• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

BAK 1,46Promille Unfall Überschlag Sachschaden

PI_2020

Neuer Benutzer
Hallo Liebe Leute,

ich bin im Januar auf euch gestoßen und mir einige Themen seid dem angeschaut und würde gerne Wissen was ich zu befürchten habe.

Kurz zum Vorfall:
Im Dez. 2019 nach einer Vereins Weihnachtsfeier habe ich mich mit meinem PKWbÜberschlagen BAK 1,46Promille Sachschaden. Ich bin sehr froh, dass niemand Verletzt wurde.

Strafbefehl vom April:
60Tagessätze 40€
8Monate Sperrzeit ab 03.2020 rechtskräftig.
fahrlässig nach Paragraph 316, 69 und 69a
Führerschein von der Polizei beschlagnahmt entzogen Dezember 2019 Tat Tag.
Also 11Monate insgesamt Sperre.
Seit Dezember 2019: kein Alkohol
Hausarzt: seit Dez. monatlich Bluttests Leberwerte ( 2 Mon. fehlen wegen Corona) ich weiß zahlt nicht dachte aber besser haben als nicht.

Folgen:
Ich habe durch den Entzug des FS meine Job aufgeben müssen. Die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr hat meine Betrauung wiedderrufen.
Das Bedeutet, dass der FS und keine Tatsache einer persönl. Unzuverlässigkeit nachweisbar sind Vorraussetzungen für meinen Beruf ist.

Was muss ich erwarten?
Habe ich eine MPU zu erwarten die von der Führerscheinbehörde in Berlin aufgelegt wird? Ich weiß das es immer auf den Einzellfall ankommt aber worauf kommt es wirklich bzw genau an. Mir sind keine anderen schwer wiegen Verkehrsdelikte bzw Straftaten bekannt.
Wie komme ich am besten in Berlin an meine FS Akte dran um zu erfahren ob etwas anderes noch drin steht was negativ ausfallen könnte. Hätte sonst nichts außer ein Punkt mit Cellphone und vor 8 Jahren Rotlicht verstoß was mir einfällt. Gibt es einen Tipp?
Wie kann ich die Sperrzeitverkürzung am besten beantragen was gehört alles dazu. Benötigt man eine Bescheinigung der FS Behörde, dafür das es Auflagen gibt oder nach der Verhängte_Sperrzeitfrist es ausreicht den FS zu bekommen nach Neuerteilung ohne weitere konsequenz.
(Unbedenklichkeits Bescheinigung).

Habt ihr Erfahrungswerte, ob Betraute Angestellre ihre tätigkeiten wieder aufnehmen können oder muss damit gerechnet werden, das der Beruf am Nagel hängt?
Wie kann die Senstsverwaltung für Umwelt Verkehr... überzeugt werden, dass die persönl. Zuverlässigkeit vorhanden ist und das keine Gefahr für den Strassenverkehr ausgeht. Was kann ich tun um betrauter Prüfer wieder zu werden.

Ich habe die IVT-HÖ besucht und würde dort falls notwendig sogar mit den Verkehrstherapeuten arbeiten, damit ich den Behörden zweifel meiner Zuverlässigkeit und auch den Verdacht auf eine Alkoholabhängigkeit ausräumen kann.
Habt ihr da Erfahrungen bzw. weiß jemand wie man am besten vorgeht bei solch einer Situation? Gibt es andere Wege?

Ich habe alle Fahrerlaubnisklassen außer Bus gehabt bis zum entzug des FS.
Meine berufliche zukunft und sogar existenz steht an erster Stelle und nun auf höchster Kippe. Das macht es nicht unbedingt einfacher psychisch unbelastet zu bleiben. Also es lastet extrem es ist mit ein paar Worten nicht zu beschreiben.
Wege die zum Erfolg führen können jeden Hinweis usw. würde ich annehmen.
Ich wäre sehr glücklich darüber zu erfahren, ob es Erfahrungswerte dies bezüglich gibt. Es ist sehr unangenehm zu erfahren, das man den Behörden ausgeliefert ist und die Ermessens-Entscheidungen jedes einzelnen Angestellten oder Beamten der Zuständigkeit eines Einzelfalls lässt große Zweifel offen auf ein positives Ergebnis um den FS zu bekommen nach Neuerteilung oder wieder die Betrauung zu erlangen.

Habt ihr Erfahrungswerte ob Betraute Prüfer ihre tätigkeiten wieder aufnehmen können oder muss ich damit rechnen, das ich nie wieder in meinem Beruf arbeiten darf?
Wie kann die Senstsverwaltung für Umwelt Verkehr... überzeugt werden, das die Zuverlässigkeit vorhanden ist und das keine gefahr für den Strassenverkehr ausgeht. (KFSACHVGesetz)

Ich wäre sehr glücklich darüber zu erfahren, ob es Erfahrungswerte dies bezüglich gibt. Es ist sehr unangenehm zu erfahren, das man den Behörden ausgeliefert ist und die Ermessens-Entscheidungen jedes einzelnen Angestellten oder Beamten der zuständigkeit eines Einzelfalls lässt große Zweifel offen.

