Alkoholfahrt mit 1,89 Promille - MPU im Februar/März

Die Waffe war ein Teleskopschlagstock,welchen ich auf Amazon mir ein paar Wochen vorher gekauft hatte. Verletzungen hatte er am Hinterkopf eine kleine Platzwunde und ein blauen Fleck am Schulterblatt.
Am Hinterkopf? Heißt jetzt aber nicht das du ihn von hinten angegriffen/niederschlagen hast, oder doch? Warum hattest du dir den Schlagstock gekauft?

Ich war zu demjenigen hingefahren,habe an der Tür geklingelt,es kam keine Reaktion. Ich schrieb per Handy,rief an,keine Reaktion. Bin dann auf die andere Seite des Gebäudes gegangen,und hab einen kleinen Stein genommen und an das Fenster geworfen um eine Reaktion zu bekommen. Danach bin ich wieder direkt vor den Eingang,war ein Neubaublock. Derjenige kam die Treppe hinunter mit einem Baseballschälger. Ich ging daraufhin auf Abstand,wartete bis er kam,sprühte mit Pfefferspray. Der Typ drehte um und wollte wieder rein 'flüchten', ich bin hinterher hab einmal auf sein Nacken geschlagen,dadurch ist er direkt zu Boden gegangen. Im Fall schlug ich direkt nach,dabei muss die Wunde am Hinterkopf passiert sein.
Den Schlagstock hatte ich mir einige Wochen vorher zur Verteidigung gekauft,da es kurze Zeit vorher bereits zu 2 Körperverletzungen gegen mich kam. Die Person hielt sich regelmäßig im Haus wo ich auch wohne auf,also in einer anderen Wohnung und es kam da regelmäßig zu Beleidigungen,Provokationen,aggressiven Verhalten usw.

Hast du dir denn Gedanken darüber gemacht wie du die Fragen nach deinem Aggressionspotenzial angehen willst? Wie gut kommst du denn mit deinem Bewährungshelfer klar? Könnte der dich mit einem, für dich, positiven Schreiben, unterstützen?
Naj was heißt Gedanken drüber gemacht,ich weiß absolut gar nicht was da auf mich zu kommt diesbezüglich, da ich damit auch nicht gerechnet habe.
Ich wollte es einfach mit der Wahrheit versuchen?!
Mit meiner Bewährungshelferin komme ich sehr gut klar, sie würde dies auch sicher tun. Wenn mir dies eine positive Unterstützung gibt?
 
Hallo Postmaschine,

Naj was heißt Gedanken drüber gemacht,ich weiß absolut gar nicht was da auf mich zu kommt diesbezüglich, da ich damit auch nicht gerechnet habe.

ich weiß das du damit nicht gerechnet hast, weil du wohl auch nicht damit rechnen wolltest. Nun musst du dich aber unbedingt damit auseinandersetzen, denn...

Der Typ drehte um und wollte wieder rein 'flüchten', ich bin hinterher hab einmal auf sein Nacken geschlagen,dadurch ist er direkt zu Boden gegangen. Im Fall schlug ich direkt nach,dabei muss die Wunde am Hinterkopf passiert sein.

..dein "Gegner" lag bereits am Boden als du noch einmal auf ihn eingeschlagen hast - dies wirst du dem Gutachter sehr gut erklären müssen.

Ich wollte es einfach mit der Wahrheit versuchen?!

Die Wahrheit (wie sich alles zugetragen hat) ist soweit okay, aber es geht bei der MPU um dein erhöhtes Aggressionsverhalten. D.h., der Gutachter muss eine Prognose darüber abgeben, ob du dich auch künftig so verhalten wirst und vllt. sogar im Straßenverkehr andere Verkehrsteilnehmer angreifst. Es geht ja bei der Begutachtung um Gefahrenabwehr.

Was dir evtl. nicht bewusst ist: allein durch aggressives Verhalten, bzw. eine KV, kann schon eine MPU angeordnet werden. Ein Beispiel: http://www.mpu-vorbereitung-online....teile-(Diverses)&p=28971&viewfull=1#post28971

Von daher ist eine gute Aufarbeitung und Verhaltensänderung so wichtig, die durch Rückfallstrategien unterstützt wird.

Mit meiner Bewährungshelferin komme ich sehr gut klar, sie würde dies auch sicher tun. Wenn mir dies eine positive Unterstützung gibt?

Es würde auf keinen Fall schaden. Die Verurteilung war ja bereits im Dezember 2014, wie lange geht denn deine Bewährung jetzt noch?
Gern gesehen wird, nach einem solchen Vorfall, die Teilnahme an einem Anti-Agressionstraining - dafür reicht dein Zeitraum bis zur MPU aber nicht mehr aus. Auch eine verkehrspsychologische Beratung hätte dir ein Stück weit geholfen...

