacht werden könnte, es aber keine Pflicht sei.


Ich habe der Führerscheinstelle eine Email geschrieben und den Antrag zurückgezogen. Falls die das in Briefform haben wollen, werde ich das auch tun.

Ich werde mir den Rat zu Herzen nehmen und eben noch ein Jahr warten und löhnen.

Danke
 
den Antrag zurückziehen? Bedeutet das das ich in einem Jahr dann nochmal einen Stellen darf und das Geld nochmals bezahle?

Wo bekomm ich die Aufarbeitung?

leider ist es so, aber besser als wieder 400 € in den Sand zu stecken, da du es aber schon überwiesen hast, musst du bei der MPI-Stelle nach Rückzahlung fragen

die Aufarbeitung zur MPU bekommst du hier bei uns, schau mal http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?50-Fragebogen-für-eine-Alkohol-MPU

versuch diese FB/Fragebogen erstmal für dich zu beantworten und lies dann einige FBs im Forum, Dann wirst du schnell merken was ich meine

ein Langer Weg ,aber die 12 Monate gehen fix ins Land und wir helfen dir
 
uhi. geh bitte Persöhnlich zur FsSt,, so hast du was in der Hand,bzw kommen keine behauptungen auf, von wegen nix angekommen

Ich werde mir den Rat zu Herzen nehmen und eben noch ein Jahr warten und löhnen.

nee nicht nur warten,du musst schon was machen, als erstes schaust du morgen oder so, bei deiner MPI stelle vorbei, und könntest dein guthaben da als Screeningsgeld umschreiben lassen, und machst da später auch deine MPU, der FB wartet auf Antwort, und wir wollen Ordentlich was zu tun bekommen von dir,
kümmer dich nach und nach um alles,du schafst diesen Weg,
 
:smiley1785: ... im Forum !!!

Ich werde mir den Rat zu Herzen nehmen und eben noch ein Jahr warten und löhnen.

Ich weiß das 12 Monate eine recht lange Zeit ist, aber bei 3,14‰ BAK sehe ich das so wie "Scholle" ... unter 12 Monaten wirst du bei dieser BAK keine große Chance haben. Entscheidest du dich anders, kann das recht schnell zusätzliches Geld kosten. :zwinker0004:

Ich erkläre dir in meiner gespeicherten Textform, was "Scholle" (und meine Wenigkeit) dir vermitteln wollen ...

... es ist zu erwähnen, dass kaum ein Gutachter kontrolliertes Trinken/nicht ausreichende Abstinenz bei mehr als 2,5 Promille noch durchgehen lassen wird. Weitere Aspekte bezüglich des Deliktes, die zu einer Abstinenzforderung herangezogen werden sind die Fahrstrecke und die Tageszeit der Auffälligkeit sowie der Aspekt, ob es schon mal eine frühere Trunkenheitsfahrt oder eine Begutachtung wegen Alkohol gab.

Aus gutachterlicher Sicht ist davon auszugehen, dass jemand, der die Fähigkeit zur Kontrolle des Alkoholkonsums bereits verloren hat, diese auch nicht wieder erwerben kann. Kontrollfähigkeit ist in jedem Fall nicht mehr vorhanden, wenn du das Gefühl hast, nicht du kontrollierst den Alkohol, sondern der Alkohol bestimmt, wie viel du trinkst: Das ist die Gier, nicht genug bekommen zu können, nur auf den Zeitpunkt zu trinken zu warten.

a) Dass die Kontrollfähigkeit nicht mehr bestand, lässt sich aufgrund folgender Anhaltspunkte feststellen:
Du hast immer wieder trotz guter Vorsätze getrunken, bis dir deine eigene Alkoholverträglichkeit (an der Theke eingeschlafen, Erbrechen) oder äußere Bedingungen (Kneipe geschlossen, kein Geld mehr für Alkohol, kein Alkohol mehr zur Verfügung) eine Grenze gesetzt haben.