Ich wäre dankbar für jede Hilfe die kommt.

bleibt gesund
 
Hallo Pl_2020,

willkommen im Forum.

Deinen zweiten Thread habe ich geschlossen, da hier im Forum 1 User = 1Thread gilt :smiley138:

Bei einer BAK von 1,46‰ ist bei einem Ersttäter nicht mit einer MPU zu rechnen.

Bzgl. Sperrfristverkürzung kannst du schon mal hier hineinschauen: https://www.verkehrsrecht-mitte-ber...istverkürzung-unbedenklichkeitsbescheinigung/
Evtl. gibt es hier noch User mit praktischen Erfahrungen oder Tipps....
think.gif
 
Gute Frage, ich bin mir nicht wirklich sicher, ob 1,6 in Stein gehauen ist. Bei Unfall oder wenn man offensichtlich großen mist im verkehr macht, könnte ich mir auch vorstellen, dass zur Abklärung auch unter 1,6 eine angeordnet werden kann...schlussendlich aber Kaffeesatzleserei was ich grad betreibe
 
ab 1,6 in Berlin definitiv MPU

mit Unfall Sachschaden/Ersttäter/unter 1,46 promille ???

Nancy schreibt das keine MPU ansteht !

Rübezahl : eventuell doch MPU

Ich bin mir nicht mehr sicher was wohl stimmt. Verkehrstherpeut höchstwahrscheinlich ist mit MPU zu rechne.
Anwalt sagte mir erst ab 1,6 kommt es zu MPU.
Verstehe einfach nicht wieso es nicht konstruktiv feststeht wann MPU und wann nicht.
 
Hallo PI,
ich habe geschrieben, dass ich mir das vorstellen könnte, aber nicht weiß´.
Nancy schreibt, dass damit nicht rechnen sein muss.

Beide Aussagen tragen für mich ein gewisses Maß an Unsicherheit in sich...und ich denke das war der Zweck der formulierung...
 
Hätte sonst nichts außer ein Punkt mit Cellphone und vor 8 Jahren Rotlicht verstoß was mir einfällt. Gibt es einen Tipp?
Allein das sind bereits schwerwiegende Verstöße. Nur mal so am Rande.
Beides steht in der akte.

Auf eine Verkürzung der sperrfrist würde ich in dem Fall nicht setzen.
Warum? Wegen der bereits vorhandenen Einträge. Wärst du erstmalig in Erscheinung getreten, hätte man ggf mit viel Einsatz minimale Verkürzung raus schlagen können. So, sehe ich schwarz.

Wie kann die Senstsverwaltung für Umwelt Verkehr... überzeugt werden, dass die persönl. Zuverlässigkeit vorhanden ist und das keine Gefahr für den Strassenverkehr ausgeht. Was kann ich tun um betrauter Prüfer wieder zu werden.

Das solltest du die entsprechenden Verantwortlichen fragen. Da bist du hier an der völlig falschen Adresse leider.


"Sofern ein Verkehrsteilnehmer, dem wegen einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,6 Promille von einem Strafrichter die Fahrerlaubnis entzogen wurde, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei seiner Fahrerlaubnisbehörde beantragt, darf diese nicht ohne Vorliegen weiterer Gründe die Beibringung einer MPU anordnen. "

Auszug eines urteils vom Bundesverwaltungsgericht 2017.

Da du bereits zwei nicht unerhebliche Einträge hast, ist eine MPU recht wahrscheinlich würde ich mal vermuten. Sollt dem zuständigen Sachbearbeiter der zeitliche Abstand groß genug sein ( sofern keine sonstigen auffälligkeiten vorhanden), kann es durchaus sein, daß keine mpu nötig ist.
Das liegt im ermessen det fsst.

ab 1,6 in Berlin definitiv MPU
Das gilt Deutschlandweit und nicht nur in Berlin.

Anwalt sagte mir erst ab 1,6 kommt es zu MPU.
Verstehe einfach nicht wieso es nicht konstruktiv feststeht wann MPU und wann nicht.
Das tut es im Grundsatz defintiv und dein Anwalt hat durchaus Recht - vorausgesetzt du hast ihm ebenfalls mit geteilt, daß deine akte nicht sauber ist...

Fakt ist - die mpu unter 1.6‰ kann nicht allein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt angeordnet werden.
Da es bei dir zwar um Fahrlässigkeit geht, du jedoch einen Sachschaden verursacht hast, KANN(!) eine MPU erforderlich sein.
Dies erfährst jedoch nur von der fsst.



"Nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV rechtfertigt eine einmalige Trunkenheitsfahrt ohne das Hinzutreten weiterer aussagekräftiger Tatsachen erst ab einer BAK von 1,6 Promille die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Die strafgerichtliche Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt ist – wie die Bezugnahme in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV auf die unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe zeigt – kein eigenständiger, von der 1,6 Promille-Grenze unabhängiger Sachgrund für die Anforderung eines Gutachtens.

Im Strafverfahren ist der Täter bei einer Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) „in der Regel“, also ohne das Hinzutreten weiterer belastender Tatsachen, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB )."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
PI, ich sagte ja...dass ich mir vorstellen könnte, dass es umstände geben könnte, die FSST zu Zweifeln veranlassen könnten, die sie per MPU auch < 1,6 ausgeräumt wissen möchte...arcr11 hat ein weiteres beispiel in die runde geworfen
 
Also der Rotlichverstoß vor 8 Jahren ist natürlich schon getilgt.

MPU halte ich hier für sehr unwahrscheinlich:
Die TF selber lag unter 1,6 und auch die umstände (es kam zum Unfall was bedeutet das die Alkgewöhnung augenscheinlich nicht so groß ist, dazu noch ein verständlicher Grund der Weihanachtsfeier)
Auch nur ein einziger Voreintrag wegen Handynutzung.

Da kann ich mir nach der aktuellen Urteilslage weder eine Alk noch eine Verkehrsrechtliche MPU vorstellen.

Sperrfristverkürzung:
Ist leider extrem unter schiedlich geregelt je nach Bundesland da must du dich selber informieren.
Die Chancen sehe ich aber als recht gut ein wobei du da eigentlich schon sehr spät dran bist das jetzt erst damit anzufangen.
 
Also der Rotlichverstoß vor 8 Jahren ist natürlich schon getilgt.
Wie kommst du darauf? Das steht nachwievor in der akte, genau wie der Handy Verstoß.

Vergiss es, hatte was anderes vor Augen.
In der akte steht es dennoch und wird, wie alles andere, zur Entscheidung beitragen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Weil es seit 2014 keine Tilgungshemmung in dem Bereich mehr gibt und so die Tilgungsfrist:
2,5 Jahren beim einfacher Rotlichverstoß also ohne Fahrverbot (die 2,5Jahre gelten auch für den Handyverstoß)
5 Jahren beim qualifizierten Rotlichtverstoß mit einen Monat Fahrverbot

Selbst bei der sehr unwahrscheinlichen Verurteilung als Straftat §315C (dafür muß schon ein besonders rücksichtloses Verhalten und eine konkrete Gefährdung vorgeliegen haben) beträgt die Tilgung auch nur 5 Jahre ist also getilgt.

10 Jahre Tilgung gibt es halt im STVO Bereich eigentlich nur bei Alk/Drogen verurteilungen.
 
Wie komme ich am besten in Berlin an meine FS Akte dran um zu erfahren ob etwas anderes noch drin steht was negativ ausfallen könnte. Hätte sonst nichts außer ein Punkt mit Cellphone und vor 8 Jahren Rotlicht verstoß was mir einfällt. Gibt es einen Tipp?
Tipp ist ganz einfach du machst einen Termin aus zur Akteneinsicht was natürlich zu Corona zeiten etwas schwerer ist.
 
Hallo,
Danke erstmal für den Austausch.

@rübez.
Ich habe bis Heute auch Kaffesatzleserei betrieben komme leider auf zu viele Ergebnisse. Trotzdem hilft deine Anregung danke.

@arc11:
Ich kann schwer darüber entscheiden was schwerwiegend ist. Hab eher das Gefühl wenn die Nase nicht passt ist falsch Parken auch schwerwiegend. Man merkt nur das es Hardliner und Softliner gibt und das ganze bei einer Ermessungssache des einzelnen Sachbearbeiter endet.
darf diese nicht ohne Vorliegen weiterer Gründe die Beibringung einer MPU anordnen. "
Genau diese schwamigen Texte ergeben bei mir kein echtes Konstrukt. Wie nimmt man das nun an "ohne Vorliegen weiterer Gründe", die Texte lassen viel offen.

Das solltest du die entsprechenden Verantwortlichen fragen. Da bist du hier an der völlig falschen Adresse leider.
Die Hoffnung stirbt zu letzt. Vielleicht stößt man doch auf jemand der Lust hat Erfahrung auszutauschen bezüglich der Betrauung bei der Senatsverw. UMWELT Verkehr usw. Vielleicht schreibt ja jemand was. Ausserdem gibt es jetzt wohl ein Exoten im Forum.