Versuche doch mal in unseren Erfahrungsberichten den einen oder anderen FB zu finden in denen es um Straftaten (vornehmlich mit Aggressionspotenzial) geht, vllt. wirst du da fündig.

Ansonsten hatte ich vor einiger Zeit mal einen Fragebogen für eine Straftaten-MPU erstellt, den ich aus Gutachten "echter" MPU'en, mit der gleichen Fragestellung, zusammen getragen habe.
 
Da ich auf dieses Posting noch gar nicht eingegangen bin, möchte ich das noch nachholen:

Hier muss ich erst noch einmal zurückfragen: Deine erste Entgiftung war also im Mai 2012? Wie kam es denn dazu? Dazu konnte ich leider keinerlei Angaben in deinem Thread finden?
Meine erste Entigftung wwar im Mai'12,richtig ....das würde icih jetzt im Nachhinein,nachdem ich deinen Text zum Thema Rückfall/Lappse gelesen habe,auch als einzige richtige Entiftung bezeichnen.
Das hatte ich auch weggelassen zur Beschreibung der TF,da ich wie gesagt nicht weiß ob ich das lieber einbringen soll oder nicht. An dem Tag meiner TF war ich auf einem Umzug und danach saßen wir noch gemeinsam zusammen,die anderen tranken,ich hatte dies eigentlich nicht vor da ich ja von der Entgiftung kam vor einem Monat (war für mich aber auch noch total ungewohnt im Kreise trinkender zu sein). Zumindest erfuhr ich dann über Handy etwas über meine Ex Freundin, mit der ich dort nocbh nicht lange auseinander war,was ich schon länger vermutet hatte,das sie mich 'betrogen' hatte. Dadurch wurde ich denn leichtsinnig und trank ein Bier,wobei es eigentlich auch bleiben sollte.

Es nützt ja nichts dem Gutachter hier was anderes erzählen zu wollen als die Wahrheit, also sage es so wie es sich zugetragen hat.

Sind denn diese stat. Aufenthalte i-wo vermerkt? Musst/willst du davon bei der MPU unbedingt erzählen?
An sich würde ich diese nicht unbedingt erwähnen wollen,da es etwas 'extrem' klingt vllt. An sich sind die nirgends vermerkt,nur waren diese Unterbringungen mit richterlichen Beschluss. Ich weiß ja nicht ob sowas irgendwo vermerkt ist?!

Wenn es durch richterlichen Beschluss war könnte es auch in deiner Akte liegen. Diese hattest du ja zwischenzeitlich eingesehen, waren sie vermerkt?

Das war dann bei der letzten Therapie, die du abgebrochen hast?
Nein,damit meinte ich eigentlich meine erste Entgiftung. Aber jetzt im Nachhinein fällt mir auf,wäre die Antwort ja nicht wirklich richtig, da ich danach noch nicht abstinent war,oder?

Zumindest warst du dir zu diesem Zeitpunkt noch nicht 100% klar darüber das du für immer auf den Alk. verzichten musst...

Sorry, aber wann genau war diese nochmal? Bisher habe ich nur von der Entgiftung im Mai 2012 gelesen...
Ja,sorry hier das selbe. Ich bin jetzt immer von dieser Entgiftung ausgegangen,da diese ausschlaggebend für mich war und ich seitdem meine 'Wandlung' angefangen hatte,das ich eine andere Sicht zu Alkohol bekam und etwas ändern wollte. Die späteren Vorfälle waren ja eher Lapse und keine wirklichen Rückfälle. Über einen längeren Zeitpunkt hatte ich ja seitdem dann incht mehr getrunken.
Wäre aber trotzdem dann auch falsch die Antwort oder?
Wenn du in allen Punkten ehrlich sein willst (und das musst du ja sein), solltest du auch diese Antwort noch einmal überarbeiten.

Was wäre denn für dich eine "Extremsituation"? Was könnte dich dazu bringen wieder Alk. zu trinken?
Schwierige Frage,mal abgesehen von meiner ehrlichen Meinung,was 'möchte' denn der Gutachter bei solch einer Frage hören?
Meine ehrliche Antwort wäre jetzt, zB beim Todesfall meiner Eltern, ich würde in solch einem Fall versuchen die Trauer und Schmerz durch Gespräche mit Freunden usw zu verarbeiten,aber ich kann mir gut vorstellen das es mich trotzdem innerlich so fertig machen würde,das es schwer für mich werden würde stark zu bleiben. Kann es nicht 100% sagen. Sonst fällt mir jetzt direkt nichts ein was mich dazu bringen könnte.
Was wäre in meineM Fall die 'richtige' Antwort für den GA? Nichts könnte mich dazu wieder bringen?

Es ist wohl mehr eine strategische Frage, die so vom Gutachter nicht kommen wird. Aus deinen Antworten während der Exploration kann der GA schon sehr gut erkennen wie gefestigt (oder eben nicht gefestigt) du bist. Darum gibt es da auch keine "richtigen" oder "falschen" Antworten.

