TF mit 2 Promille

xirtic

Neuer Benutzer
Hallo an Alle,

habe mich eben erst ganz neu angemeldet, obwohl ich die letzten Tage hier schon ein paar mal gelesen habe. Bevor ich auf meine persönliche Situation im Detail eingehe, möchte ich zuerst ein aufrichtiges Dankeschön an alle die sich hier aktiv beteiligen sagen. Euer Engagement ist außerordentlich und alles andere als selbstverständlich. Also, vielen vielen Dank, Ihr seid echt toll!

Und dann habe ich in einem älteren Thread hier gelesen, dass Nancy auf die "guten Fragebögen" verwiesen hat. Der Link dazu führt jedoch in einen passwortgeschützten Bereich: http://mpu-vorbereitung-online.com/...aysprune=-1&sort=voteavg&prefixid=&order=desc

Ich hätte mir das gern erstmal durchgelesen bevor ich mit der Beantwortung meines Fragebogens beginne. Kann mir jemand weiterhelfen und sagen, wo ich diese guten Fragebögen einsehen kann. Die Suchfunktion hat mich leider nicht zum Ziel geführt.

Vielen Dank
Xirtic
 
Willkommen im Board.

Also auf den Link kann ich auch nicht zugreifen.

Musterfragebögen geben quasi auch nur einen Überblick darüber wie es aussehen kann. Dennoch ist verständlicherweise jeder Bogen anders und auf die jeweilige Situation bezogen.

Also ein übernehmen von Inhalten bringt eh nicht.

Wenn du möchtest kannst du ja mal grob deinen Fall schildern und mal mit dem Profilfragebogen anfangen.

LG
 
Hallo nochmal,

ok, also mal mein Profilfragebogen:

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 178 cm
Gewicht: 75
Alter: 47

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 03.02.2019
BAK: 2,04
Trinkbeginn: ca. 21:00 Uhr
Trinkende: ca. 03:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 04:11 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: Bis 28.06.2020

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Wurde eingezogen
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: ----

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Jein (ein gelöschter Eintrag von 1991 – Entzug der Fahrelraubnis 6 Monate)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ?

Bundesland
:
Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: Seit der TF mit einer Ausnahme. Halbes Glas Sekt am 31.03.2019, der 50 Geburtstag meines Bruders

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Ja, bereits 3x abgegeben (6 wurden gefordert)
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Einmaliges Beratungsgespräch bei TÜV und werde ab neuem Jahr 9 Termine zur Intensivberatung dort wahrnehmen
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Nach Einsicht meiner Führerscheinakte befindet sich in dieser nur der aktuelle Vorfall, keine weiteren Eintragungen. Jedoch befindet sich am Anfang ein Vermerk, dass am 06.12.1990 die Fahrerlaubnis erteilt wurde und diese vom 17.04.1991 bis 16.11.1991 wieder entzogen wurde. Kein Vermerk darüber warum, wieso, oder irgendwas



Und meine Trunkenheitsfahrt:

