Bei gelegentlichem Konsum Trennungsvermögen durch Gutachten nachweisen oder Abstinenznachweise nötig?

magicMerlin

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Hallo, ich wurde im Januar diesen Jahres bei einer Verkehrskontrolle positiv auf Cannabis getestet. Die darauf folgende Blutuntersuchung ergab einen THC Wert von 2,1 ng/ml und einen THC-COOH Wert von 14ng/ml.
Außerdem geht aus meiner Akte bei der Faherlaubnissbehörde hervor daß ich Gelegentlich konsumiere, was auch der Fall ist. Selbstverständlich wurde bei mir eine MPU angeordnet um mir die Möglichkeit zu geben ein Trennungsvermögen nach zu weisen. Diese habe ich gestern bestritten, allerdings mit einem negativen Ausgang da es für die Prüfstelle und den durführenden Psychologen vollkommen unrealistisch ist bei gelegentlichem Konsum diesen von der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen.
Die Aussage war in etwa "alleine schon durch die Aktenlage seien Abstinenznachweise von einem Zeitraum von einem Jahr notwendig" um zu einem positiven MPU Ergebniss zu kommen.
Die Vorraussetzungen für ein positives Ergebniss beim Nachweis eines Trennungsvermögens erfülle ich nach eigener Einschätzung jedoch.
Nun zu meiner Frage, wie kann ich herausfinden ob, und wenn ja, welche Prüfstelle in München für die vorliegende Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde geeignet ist? Oder komme ich gar nicht um die Abstinenznachweise herum, und wenn ja, muss ich wirklich für diesen Zeitraum meine Fahrerlaubnis abgeben?
 
Hallo magicMerlin,

willkommen im Forum.
Die Vorraussetzungen für ein positives Ergebniss beim Nachweis eines Trennungsvermögens erfülle ich nach eigener Einschätzung jedoch.
Nun zu meiner Frage, wie kann ich herausfinden ob, und wenn ja, welche Prüfstelle in München für die vorliegende Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde geeignet ist? Oder komme ich gar nicht um die Abstinenznachweise herum, und wenn ja, muss ich wirklich für diesen Zeitraum meine Fahrerlaubnis abgeben?
Es wird keine "Prüfstelle" geben die anders verfährt, da sich die Gutachter alle an die gleichen Beurteilungskriterien und Begutachtungsleitlinien halten müssen...
think.gif

Ob bei dir "kontrolliertes Kiffen" infrage käme, ist ohne weiteres Hintergrundwissen schwer zu beantworten.
Allerdings spricht das hier...
Die Aussage war in etwa "alleine schon durch die Aktenlage seien Abstinenznachweise von einem Zeitraum von einem Jahr notwendig" um zu einem positiven MPU Ergebniss zu kommen.
eher dafür, dass es ohne AN nicht gehen wird. :smiley2204: Und ja, falls du AN für ein ganzes Jahr benötigst wird es auf die Abgabe der FE hinauslaufen...

Bitte fülle doch mal den Profilfragebogen aus.
 
FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 34

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz):
Seit meinem 18 Lebensjahr, gelegentlich schwankend zwischen 1-2 mal im Monat und 3-4 mal monatlich.
Datum der Auffälligkeit: 31.12.19

Drogenbefund
Blutwerte: THC 2,1 ng/ml, THC-COOH 14 ng/ml
Schnelltest: Positiv
Beim Kauf erwischt:
Nur daneben gestanden:

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt:
Verurteilt:
Strafe abgebüßt:

Führerschein
Hab ich noch: Ja (Frist für Gutachten läuft mitte Januar ab.)
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Zwischen 2012 bis 2014 erwerb von jeweils 4g Cannabis in 6 fällen.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann die zu begutachtende Person trotz des gelegentlichen Cannabiskonsums sowie der bekannten Verkehrsteilnehmer unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen?

Ist nicht (mehr) zu erwarten, dass die zu begutachtende Person auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder deren Nebenwirkungen führen wird, so dass dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist?

Bundesland:
Bayern

Konsum
Ich konsumiere noch: Ja
letzter Konsum: 6 Wochen

Abstinenznachweis
Haaranalyse: Am 23.12.19 selbst in Auftrag gegeben.
Urinscreen: Nein
Keinen Plan: Nein

Aufarbeitung
Drogenberatung: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: 23.12.19
Welche Stelle (MPI): AVUS München
Schon bezahlt?: Ja
Schon gehabt?: Ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: Keiner
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Steht noch aus

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
 
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