Das tut es im Grundsatz defintiv und dein Anwalt hat durchaus Recht - vorausgesetzt du hast ihm ebenfalls mit geteilt, daß deine akte nicht sauber ist...
die meinten alles kein Problem mit den Einträgen, aber der nächste
behauptet wieder was anderes.

@Falo
Die TF selber lag unter 1,6 und auch die umstände (es kam zum Unfall was bedeutet das die Alkgewöhnung augenscheinlich nicht so groß ist,
Bei einer Erstberatung meinte die verkeherspsychologe ab 1,1promille kommt es schon zu starker zu alkoholgewöhnung. Der Anwalt meinte eher "normal " was das bedeutet keine Ahnung.

Ich gehe auch davon aus das die Eintragung eher weniger Gewichtung haben werden bez. Rotl und Handy.
Vermute eher der Unfall kann der Grund werden für eine MPU. Wenn ich die FS Akte habe bzw einsehen weiß ich mehr.
WoW toller Tipppp: Genau wegen Corona bekomme ich kein Termin leider. Bringt es was einfach persönlich hin zu gehen und zu fragen. Hier wäre ein Tipp angebracht auf den ich nicht kommen dürfte.

Sperrfristverkürzung:
Ist leider extrem unter schiedlich geregelt je nach Bundesland da must du dich selber informieren.
Die Chancen sehe ich aber als recht gut ein wobei du da eigentlich schon sehr spät dran bist das jetzt erst damit anzufangen
Da hat mich jemand ausgebremst dem ich vertraute mit der Behauptung erstmal abwarten bis der Strafbefehl kommt. Im Januar hatte ich mich angemeldet danach wurde ich ausgebremst leider. Bin selber schuld. Hätte weiter recherchieren sollen.

@ Max
DANKE DEIN WORT IN BEHÖRDEN OHREN

Morgen geht's zu Haaranalyse bei der Charité und Pima mit weiter führender Urin Abgabe. Ich mach einfach beides.

Mein Fahrplan ist jetzt ein Wiederspruch mit Rechtsfolge bedeutet für mich das ich den Strafbefehl zum Teil akzeptiere um dadurch ein schnellen Termin beim Richter um diesen davon überzeugen das ich geeignet bin im strassenverk. Teilzunehmen. Wiederspruch mit Rechtsfolge geht wohl ohne zu riskieren das die Strafe später schlechter ausfällt.
 
Zuletzt bearbeitet:
uups. jetzt bin ich verwirrt...erst geht es um MPU ja oder nein...und nun machst du screenings urin und Haar?
1) warum?
2) warum beides?
Über juristisches kann ich gar nichts sagen. Habe nur im Gefühl, dass wenn es um Alk im Straßenverkehr geht...hat man nicht wirklich wo einen echten fundierten Ansatz, oder?
 
Mein Fahrplan ist jetzt ein Wiederspruch mit Rechtsfolge bedeutet für mich das ich den Strafbefehl zum Teil akzeptiere um dadurch ein schnellen Termin beim Richter um diesen davon überzeugen das ich geeignet bin im strassenverk. Teilzunehmen.
Wie willst du das denn anstellen ?
 
Das sollte man von Anfang an machen wäre mein Tipp.
Ja kostet, für die Chance mit einer Sperrzeitverk. Früher an die FS zu gelangen lohnt sich die Investition vorab. Keine Ahnung ob MPU oder nicht trotzdem haben wird bei meinem Fall nicht schaden.
 
Wie willst du das denn anstellen ?
Das geht nur solange man in der Widerspruchszeit 14Tage widerspricht. Dann akzeptierst du das Strafmass zum Teil . Den Antrag auf Sperrzeitverkürzung spare ich mir dabei um Zeit zu sparen und nicht die bearbeitung eines neuen Antrages zu warten.
Weil ich das im Widerspruch machen werde. in der Verhanlung dem Richter zeigen muss das ich für den Verkeher wieder geeignet bin. Nach Widerspruch eines Strafbefehl geht es zum AG Tiergarten in meinem Falle.

Ja es kostet mich enorm, da ich finanziell keine starke rücklage habe. Leider geht es darum, das ich ohne den Pführerschein nicht mein Brot verdienen kann. Wie gesagt Max und Rübe sogar hier und in meinen Recherchen bekomme ich keine konkrter Antwort auf mpu ja oder nein. Legt jem. seine Hand ins Feuer dafür glaube nicht. 3 Monate bedeuten gerade für mich sehr viel da ich in der Zeit wieder arbeiten kann und nicht in eine schuldenfalle rutsche und das Risiko Hartz vier will ich einfach nicht als gesunder Mensch.

@Max
Du bist mpu Profi sehe ich gerade

Bis die Frsge Ja oder Nein geklärt wird lieg ich im Grab. Kann einfach nicht mehr muss konkrete Punkte haben. Ein Richter kann ich nur mit Abstinienznachweis überzeugen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben