magicMerlin
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Hallo, ich wurde im Januar diesen Jahres bei einer Verkehrskontrolle positiv auf Cannabis getestet. Die darauf folgende Blutuntersuchung ergab einen THC Wert von 2,1 ng/ml und einen THC-COOH Wert von 14ng/ml.
Außerdem geht aus meiner Akte bei der Faherlaubnissbehörde hervor daß ich Gelegentlich konsumiere, was auch der Fall ist. Selbstverständlich wurde bei mir eine MPU angeordnet um mir die Möglichkeit zu geben ein Trennungsvermögen nach zu weisen. Diese habe ich gestern bestritten, allerdings mit einem negativen Ausgang da es für die Prüfstelle und den durführenden Psychologen vollkommen unrealistisch ist bei gelegentlichem Konsum diesen von der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen.
Die Aussage war in etwa "alleine schon durch die Aktenlage seien Abstinenznachweise von einem Zeitraum von einem Jahr notwendig" um zu einem positiven MPU Ergebniss zu kommen.
Die Vorraussetzungen für ein positives Ergebniss beim Nachweis eines Trennungsvermögens erfülle ich nach eigener Einschätzung jedoch.
Nun zu meiner Frage, wie kann ich herausfinden ob, und wenn ja, welche Prüfstelle in München für die vorliegende Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde geeignet ist? Oder komme ich gar nicht um die Abstinenznachweise herum, und wenn ja, muss ich wirklich für diesen Zeitraum meine Fahrerlaubnis abgeben?
Außerdem geht aus meiner Akte bei der Faherlaubnissbehörde hervor daß ich Gelegentlich konsumiere, was auch der Fall ist. Selbstverständlich wurde bei mir eine MPU angeordnet um mir die Möglichkeit zu geben ein Trennungsvermögen nach zu weisen. Diese habe ich gestern bestritten, allerdings mit einem negativen Ausgang da es für die Prüfstelle und den durführenden Psychologen vollkommen unrealistisch ist bei gelegentlichem Konsum diesen von der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen.
Die Aussage war in etwa "alleine schon durch die Aktenlage seien Abstinenznachweise von einem Zeitraum von einem Jahr notwendig" um zu einem positiven MPU Ergebniss zu kommen.
Die Vorraussetzungen für ein positives Ergebniss beim Nachweis eines Trennungsvermögens erfülle ich nach eigener Einschätzung jedoch.
Nun zu meiner Frage, wie kann ich herausfinden ob, und wenn ja, welche Prüfstelle in München für die vorliegende Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde geeignet ist? Oder komme ich gar nicht um die Abstinenznachweise herum, und wenn ja, muss ich wirklich für diesen Zeitraum meine Fahrerlaubnis abgeben?