Es war Samstag Abend im Februar. Ich war am Abend noch einkaufen und anschließend noch kurz bei meinem Bruder. Bin aufgrund meiner chronischen Nebenhöhlenentzündung meißtens erst am Abend einkaufen gegangen, da es dann ruhiger war. Nachdem ich bei meinem Bruder gegangen war, bin ich noch in die Stadt gefahren um einen Döner zu essen. Dort traf ich einen türkischen Freund, ehem. Klassenkamerad. Wir unterhielten uns eine Weile auf der Straße. Es war jedoch sehr kalt auf der Straße und wir hatten uns lange nicht gesehen. Wir beschlossen auf ein Bier in die nächste Wirtschaft zu gehen. In der Kneipe war dann eine Faschingsparty und es war echt lustig dort. Nachdem das erste Bier seine Wirkung zeigte, fasste ich den spontanen Entschluss länger zu bleiben und später mit dem Taxi nach Hause zu fahren. Im Verlauf des Abends traf ich dort auch noch einen weiteren alten Kumpel, der mittlerweile in der Schweiz wohnt. Er war anscheinend nur in in der Stadt weil sein Sohn 18 Jahre alt wurde. Der hat mir dann einen Whiskey-Cola Longdrink spendiert. Und ich spendierte ihm dann auch wieder einen zurück. Über den Abend hinweg habe ich, wenn ich mich richtig erinnere, 5 Bier und 4 oder 5 Whiskey-Cola Longdrinks getrunken. Irgendwann war es dann nach drei Uhr in der Nacht und ich habe versucht ein Taxi zu rufen. Aber aufgrund des Faschings haben die Taxi-Unternehmen nicht mal abgehoben. Nachdem dann so gut wie alle Leute weg waren und ich alleine da stand, hab ich mir in meinem Suff gedacht, dass ich die vermeintlich kurze Strecke (ca. 6 km) schon noch heimfahren kann. Ich hatte schon gemerkt, dass ich ziemlich betrunken war. Aber die Straßen waren menschenleer und da dachte ich wenn ich schön langsam fahre, würde das schon gehen. Auf halber Strecke hat mich dann die Polizei angehalten. Blutalkohol nach Blutentnahme waren 2,04 Promille. Wie ich im Nachhinein erfuhr und auch in der Führerscheinakte so steht, ist mir jemand hinterher gefahren und hat die Polizei gerufen, da ich Schlangenlinien fuhr.

Ist das so ok für den Anfang?
LG
 
Ist das so ok für den Anfang?

Defintiv ok für den Anfang!

Über den Abend hinweg habe ich, wenn ich mich richtig erinnere, 5 Bier und 4 oder 5 Whiskey-Cola Longdrinks getrunken.

Pack da noch ein bisschen was drauf, wenn ich das durchrechne bin ich bei knapp 1,4 Promille (mit 0,5l Bier angenommen)

Ich lebe abstinent seit: Seit der TF mit einer Ausnahme. Halbes Glas Sekt am 31.03.2019, der 50 Geburtstag meines Bruders

Ist denn da deine Planung die komplette Abstinenz? Oder wie kam es zu dem Zwischenfall? Ist die Abstinenz eher für die MPU?
Egal wie, da du ja mit AB in die MPU gehst, so solltest du dieses eine mal auch weglassen. Das wird als Abbruch der Abstinenz gewertet.

Wie du vermutlich selbst weist, ist 2 Promille schon eine Hausnummer, gerade wenn man damit noch einige Kilometer fährt. Das bedarf natürlich reichlich Training. Auch das weist du bestimmt schon.

Der Fragebogen hilft dir jetzt ein wenig dabei zu verstehen, wieso es dazu gekommen ist. Also wie hat sich die Alkoholgeschichte abgespielt, wie hat es angefangen das man auch mal gefahren ist wenn man getrunken hat, wie oft ist es passiert.. usw..

Einmaliges Beratungsgespräch bei TÜV und werde ab neuem Jahr 9 Termine zur Intensivberatung dort wahrnehmen

Etwas zu tun ist auf jeden fall eine gute Entscheidung. Diese Intensivberatung kenne ich nicht und kann daher auch nichts dazu sagen.

Auch ich hatte eine Beratung gemacht, aber das was mir im Endeffekt am meisten geholfen hat, waren die Foren und natürlich die ehrliche Auseinandersetzung in einer ruhigen Minute mit sich selbst.

Wenn du soweit bist begib dich doch mal an den Fragebogen und sonst stell einfach Fragen die dir auf der Seele liegen.

LG Ratsucher
 
Hallo Ratsucher,

danke für Deine schnelle Antworten. Ich komme mit dem mehrfachen zitieren noch nicht zurecht, deswegen zitiere ich Dich mal frei Hand.

Pack da noch ein bisschen was drauf, wenn ich das durchrechne bin ich bei knapp 1,4 Promille (mit 0,5l Bier angenommen)
Wie komst Du zu dem Schluß? Wenn ich z.B. mit dem Promillerechner von hier https://promillerechner.net/ rechne komme ich da locker hin. Dort gibt es keine Longdrinks zum auswählen, aber wenn ich 5 Bier 0,5l und 4 kleine Whiskey auswähle, ist das Ergebnis 2,18 Promille. Wenn ich es mit 4 großen Whiskey rechne, kommt 2,89 Promille rauß. Stimmt die Berechnung dort nicht?