Hast du denn mittlerweile schon einen MPU-Termin erhalten?
 
Einen schönen guten Abend an die Nachtschwärmerin Nancy :)

Naj was heißt Gedanken drüber gemacht,ich weiß absolut gar nicht was da auf mich zu kommt diesbezüglich, da ich damit auch nicht gerechnet habe.
ich weiß das du damit nicht gerechnet hast, weil du wohl auch nicht damit rechnen wolltest. Nun musst du dich aber unbedingt damit auseinandersetzen, denn...
Der Typ drehte um und wollte wieder rein 'flüchten', ich bin hinterher hab einmal auf sein Nacken geschlagen,dadurch ist er direkt zu Boden gegangen. Im Fall schlug ich direkt nach,dabei muss die Wunde am Hinterkopf passiert sein.
..dein "Gegner" lag bereits am Boden als du noch einmal auf ihn eingeschlagen hast - dies wirst du dem Gutachter sehr gut erklären müssen.

Ja,so kann man es auch sagen,ich wollte nicht damit rechnen. Diese ganze MPU Sache macht mir mittlerweile auch echt zu schaffen und schlägt mir aufs Gemüt. Ich bin teilweise echt 'schlecht gelaunt' und angespannt aus Angst zu Versagen und niemals meinen FS wider zu erlangen und damit auch im Leben nicht voran zu kommen. Regelmäßig träume ich davon,ist langsam echt nicht mehr schön.

Nein,also als er am Boden lag,habe ich nicht zu geschlagen. Ich bin demjenigen als er 'flüchten' wollte hinterher und habe 2 mal schnell hintereinander zugeschlagen. Er ist durch den ersten Schlag schon ins Schwanken gekommen möchte ich sagen und der 2te Schlag ist dann im Fall passiert. Er ist dann wie gesagt gestürzt, da bin ich schon abgehauen, aber auch gleich wieder aufgestanden.

Es würde auf keinen Fall schaden. Die Verurteilung war ja bereits im Dezember 2014, wie lange geht denn deine Bewährung jetzt noch?
Gern gesehen wird, nach einem solchen Vorfall, die Teilnahme an einem Anti-Agressionstraining - dafür reicht dein Zeitraum bis zur MPU aber nicht mehr aus. Auch eine verkehrspsychologische Beratung hätte dir ein Stück weit geholfen...
Also ich habe morgen einen Termin bei meiner Bewährungshelferin und werde direkt mal fragen. Bin mir recht sicher das sie mir da ein Schreiben anfertigen wird.
Meine Bewährung war auf 2 Jahre gesetzt,endet damit im Januar 2017(zählt ja von da an wo man das Urteil bekommen hat glaub ich?).
Wie sieht denn eine Verhaltensänderung bezüglich des Aggressionpotential aus? Das man keine Straftaten mehr begeht?


An sich würde ich diese nicht unbedingt erwähnen wollen,da es etwas 'extrem' klingt vllt. An sich sind die nirgends vermerkt,nur waren diese Unterbringungen mit richterlichen Beschluss. Ich weiß ja nicht ob sowas irgendwo vermerkt ist?!
Wenn es durch richterlichen Beschluss war könnte es auch in deiner Akte liegen. Diese hattest du ja zwischenzeitlich eingesehen, waren sie vermerkt?
Ja,in meine Akte hatte ich hinein geschaut. Diese Aufenthalte waren dort nirgends vermerkt,daher werde ich die auch nciht erwähnen solange es nicht nötig ist dachte ich mir.

Hast du denn mittlerweile schon einen MPU-Termin erhalten?
Nein, der TÜV hat sich immer noch nicht bei mir gemeldet. Also mein Brief von der Fsst ist am 2.März bei mir angekommen. Direkt paar Tage danach war ich ja dort um nochmal nachzufragen wegen der 2ten Fragestellung und da meinte die Bearbeiterin das sie die Akte nun an den TÜV schickt und der sich dann bei mir meldet.
Müsste das nicht so langsam passieren? Da ich ja auch eine Frist habe,bis wann das Gutachten eingereicht werden muss ...

Liebe Grüße
 
Hallo Postmaschine,

ich antworte mal, auf deine Fragen, mit einfachen Zitaten, da die Beiträge ja direkt im vorigen Posting stehen.

Also ich habe morgen einen Termin bei meiner Bewährungshelferin und werde direkt mal fragen. Bin mir recht sicher das sie mir da ein Schreiben anfertigen wird.
Meine Bewährung war auf 2 Jahre gesetzt,endet damit im Januar 2017(zählt ja von da an wo man das Urteil bekommen hat glaub ich?).
Wie sieht denn eine Verhaltensänderung bezüglich des Aggressionpotential aus? Das man keine Straftaten mehr begeht?