Du konntest nicht einfach mal losgehen und den Alkoholkonsum auf 2 Bier begrenzen und hast daher das Trinken von Alkohol beim Ausgehen lieber ganz vermieden, damit es nicht eskaliert.

Auch wenn du am Folgetag etwas Wichtiges vorgehabt hast, ist es dir nicht gelungen, den Alkoholkonsum zu begrenzen.

Auch das „Vorglühen“ vor Feiern kann ein Hinweis sein: Wenn du vor Feiern lieber schon mal etwas getrunken hast, damit du dann bei der Feier nicht mehr so viel trinken „musstest“.


b) Hingegen ist kontrolliertes Trinken durchaus möglich, auch wenn es in der Vergangenheit zu Filmrissen, Erbrechen oder anderen „üblichen“ Anzeichen von Kontrollverlust gekommen ist, wenn davon auszugehen ist, dass dieses noch einer Steuerungsfähigkeit unterlag.
Davon ist z. B. dann auszugehen, wenn im Sinne von „Imponiergehabe“ das so genannte „Komasaufen“ angesagt war, wenn der Betreffende also willentlich so viel getrunken hat wie eben rein ging.

Auch Filmrisse in der Jugend, in einer Zeit, in der der Betreffende noch mehr oder weniger mit Alkohol „experimentiert“ hat, da er sich einfach mit der Wirkung noch nicht ausgekannt hat, sind kein Anzeichen für tatsächlichen Kontrollverlust.


Wenn ihr diese Aspekte in Bezug auf die eigene Person überdenkt, ist jedoch wichtig, dass ihr ehrlich zu euch selbst seid, dass ihr euch also nicht selbst vormacht, dass ihr es ja so gewollt habt. Das, was hier beschrieben ist, gilt ausschließlich für sehr junge Leute, die noch keine erhebliche Trink-Vorgeschichte aufweisen.
 
ach was mir noch eingefallen ist,
soltest du dich dafür Entscheiden dein AB-Nachweis über Haar zu machen, könntest du es Morgen oder so,,machen und hättest für die letzten 3 Monate schon ein Nachweis , so das du dann nur noch die nechsten 9 Monate Nachweisen müsstest
 
Hallo Suain,

möchte dich auch noch im Forum begrüßen.:smiley138:


@all

Ich möchte hier meine Befürchtung nicht unerwähnt lassen das bei einer BAK von 3,14‰ von einer Alkoholabhängigkeit ausgegangen werden muss. Ein Abstinenznachweis, SHG und Suchtberater werden von daher nicht reichen. Viel mehr sollte eine Therapie in Angriff genommen werden, damit eine MPU bestanden werden kann.





Persönlicher Nachtrag:

Durch momentane PC-Probleme (ständige Abstürze ohne erkenntlichen Grund) kann ich leider nur bedingt am Forumsgeschehen teilnehmen.
 
Durch momentane PC-Probleme (ständige Abstürze ohne erkenntlichen Grund) kann ich leider nur bedingt am Forumsgeschehen teilnehmen.
Hast du immer noch die "alte" Kiste ? ... es war doch erst Weihnachten. :zwinker0004::smiley138:
 
Nein, die ist ganz neu :smiley842:. Habe sie erst seit ich aus meinem Urlaub zurück bin...:pc0018:
 
Danke Leute,

Hab jetzt die Neuerteilung brieflich zurückgezogen. Werde nun noch das MPI kontaktieren und Termine machen.

Mal schauen wie das klappt.


Gruß
 
Das hat mein Sohn gemacht und der ist Fachinformatiker. Sobald der PC bei ihm steht läuft er problemlos, wenn ich ihn wieder bei mir habe stürzt er ab. Wahrscheinlich mag er mich nicht....:smiley200:


Sorry für das off topic, Suain.


Danke Leute,

Hab jetzt die Neuerteilung brieflich zurückgezogen. Werde nun noch das MPI kontaktieren und Termine machen.

Mal schauen wie das klappt.


Gruß


Bitte wende dich an einen Psychotherapeuthen der dir bei der Aufarbeitung hilft.
 
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