Ist denn da deine Planung die komplette Abstinenz? Oder wie kam es zu dem Zwischenfall? Ist die Abstinenz eher für die MPU?
Egal wie, da du ja mit AB in die MPU gehst, so solltest du dieses eine mal auch weglassen. Das wird als Abbruch der Abstinenz gewertet.

Naja, ich war die ersten Wochen wie paralysiert und beim Abstinenznachweis (Beginn Juni), den ich beim TÜV mache, habe ich das auch so gesagt glaube ich. Genauso wie bei dem Beratungsgespräch. Das war evtl. ein Fehler. Aber wenn ich die MPU auch dort mache, kann ich davon ja jetzt nicht mehr abweichen, oder? Das letzte mal als ich dort war, hab ich festgestellt, dass dort auch MPU gemacht wird. Evtl. sogar von den gleichen Leuten?

Auch ich hatte eine Beratung gemacht, aber das was mir im Endeffekt am meisten geholfen hat, waren die Foren und natürlich die ehrliche Auseinandersetzung in einer ruhigen Minute mit sich selbst.
Ich denke auch, dass Ihr mich weiter bringt, als solch eine Beratung. Aber nachdem schon viel Geld kaputt ist (ich wurde zu 5500 Euro Strafe verdonnert, Anwalt über 1000 Euro (der nix brachte), Abstinenznachsweis 500 Euro, Beratung 100 Euro) kommts auf das auch nicht mehr an. Und ich erhoffe mir, dass das eine positive Wirkung hat. Auch wenn das prinzipiell nicht so sein sollte.... :(


Wo finde ich denn den Fragebogen? Hab bisher nur den Profilfragebogen entdeckt. Kannst Du mich da hinstubsen?


Und dann hätte ich auch gleich noch eine Frage, zu meinem Eintrag von 1991. Damals hatte ich 1 Promille und weil der Führerschein neu war, wurde er mir ein halbes Jahr entzogen. Es galten ja auch noch andere Grenzwerte. Ich musste einen Nachschulungskurs machen, jedoch hatte der keine Prüfung. Danach bekam ich den Führerschein wieder. Die nette Dame auf der Führerscheinstelle sagte zu mir, "...das ist ja so lange her, da wissen selbst wir nicht mehr, was da damals war...". Ich würde das gerne bei der MPU und auch bei den Intensivvorbereitung nicht thematisieren wollen. Wie soll ich damit umgehen, hast Du mir hier schon mal einen Tipp. Ich hab schon mal im Internet gesucht. Nach aktueller Rechtsprechung kann der Führerschein z.B. auch wegen einer Straßenverkehrsgefährdung entzogen werden. Nun bin ich am überlegen, ob dies als Notlüge in Frage kommen würde. Ich muss ja damit rechnen, dass ich darauf angesprochen werde. Auch wenn sonst nichts mehr in meiner Akte darüber steht. Fände halt einen (grob) fahrlässigen Fahrstil als Fahranfänger unverfänglicher, als einzuräumen, dass da schon mal was war. Auch wenn das schon so lange her ist.


LG Xirtic
 
Hallo xirtic,

willkommen im Forum :smiley138:

Und dann habe ich in einem älteren Thread hier gelesen, dass Nancy auf die "guten Fragebögen" verwiesen hat. Der Link dazu führt jedoch in einen passwortgeschützten Bereich: http://mpu-vorbereitung-online.com/...aysprune=-1&sort=voteavg&prefixid=&order=desc

Ich hätte mir das gern erstmal durchgelesen bevor ich mit der Beantwortung meines Fragebogens beginne. Kann mir jemand weiterhelfen und sagen, wo ich diese guten Fragebögen einsehen kann. Die Suchfunktion hat mich leider nicht zum Ziel geführt.

Leider gibt es durch unseren Umzug zu einer neuen Forensoftware (die vorherige war EOL) die Funktion der "guten Fragebögen" nicht mehr, da diese nicht mehr mit * bewertet werden können :( Wir Moderatoren sind darüber auch nicht gerade erfreut...
Sobald ich die Zeit dafür finde, werde ich aber mal einen Thread mit solchen Bögen zusammenstellen und als jeweiligen Link einfügen.

Hier noch der Link zum..

Fragebogen für eine Alkohol-MPU
 
Wie komst Du zu dem Schluß? Wenn ich z.B. mit dem Promillerechner von hier https://promillerechner.net/ rechne komme ich da locker hin. Dort gibt es keine Longdrinks zum auswählen, aber wenn ich 5 Bier 0,5l und 4 kleine Whiskey auswähle, ist das Ergebnis 2,18 Promille. Wenn ich es mit 4 großen Whiskey rechne, kommt 2,89 Promille rauß. Stimmt die Berechnung dort nicht?

Ich bin kein großer Fan von Online Promillerechnern. Ich selbst nutze zum nachrechnen die Widmark Formel. Einfach mal Google fragen.

Du musst ja bedenken, dass du nicht sämtlichen Alkohol aufnimmst. Dann kommt hinzu, dass du auch während des trinkens Alkohol abbaust.
Bei jemandem, der es "gewohnt" ist größere Mengen Alkohol zu trinken liegt die Abbaurate schon eher bei 0,15 - 0,2 pro Std.

Wenn du also 6 Std getrunken hast, so hast du allein in der Zeit bis ca. 1 Promille wieder abgebaut, die du entsprechend an Menge wieder obendrauf rechnen musst.
Dies tun die Meisten Promillerechner im Netz nicht.

Das letzte mal als ich dort war, hab ich festgestellt, dass dort auch MPU gemacht wird. Evtl. sogar von den gleichen Leuten?
Willst du die Gefahr gegen Null minimieren, gehe einfach in ein anderes Institut nachdem du die AB abgeschlossen hast. Mir ging es auch eher darum, dass du dir Gedanken machen sollst ob du wirklich den Rest deines Lebens dem Alkohol Nein sagen willst. Oder ob du dir eventuell mal Gedanken zu KT gemacht hast.
Aber wenn du mit AB in die MPU gehst, so bleibe ich bei der Aussage dies definitiv nicht im Gespräch zu erwähnen.

LG
 
Ich gebe dir noch ein Beispiel für die Alkoholberechnung, welches mir sehr geholfen hat als ich es gelesen habe.

Ein Erwachsener Mann mit grob 80kg baut mit einem großen Bier 0,5l bis zu 0,32 Promille auf. Das ist die Maximalmenge.
Geht man jetzt davon aus, dass nur 60 - 90% aufgenommen werden, also sagen wir mal 75%, so sind es schon nur noch 0,28.

Jetzt baut der Mensch auch noch Alkohol ab. Wie schon gesagt sind es im Durchschnitt 0,15 / Stunde.

Trinkt jetzt dieser 80 Kilogramm schwere man über 8 Stunden, jede Stunde ein großes Bier, so ist er am Ende der 8 Std gerade mal bei knapp über 1 Promille.
Und solche Faktoren wie gut gegessen, schlecht gegessen usw. spielen da eine untergeordnete Rolle.

Soll heißen, die Gutachter wissen um solche Faktoren.
Rechne also immer ein bisschen zu viel als zu wenig. Damit ein Erwachsener Mann auf 2 Promille kommt ist ums salopp zu sagen, schon einiges an Brühe nötig. Manchmal merkt erinnert man sich vielleicht nicht an jedes Bier, somit lieber 1 - 2 mehr angeben.

LG
 
Hallo zusammen,

ich habe mir die Widmark-Formel (https://de.wikipedia.org/wiki/Blutalkoholkonzentration#Widmark-Formel)
nun angesehen und rechne wie folgt:

Alkoholberechnung des Getränks: A (Masse des Alkohols) = V (Getränk in Milliliter) * p (Dichte von Alkohol) * e (Alkoholvolumenanteil)

1 Bier (500ml) 5% Volumenanteil Alkohol = 20g Alkohol

Um rauszukriegen wieiviel Volumenanteil ein Whiskey-Cola hat, habe ich eine Dose JackDaniels-Cola mir angesehen. Dort ist der Volumenanteil mit 10% angegeben

1 Longdrink (200ml) 10% Volumenanteil Alkohol = 16g Alkohol (200ml * 0,10 Volumenanteil * 0,8 Dichte von Alkohol)

5 Bier a 20g Alkohol + 4 Longdrinks a 16g Alkohol = 164g Alkohol Gesamtmenge

BAK = 164g Alkohol / (75kg Körpergewicht * 0,7 Verteilungsfaktor im Körper beim Mann) = 3,12 Promille

Abbaurate: 0,15 Promille pro Stunde * 6 Stunden = 0,9 Promille

So komme ich auf einen BAK nachts um drei von: 3,12 Promille - 0,9 Promille = 2,12 Promille


Wäre lieb wenn das jemand nochmal nachrechnen oder bestätigen kann. Wenn ich jetzt keinen grundsätzlichen Fehler bei der Widmark-Formel gemacht habe, stimmt der Wert doch sogar ziemlich genau mit der Trinkmenge überein, oder?

LG
 
Hallo,


Ist nicht mehr verwertbar, du musst nichts dazu sagen, die Frage wird deshalb von Seiten des Gutachters nicht kommen.

LG nobby

Hi :)

prinzipiell ist mir das klar, dennoch wäre ich gern vorbereitet. Mir geht es auch um die Intensiv-Vorbreitung. Ich möchte einfach nicht zum stottern anfangen wenn ich darauf angesprochen werde. Auch wenn das prinzipiell nicht mehr verwertet werden darf. Soviel Hobby-Psychologe sind wir doch alle, dass wenn die Frage kommen sollte und man nicht direkt eine schlüssige Antwort weiß, oder sich darauf beruft, dass das nicht verwertet werden darf, beim Gutachter irgendwas hängen bleibt. Ob er das jetzt verwerten darf oder nicht. Ich denke ihr versteht was ich meine. Ich würde mich einfach wohler fühlen, wenn ich mir da eine plausible Antwort vorher zurecht gelegt hätte. Deswegen wäre ich froh wenn ihr da vielleicht eine gute Idee habt.

LG
 
Ja deine Formel passt schon so, und es ist auch gut gerechnet.

Das Problem was ich da immer habe sind Longdrinks.

Ich kenne beispielsweise bei uns in der Umgebung niemanden der einen Jacky Cola mit 2 oder 4cl trinkt.
Die Mischungen belaufen sich da schon eher auf 30/70 also bei einem 0,5l Becher können das gut und gerne mal 150ml sein.

Ich rechne für die MPU immer mit Standards

Von der errechneten Blutkonzentration müssen zwischen 10 % und 30 % abgezogen werden, da der Alkohol nicht vollständig aufgenommen wird. Als stündlicher Abbauwert ist ein Wert zwischen 0,1 ‰ und 0,2 ‰ anzunehmen. In der forensischen Literatur geht man auch von einer Abbaurate von ca. 0,15 ‰ aus.

Und beim Bier habe ich mich vertan weil ich bei uns mit 4,8 rechne. Also sind es bei dir 5 Bier = 0,36 x 5 = 1,8 - 20% = 1,44 … dann Minus die 0,15 x 5 = 0,75
Also hast du ca. 0,69 Promille nur vom Bier am Ende.

Der Rest muss dann vom Whiskey kommen.

Also Rechnet man Rückwärts:

(2,02 - 0,69)Promille = X / (75kg Körpergewicht * 0,7 Verteilungsfaktor im Körper beim Mann) =

X = 1,33 * 75 * 0,7
X = 69,8 g

Jetzt genauso mit der anderen Formel.

Also:
A = V * p * e
A / ( p * e) = V

V = 69,8 / ( 0,8 x 0,49 )
V = 178 ml also 17,8cl

Somit komme ich da bei normalen Mischungen wie sie der Gutachter kennt so ca. auf 8 bis 9 "kleine" oder eben 4 5 Gute.

Jetzt kommt aber wieder der Faktor von Oben.. also dass du wieder die Zeit abziehen musst usw... denn offiziell hast du ja auch für 2,9 Promille an Menge getrunken, da du ja wieder abgebaut hast.

Also lange rede, kurzer Sinn... Schlag lieber ne Schippe drauf als es zu verharmlosen. Dann lass es "echt gute Mischungen" gewesen sein im Gespräch.

LG
 
Aber noch als Anmerkung. So wie du es gemacht hast mit dem ausrechnen... Nimm einen DIN A4 Zettel, rechne Handschriftlich aus wie du auf deine Promille gekommen bist und im Gespräch kannst du es vorzeigen.
Im Endeffekt geht es darum, dass du dich damit beschäftigt hast. Sowas sehen die GA´s verständlicher weise gerne.

Niemand wird dich im Endeffekt wegen 1 Bier oder einem Jacky Cola zu wenig durch die MPU fallen lassen.

Es geht darum zu begreifen, wie trinkfest man schon sein muss um bei 2+ Promille noch in der Lage zu sein ein Auto mehrere Kilometer zu bewegen, wo doch andere bei der Hälfte schon der Kloschüssel "ROLF" zubrüllen.

LG
 
oviel Hobby-Psychologe sind wir doch alle, dass wenn die Frage kommen sollte und man nicht direkt eine schlüssige Antwort weiß, oder sich darauf beruft, dass das nicht verwertet werden darf, beim Gutachter irgendwas hängen bleibt. Ob er das jetzt verwerten darf oder nicht.

Er bekommt es nichtmal mehr zu Gesicht. Er wird davon schlicht und ergreifend nichts wissen. Die Akte ist bereinigt wenn er sie bekommt.

Also wenn du ihn nicht von dir aus drauf ansprichst brauchst du dir keine Gedanken machen ob der es im Hinterkopf haben könnte
 
Deine Formelberechnung muss ich mir nochmal in Ruhe genau ansehen. Komme auf die schnelle noch nicht ganz mit, aber verstehe schon was Du sagen willst.

Bezüglich der Führerscheinakte habe ich gerade nochmal nachgesehen und bin nun sehr erschrocken. Das angehängte Bild ist die erste Seite meiner Führerscheinakte und wenn ich mir die Zeile mit dem Entzug ansehe, dann ist dort als Grund 316 angegeben.

Eine kurze Recherche auf dieser Seite: https://www.anwalt-wegener.de/rechtsgebiete/fuehrerscheinrecht.html führt folgendes zutage:

§ 316 StGB "Trunkenheit im Verkehr"

Na ganz toll! Und dann erzählt mir die Dame auf der FSST dass sie selber nicht wüßten warum das damals war :(

So ein Mist. Kann ich da irgendwas machen?

Und kann ich sowas vertraunensvoll mit dem Verkehrspsychologen in dem Intensivkurs besprechen? Wohl eher nicht oder?
 

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Und nochmals... Stellst du deinen Antrag auf wiedererteilung so wird die Akte bereinigt werden.
Dann wird nurnoch dein aktuelles vergehen dort stehen.

Der gutachter bei der mpu weiß also zu 100% nichts von einem bald 28 Jahre altem Vergehen..
 
Auf das kann und will ich mich ehrlich gesagt nicht verlassen. Ich habe im Internet jetzt schon mehrfach gelesen, sogar von ehemaligen Gutachtern, dass die Behörden das oft versäumen. Ein ehem. Gutachter schrieb, dass ihm das einen "Knoten im Kopf gemacht hat", wenn der MPU'ler sagte da war noch nie was und er es dann laß und eigentlich nicht verwerten durfte. Sorry, aber dafür ist das alles ja viel zu wichtig als das ich mich da einzig auf die Hoffnung verlassen kann.

Ich denke ich ruf da morgen mal an und wenn die mich abblitzen lassen werde ich wohl oder übel einen Termin bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht machen müssen, wenn mir nichts besseres einfällt....

EDIT: Gerade nochmal schnell recherchiert und das hier gefunden. Ähnlicher Fall und das Landratsamt "verweigert" die Löschung. Denke da kann ich wohl gleich zum Anwalt gehen :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann deine Verunsicherung ja ein wenig verstehen, die MPU ist eine stressige Veranstaltung und beinhaltet viele Dinge, die Neu sind für die jeweilige Person.
Bei dem Fall den du verlinkt hast ist auch deutlich die Rede davon, dass es nicht rechtens ist.

Als Bürger Deutschlands brauchst du ein bisschen Vertrauen in den Rechtsstaat. Ohne geht's kaum.

Die Reihenfolge ist immer noch die gleiche wie sie dir hier des Öfteren gesagt wurde.
Du stellst den Antrag auf Wiedererteilung deiner Fahrerlaubnis. Daraufhin wird eben diese Behörde deine aktuellen Registerauszüge herbestellen und durchgehen.
Folgend darauf machst du einen Termin mit einer, für dich zuständigen, Sachbearbeiterin im Verkehrsamt und bittest gleich um Akteneinsicht. Das ist ebenso ein Recht welches du hast.
Jetzt wird dir die Zeit gegeben die Akten anzuschauen, eventuell alleine oder direkt zusammen mit der Sachbearbeiterin. Daraufhin wird die Akte bereinigt. Also alle Einträge, bei denen die Frist abgelaufen ist, werden nun gelöscht!
Danach wird die bereinigte Akte an dein MPI versandt.

Ich verstehe auch gerade nicht so ganz, wieso du dir sooo einen Kopf um diese Vorfälle machst. Es handelt sich um Fahrten in Jugendzeiten, die meist noch als "Versuchsstatus" durchgehen bei Gutachtern. Du bist jetzt 47 Jahre alt, somit warst du damals ca. 20 Jahre.
Deine Situation damals unterscheidet sich wahrscheinlich Grundlegend von der heutigen.

Und im Endeffekt, so doof es klingen mag, ist dem Gutachter auch egal was du vorher alles schlimmes getan hast. Wichtig und fast ausschließlich entscheidend für die Prognose des Gutachters ist deine Auseinandersetzung mit allem, und was du daraus gelernt hast.

Du lebst jetzt Abstinent. Wenn die Gutachter merken, dass du intrinsisch dazu gelangt bist, so wirst du ihnen das erklären können und den gedanklichen Werdegang ihnen wiedergeben können. Stimmt die Motivation dahinter und hast du die passenden Vermeidungsstrategien erarbeitet um Rückfällen vorzubeugen, so wirst du auch ein positives Gutachten bekommen. Ganz abgesehen davon ob da ein 28 Jahre alter Eintrag steht oder nicht!

LG
 
Und ein gut gemeinter Rat zu diesem Satz:

Ich habe im Internet jetzt schon mehrfach gelesen, sogar von ehemaligen Gutachtern, dass die Behörden das oft versäumen.

Auch wenn wir zum Internet dazugehören, so sind wir doch "Live" mit dir am Kommunizieren. Das Internet ist vollgestopft mit Informationen und vermeintlichen Experten. Dazu kommen diejenigen die entweder ihre Produkte oder ihre Geisteswissenschaften für Geld verkaufen wollen.

Auf gut Deutsch: Willst du eine Antwort finden, die deinem momentanen Denken entspricht, so wirst du im Internet fündig.

Hat du einen Schnupfen und denkst du bist tot Krank, so wirst du bestimmt einen Eintrag im Internet finden, in welchem sich ein Schnupfen zu einer tödlichen Diagnose entwickelt hat.

So und nicht anders ist es leider auch beim Thema MPU. Auch ich musste das erst lernen und habe ewig Hoffnungen in die Juristische Seite gesteckt und gemeint, dadurch das niemand gesehen hat wie ich gefahren bin, kann mir keiner etwas nachweisen, "in dubio pro reo" und schon steht der liebe Ratsucher wieder mit beiden Beinen im Leben (sitzt im Auto).
Im Internet fanden sich hunderte Fälle die mich bestätigten, und genutzt hat es trotzdem nichts.

Informiere dich, dass ist gut! Aber übertreibe es nicht in der Hinsicht. Willst du genaue Informationen greife einzig und allein auf vertrauenswürdige Quellen wie die Bundesanstalt für Straßenwesen o.Ä.. Oder Kaufe dir für ca. 150 € die Beurteilungskriterien für Fahreignung. Kann ich jedem empfehlen der sich genau damit auseinander setzen möchte.

LG
 
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