Ja, ab da müsste es zählen. Du hast damit 14 Monate deiner Bewährungszeit hinter dir. Besser wäre natürlich wenn die Zeit kurz vor dem Ablauf stehen würde, da es ja darum geht das du dich "bewähren" sollst. Die Verhaltensänderung muss daraus bestehen das du deine Aggressionen nun unter Kontrolle hast und andere Menschen nicht mehr angreifst/verletzt (v.a. mit Waffen). Wie gehst du heute mit Wut/Aggression um? Wie kannst du dich abreagieren? Wer hat dir dabei geholfen das zu ändern?

Nein, der TÜV hat sich immer noch nicht bei mir gemeldet. Also mein Brief von der Fsst ist am 2.März bei mir angekommen. Direkt paar Tage danach war ich ja dort um nochmal nachzufragen wegen der 2ten Fragestellung und da meinte die Bearbeiterin das sie die Akte nun an den TÜV schickt und der sich dann bei mir meldet.
Müsste das nicht so langsam passieren? Da ich ja auch eine Frist habe,bis wann das Gutachten eingereicht werden muss ...

Das kann schon noch ein paar Tage dauern bis du einen Terminvorschlag bekommst und wegen der Frist solltest du dir nicht so viele Gedanken machen, da diese noch verlängert werden kann. Gerade in Fällen in denen kein FS mehr vorhanden ist, sollte das kein Problem sein.

Streng genommen hättest du diese Fristverlängerung gleich erfragen können, da du dich durch die 2. Fragestellung noch weiter vorbereiten musst....
 
Ich verlager unser Gespräch mal wieder in den Thread hier Nancy ;)

Zitat Zitat von Postmaschine
Wie ich im Falle einer Schweigepflichtsentbindung reagieren sollte,weiß ich absolut nicht .... für was konkret wäre diese denn dann? Für die Akten bei meinem Psychiater? Dort steht mit Sicherheit auch etwas von Drogenkonsum drinne,da ich Ende 2013 noch gelegentlich Cannabis konsumiert habe. Auch die stationären Aufenthalte von damals in der Akutpsychiatrie kann icih eigentlich nicht rausgeben lassen, da stand sogar mal was von THC Missbrauch oder sowas in die Richtung,nach einem Aufenthalt.
Wenn wirklich etwas von Missbrauch drinsteht, könnte es schwierig werden, da dann von einer Suchtmittelverlagerung ausgegangen werden kann und somit könnte auch ein AN über Drogen nötig werden (der Gutachter würde das dann wohl in das Gutachten als Empfehlung zur nächsten MPU reinschreiben und die Fragestellung der FSSt. könnte dadurch erweitert werden, oder zumindest ein fachärztliches Gutachten anordnen).
Streng genommen kann der Gutachter für alle Bereiche, die ihm während eures Gespräches noch unklar sind, eine Einsicht in die Unterlagen "verlangen", wenn du die Schweigepflichtsentbindung der Ärzte/KKH dann verweigerst, würde das wohl zu einem negativen Gutachten führen...

Ich wünschte, ich könnte dir hier ein "Allheilmittel" an die Hand geben wie du am besten vorgehen kannst, das kann ich aber leider nicht.
Also da habe ich wirklich Bedenken vor,das evtl eine Schweigepflichtsentbindung gefordert wird, von meinem Arzt oder sogar dem KKH in dem ich immer untergebracht war. Mit einem Drogentest bzw Nachweisen hätte ich kein Problem,da ich schon lange nichts mehr konsumiere.


Ich hatte vor einer Weile alle meine Arztbriefe angefordert ja, hab die auch noch bei mir liegen möchte ich sagen.
Alkohol ist natürlich immer vermerkt,aber ich möchte auch sagen es steht immer in jedem Bericht was von Depression,das wäre doch auch absolut nicht von Vorteil oder?
Bei Depressionen wird unterschieden, denn nicht jede Depression führt zur Ungeeignetheit. Die Begutachtungsleitlinien sagen dazu:

Leitsätze
Gruppe 1
Bei jeder sehr schweren Depression, die z. B. mit
- depressiv-wahnhaften,
- depressiv-stuporösen Symptomen oder mit
- akuter Suizidalität
einhergeht, und bei allen manischen Phasen sind die für das Kraftfahren notwendigen psychischen Fähigkeiten so erheblich herabgesetzt, dass ein ernsthaftes Risiko des verkehrswidrigen Verhaltens besteht. Nach Abklingen der manischen Phase und wenn die relevanten Symptome einer sehr schweren Depression nicht mehr vorhanden sind und - ggf. unter regelmäßig kontrollierter medikamentöser Prävention - mit ihrem Wiederauftreten nicht mehr gerechnet werden muss, ist in der Regel von einem angepassten Verhalten bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug auszugehen. Auswirkungen der antidepressiven Pharmakotherapie sind zu berücksichtigen, insbesondere in den ersten Tagen nach rascher Dosissteigerung.
Wenn mehrere manische oder sehr schwere depressive Phasen mit kurzen Intervallen eingetreten waren und deshalb der weitere Verlauf nicht absehbar ist (besonders wenn keine Phasenprophylaxe erfolgt), ist nicht von einem angepassten Verhalten bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug auszugehen, auch wenn z. Zt. keine Störungen nachweisbar sind.
Ein angepasstes Verhalten kann nur dann wieder angenommen werden, wenn - ggf. durch eine medikamentöse Prävention - die Krankheitsaktivität geringer geworden ist und mit einer Verlaufsform in der vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muss. Dies muss durch regelmäßige psychiatrische Kontrollen belegbar sein.
Die Begutachtungen können nur durch einen Facharzt für Psychiatrie erfolgen.
Also von diesen Depressionen würde keine zutreffen,es war eine 'Normale' mittel-/schwere Depression. Darf ich mal fragen woher du diese Leitsätze und Richtlinien alle her hast?


Zumindest gibs was neues:
Hab gerade im TÜV angerufen da ich meine Fragestellung von der Fsst schon seit einem Monat erhalten habe,aber noch keinen Brief vom TÜV. Hab also nachgefragt ob meine Akte dort überhaupt angekommen ist und der Brief mit der Zahlungsaufforderung wurde wohl am 15ten März an mich geschickt,nur leider kam bei mir nichts an. Sie schickt mir nun einen neuen zu und ich bekam direkt einen Termin für den 2.Mai. :hand0054:
 
Hallo Postmaschine,

Also da habe ich wirklich Bedenken vor,das evtl eine Schweigepflichtsentbindung gefordert wird, von meinem Arzt oder sogar dem KKH in dem ich immer untergebracht war.

kann ich verstehen. Je offener und detaillierter du über deine Vergangenheit sprichst, desto weniger Rückfragen sollte der GA haben...

Eine abgeschlossene Therapie könntest du nicht vorweisen, da du diese immer vorzeitig abgebrochen hast. Von daher wäre eine diesbzgl. Berichtanforderung eher sinnfrei. Wie ich dir in den ersten Postings schon geschrieben hatte, solltest du hier nachvollziehbar erklären können warum du die Therapien nicht zu Ende gemacht hast. Bei einer belegten Abstinenz von deutlich mehr als 12 Monaten ist zwar nicht unbedingt eine Therapie erforderlich, es wird dennoch sehr schwer werden den GA davon zu überzeugen das du aus eigener Kraft, künftig stabil abstinent leben wirst.

Du hast deine Kursbescheinigung der Caritas über 10 Sitzungen zwischenzeitlich erhalten?
Du bekommst noch eine Bescheinigung der SHG?

Darf ich mal fragen woher du diese Leitsätze und Richtlinien alle her hast?

Die Beurteilungskriterien kann man nur käuflich erwerben, die Begutachtungsleitlinien kann man sich im Internet herunterladen (z.B. auf der BASt-Seite). Wobei auch einige der Leitsätze hier im Forum eingestellt wurden (stehen im Infoteil).

Zumindest gibs was neues:
Hab gerade im TÜV angerufen da ich meine Fragestellung von der Fsst schon seit einem Monat erhalten habe,aber noch keinen Brief vom TÜV. Hab also nachgefragt ob meine Akte dort überhaupt angekommen ist und der Brief mit der Zahlungsaufforderung wurde wohl am 15ten März an mich geschickt,nur leider kam bei mir nichts an. Sie schickt mir nun einen neuen zu und ich bekam direkt einen Termin für den 2.Mai. :hand0054:


Okay, da hast du ja noch etwas Zeit und könntest noch etwas an den FB arbeiten....
 
Hallo Nancy,
hier bin ich wieder!

Zu der Frage warum ich die Langzeit Therapie abgebrochen habe ... ich kann ja dazu nur sagen wie es war. Bei der ersten hatte ich nach einer oder 2 Wochen dort einen Rückfall. Die Trennung von meiner damaligen Freundin lag mir damals noch schwer im Magen und ich zerbrach mir noch oft dar+ber den Kopf. Ich erzählte dort täglich in der Visite von Suchtdruck,worauf nur die Frage kam wie dieser ausglöst wird. Nach dem Rückfall war meine Motivation irgendwie dahin.
Bei der 2ten trennte ich mich im Ausgang mit meinem Zimmerkollegen von der Gruppe,was nicht erlaubt war und fuhren zum Hbf,weil er dort seine Frau treffen wollte. Wir wurden gesehen von Patienten die schon länger dort waren,die verpetzten uns und es wurde danach ein riesen Drama gemacht mit Aussprache,Bericht schreiben darüber usw. Ich fühlte mich so beengt und wie ein Kleinkind behandelt, das ich mich da sehr hineinsteigerte und das Ganze den abbrach. Im Nachhinein dachte ich mir auch,ich hätte das nicht so ernst nehmen sollen und die Therapie evtl machen sollen,schaden hätte es nicht können.
Das wäre so in etwa meine Antwort darauf.

Ich hab gerade nochmal die ganzen Befunde durchgeschaut,zwecks Drogenkonsum. Also in dem einen von 2009 steht es drin,auch als Diagnose 'schädlicher Substanzenmissbrauch'.
In ein paar Befunden von 2012 steht es auch indirekt,zB das ich im Aufnahmegespräch gesagt habe das ich dien letzten 2 Tage Cannabis und Amphetamine konsumiert habe. Ich möchte auch sagen das es irgendwo mal als Diagnose richtig angegeben war.
Deshalb bin ich etwas verunsichert wie ich reagieren soll,falls die Frage kommt ob ich in der Vergangenheit schon mal Drogen konsumiert habe.

Zu der Nachhol Stunde bei der Cartias wäre ich eigentlich am Donnerstag gegangen,die Dame war aber krank,nun ist der Termin am 21.April.
Eine Bescheinigung von der SHG könnte ich haben ja,nur stellt sich für mich die Frage ob das überhaupt sinnvoll wäre,da ich ja nur 10 oder vllt 12 vorweisen kann. Das wirft doch für den GA dann wieder die Fragen auf,warum ich erst im Februar 2016 diese SHG besucht habe. Was meinst du dazu?
 
Hab heute das Schreiben von meiner Bewährungshelferin abgeholt und das ist umfangreicher und klingt mMn sehr gut und könnte mir durch aus Vorteile bringen für die MPU denk ich. Werd das wenn ich am PC mal bin abtippen oder abfotografieren.
 
Hallo Postmaschine,

Hab heute das Schreiben von meiner Bewährungshelferin abgeholt und das ist umfangreicher und klingt mMn sehr gut und könnte mir durch aus Vorteile bringen für die MPU denk ich. Werd das wenn ich am PC mal bin abtippen oder abfotografieren.

das klingt doch schon mal gut. Ja, bitte stelle es mal hier ein.

Zu der Frage warum ich die Langzeit Therapie abgebrochen habe ... ich kann ja dazu nur sagen wie es war. Bei der ersten hatte ich nach einer oder 2 Wochen dort einen Rückfall. Die Trennung von meiner damaligen Freundin lag mir damals noch schwer im Magen und ich zerbrach mir noch oft dar+ber den Kopf. Ich erzählte dort täglich in der Visite von Suchtdruck,worauf nur die Frage kam wie dieser ausglöst wird. Nach dem Rückfall war meine Motivation irgendwie dahin.
Bei der 2ten trennte ich mich im Ausgang mit meinem Zimmerkollegen von der Gruppe,was nicht erlaubt war und fuhren zum Hbf,weil er dort seine Frau treffen wollte. Wir wurden gesehen von Patienten die schon länger dort waren,die verpetzten uns und es wurde danach ein riesen Drama gemacht mit Aussprache,Bericht schreiben darüber usw. Ich fühlte mich so beengt und wie ein Kleinkind behandelt, das ich mich da sehr hineinsteigerte und das Ganze den abbrach. Im Nachhinein dachte ich mir auch,ich hätte das nicht so ernst nehmen sollen und die Therapie evtl machen sollen,schaden hätte es nicht können.
Das wäre so in etwa meine Antwort darauf.

Entschuldige, aber ich muss jetzt noch einmal zurückfragen (habe leider nicht mehr alles im Kopf): Steht denn von den abgebrochenen Therapien überhaupt etwas in deiner Akte?

Ich hab gerade nochmal die ganzen Befunde durchgeschaut,zwecks Drogenkonsum. Also in dem einen von 2009 steht es drin,auch als Diagnose 'schädlicher Substanzenmissbrauch'.
In ein paar Befunden von 2012 steht es auch indirekt,zB das ich im Aufnahmegespräch gesagt habe das ich dien letzten 2 Tage Cannabis und Amphetamine konsumiert habe. Ich möchte auch sagen das es irgendwo mal als Diagnose richtig angegeben war.
Deshalb bin ich etwas verunsichert wie ich reagieren soll,falls die Frage kommt ob ich in der Vergangenheit schon mal Drogen konsumiert habe.

Im Moment sehe ich erstmal nicht, warum der GA dich nach Drogenkonsum befragen sollte. :smiley2204:

Zu der Nachhol Stunde bei der Cartias wäre ich eigentlich am Donnerstag gegangen,die Dame war aber krank,nun ist der Termin am 21.April.
Eine Bescheinigung von der SHG könnte ich haben ja,nur stellt sich für mich die Frage ob das überhaupt sinnvoll wäre,da ich ja nur 10 oder vllt 12 vorweisen kann. Das wirft doch für den GA dann wieder die Fragen auf,warum ich erst im Februar 2016 diese SHG besucht habe. Was meinst du dazu?

Ja, natürlich könnte es so aussehen das du die SHG "nur" wegen der MPU besuchst (wenn du die Bescheinigung abgibst).

Vllt. ist es besser du berichtest dem GA nur davon. Anhand von Rückfragen könntest du ihm ja erzählen was ihr in den Sitzungen macht und inwiefern sie dir bei deiner AB hilft.
 
Hallo Nancy!

Das Schreiben füge ich dem Post hier nach an.

Ja,indirekt steht etwas von meiner abgebrochenen Thera in meiner Akte. Da ich desöfteren bei der Fsst war und offen mit der Dame gesprochen habe,unter anderem auch das ich einen 'Rückfall' hatte und denächst zur 3 monatigen Therapie ging. Daher weiß der GA an sich schon,das ich bereits mal mindestens eine Langzeit gemacht habe.

Also ich werde mir die Bescheinigung von der SHG zumindest davor erstmal aushändigen lassen,ob ich sie dann auch mitnehme,muss ich mir noch überlegen da es halt schon etwas merkwürdig aussieht,da ich dort seit dem 17.Februar dabei bin.

Hat hier jemand Erfahrung mit Finanzierung seiner MPU übers Jobcenter? Mir wurde das schon mal angeraten durch meine Bewährungshelferin,da einer ihrer Mandanten dies finanziert kriegt. Ich hatte bei meinem letzten Termin im Mai meine Arbeiterin dort gefragt ob das denn möglich wäre,sie meinte darauf direkt Nein,da es Eigenverschulden ist. Als ich letzte Woche nochmals bei meiner BH war, breichtete ich ihr das und sie meinte direkt ich solle mir dort keinen Bären aufbinden lassen, da sie momentan wieder 2 Klienten hat, die wirklich ALLES finanziert kriegen. Es wurde jede Kleinigkeit bezahlt, Passbild,Sehtest,Vorbereitungskurs für 535€,Abstinenznachweise und die MPU an sich.
Ob das möglich ist diese Beträge wieder zurück erstattet zu bekommen im Nachhinein? Da es ja schon eine Stange Geld ist, auch wenn es mit einem komischen Gefühl ist,da es das Geld 'anderer' ist.

Und noch eine Frage ... es wurde mir schon oft angeraten eine ambulante Psycho-/Gesprächstherapie zu machen,wovor ich bisher ein wenig 'Angst' bzw Zweifel hatte,aber mittlerweile denk ich bereit dazu bin. Ich wollte mir dazu demnächst einen Termin geben lassen bei einer Stelle in unserer Stadt. Meint ihr das könnte mir für die MPU förderlich sein oder eher sogar im Gegenteil, da man mir so ein Strick drehen könnte,das ich ja noch gar nicht wirklich stabil bin und vieles noch nicht verarbeitet habe?

 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Postmaschine,

da muss ich Harley schon recht geben, "stets bemüht" könnte in die falsche Richtung verstanden werden. Allerdings ist die zusammenfassende Beurteilung durchaus positiv zu sehen.

Ja,indirekt steht etwas von meiner abgebrochenen Thera in meiner Akte. Da ich desöfteren bei der Fsst war und offen mit der Dame gesprochen habe,unter anderem auch das ich einen 'Rückfall' hatte und denächst zur 3 monatigen Therapie ging. Daher weiß der GA an sich schon,das ich bereits mal mindestens eine Langzeit gemacht habe.

Gut, dann wird es auch zur Sprache kommen und da ist die Wahrheit sicher das beste Mittel.

Also ich werde mir die Bescheinigung von der SHG zumindest davor erstmal aushändigen lassen,ob ich sie dann auch mitnehme,muss ich mir noch überlegen da es halt schon etwas merkwürdig aussieht,da ich dort seit dem 17.Februar dabei bin.

Mitnehmen solltest du sie auf jeden Fall; ob du sie dann aber auch abgibst käme auf den Verlauf des Gutachtergespräches an...

Hat hier jemand Erfahrung mit Finanzierung seiner MPU übers Jobcenter? Mir wurde das schon mal angeraten durch meine Bewährungshelferin,da einer ihrer Mandanten dies finanziert kriegt. Ich hatte bei meinem letzten Termin im Mai meine Arbeiterin dort gefragt ob das denn möglich wäre,sie meinte darauf direkt Nein,da es Eigenverschulden ist. Als ich letzte Woche nochmals bei meiner BH war, breichtete ich ihr das und sie meinte direkt ich solle mir dort keinen Bären aufbinden lassen, da sie momentan wieder 2 Klienten hat, die wirklich ALLES finanziert kriegen. Es wurde jede Kleinigkeit bezahlt, Passbild,Sehtest,Vorbereitungskurs für 535€,Abstinenznachweise und die MPU an sich.
Ob das möglich ist diese Beträge wieder zurück erstattet zu bekommen im Nachhinein? Da es ja schon eine Stange Geld ist, auch wenn es mit einem komischen Gefühl ist,da es das Geld 'anderer' ist.

Ich fürchte da ist rückwirkend nicht mehr viel zu machen. Ich weiß von ein oder zwei Fällen in denen die Jobbörse die MPU bezahlt hat, bei denen die Klienten eine feste Arbeitszusage vorweisen konnten, sobald sie die MPU bestanden und somit einen FS hatten. Das trifft wohl auf Berufszweige zu in denen eine Vermittlung in andere Bereiche eher schwierig ist (bspw. bei Kraftfahrern).
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Und noch eine Frage ... es wurde mir schon oft angeraten eine ambulante Psycho-/Gesprächstherapie zu machen,wovor ich bisher ein wenig 'Angst' bzw Zweifel hatte,aber mittlerweile denk ich bereit dazu bin. Ich wollte mir dazu demnächst einen Termin geben lassen bei einer Stelle in unserer Stadt. Meint ihr das könnte mir für die MPU förderlich sein oder eher sogar im Gegenteil, da man mir so ein Strick drehen könnte,das ich ja noch gar nicht wirklich stabil bin und vieles noch nicht verarbeitet habe?

Das könnte zum jetzigen Zeitpunkt schwierig werden. Bei einer MPU sollten laufende Gesprächstherapien, die unmittelbar mit den Auffälligkeiten zusammen hängen, abgeschlossen sein, da hier wirklich von fehlender Stabilität ausgegangen werden kann solange die Therapie noch läuft. Das ginge wohl bestenfalls mit Therapiegesprächen die einen sogenannten "Nachsorgecharakter" haben. Das würde bedeuten das die MPU erstmal zurückzustellen wäre (was ich persönlich nicht soo schlecht fände), wenn du der Meinung bist das es doch besser wäre....

Darum ja auch mein Rat mal einen VP aufzusuchen um dir eine fachliche Einschätzung geben zu lassen, wie hoch deine Chancen momentan sind.
 
Naja, es ist ein sehr allgemein gehaltenes Schreiben und ersetzt natürlich keine individuelle Therapie...
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Was hat sich denn hierdurch noch ergeben?

"Die Schulung besteht aus [....] einer Einzelberatung zur weiteren Klärung notwendiger Schritte nach der Schulung."
 
Morgen um 9 ist es dann soweit,die Aufregung steigt so langsam ..... ich werde glaub ich der glücklichste Mensch auf Erden sein wenn ich das ganze mit einem positiv hinter mir habe!
 
Da kann ich dir jetzt nur noch viel Glück wünschen und hoffen, dass du dich, nach deiner MPU, mal wieder melden wirst...:smiley138:
 
So, bin gerade raus beim TÜV uns bin ziemlich hin und her gerissen.
Ich kam zu erst ziemlich zügig beim Psychologen dran. Ich hab 1 1/2h gesprochen und sie gab mir zum Schluss ein positiv. Ich gab bei ihr ein Kurz Entlassungsbrief von meiner aller ersten Entgiftung 2012 ab.
Danach hätte ich Freuden Sprünge machen können....kurz gewartet, dann zum Arzt. Dieser war mir nicht ganz so sympathisch.
Er sah diesen Entlassungsbrief den ich abgab und fragte genauer nach dazu. Ich sagte das ich zuletzt 2014 dort kurzzeitig war und er wollte eine Schweigepflicht Entbindung. Drauf stand die Daten für diese beiden Aufenthalte.
Ich hab Angst, falls die anderen Aufenthalte jetzt auch angefordert werden, dass etwas wegen Drogen raus kommt? Bei ihm habe ich gesagt das ich mit Drogen kein Kontakt hatte.
Was meint ihr passiert falls etwas zwecks Drogen raus kommz?
Dürfen alle Aufenthalte angefordert werden oder nur die, die auf der Entbindung angegeben sind?
weil bei diesen stand möchte ich sagen nichts von Drogen.
 
Hallo Postmaschine,

Dürfen alle Aufenthalte angefordert werden oder nur die, die auf der Entbindung angegeben sind?

mE nur die, für die du die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hast.

Was meint ihr passiert falls etwas zwecks Drogen raus kommz?

Darüber möchte ich keine Vermutung äußern, denn im Endeffekt würde ich nur raten inwieweit sich das auf das Ergebnis deiner Alkohol/Aggressionsfragestellung auswirken würde.

So schwer es auch fällt, jetzt bleibt erstmal nur das Abwarten was weiter passieren wird...
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