Alkohol/MPU/Fragestellung...

Ricco3

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Forum MPU

Hallo liebe Mitglieder ...

Bin 44 Jahre und komme aus NRW


Mein Anliegen besteht darin was mir jetzt für Auflagen passieren.





Tat 1.) 2004 fahrlässige Trunkenheit in Verkehr

Vergehen Paragraphen 316 Abs.1 u.2, 69a StGB

Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10€

Fahrerlaubnis entzogen 6 Monate Sperrfrist

MPU ist angefordert und bestanden ...

Promille 1.91





Tat 2.) 2009 fahrlässige Straßenverkehrgefährdung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Vergehen nach Paragraphen 142 Abs.1 Nr. 1, 315c Abs.1 Nr. 1a, Abs.3 Nr. 2, 53, 69 Abs.1, 69a StGB

Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu 10€

Fahrerlaubnis entzogen und 9 Monate Sperre

Promille um 11:18 Uhr und 11:51 Uhr Blutprobe von 1,35 und 1,28 zur Tatzeit ergeben.



2018 habe ich versucht einen Antrag zu stellen mit der Aufforderung zur MPU die ich leider nicht bestand

auch nicht abgegeben habe da ich den Antrag schriftlich zurückgezogen hab. (steht aber auch in Führerscheinakte)



Fragestellung 2018 : Ist zu erwarten, dass sie auch zukünftig ein (Kraft-)Fahrzeug unter einem die

Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen werden und/oder

liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen

vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen XXXX in Frage stellt?





Habe mir Auskunft aus dem Fahreignungsregister ( FAER ) besorgt dort stehen 2 Entscheidungen drin :

vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO Paragraph 111a und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ....



Akteneinsicht habe ich auch gemacht die haben mir eine Kopie mitgegeben dort steht aber noch alles drin ...





Habe Anfang der Woche einfach auf gut Glück ein Neuantrag gestellt ....



Womit ist jetzt zu rechnen ?





Würde mich über antworten freuen die mir vielleicht ein bisschen die Kopfschmerzen mindern. Vielen Dank
 
Hallo Ricco3,

willkommen im Forum.

Sorry, aber etwas anderes als das VP können wir hier auch nicht antworten
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Die TF aus 2004 war mit der Neuerteilung in 2014 getilgt. Für die TF in 2009 gab es aufgrund der BAK mE unter 1,6 keine rechtliche Grundlage.:smiley2204:
Insofern würde auch ich zu einer MPU-Aufforderung mit verkehrsrechtlicher Fragestellung tendieren.

Wie ich im anderen Thread gelesen habe schreibt dein SB jedoch:

Die positive Prognose des Damaligen medizinisch-psychologischen Gutachtens
ist daher in Frage zu stellen.

Auf Grund des o.a. Sachverhaltes bestehen jedoch erhebliche Bedenken an ihrer
Kraftfahreignung.

Das ist in meinen Augen ein "dicker Hund", sich auf eine längst getilgte TF zu beziehen. Ich an deiner Stelle würde mir einen RA suchen der sich mit Verwaltungsrecht (insbesondere Fahrerlaubnisrecht) auskennt. Der muss mW noch nicht mal in deiner Nähe ansässig sein, sondern kann auch notfalls brieflich agieren....
 
Natürlich werde ich machen ....

Was mich aber jetzt noch beschäftigt ist das von 2004 ist doch wegen 2009 auf 15 Jahre verlängert worden da es innerhalb von 5 Jahren gewesen ist ...


und gilt das jetzt als Wiederholungstäter da ich Alkohol im Verkehr hatte mit unerlaubtes entfernen vom Unfallort??? Da es ja zwei Straftaten sind

beste Grüße Ricco
 
Natürlich werde ich machen ....

Was mich aber jetzt noch beschäftigt ist das von 2004 ist doch wegen 2009 auf 15 Jahre verlängert worden da es innerhalb von 5 Jahren gewesen ist ...


und gilt das jetzt als Wiederholungstäter da ich Alkohol im Verkehr hatte mit unerlaubtes entfernen vom Unfallort??? Da es ja zwei Straftaten sind

beste Grüße Ricco
Noch etwas vergessen .... und oder wird es jetzt als Ersttäter gehandhabt ??
 
Hallo Ricco,
Was mich aber jetzt noch beschäftigt ist das von 2004 ist doch wegen 2009 auf 15 Jahre verlängert worden da es innerhalb von 5 Jahren gewesen ist ...
seit der letzten "Reform" wird die Tilgung der Straftaten nicht mehr durch neue Taten gehemmt, sondern jedes Delikt "verjährt" für sich.
Neues Punktesystem seit dem 1. Mai 2014
und gilt das jetzt als Wiederholungstäter da ich Alkohol im Verkehr hatte mit unerlaubtes entfernen vom Unfallort??? Da es ja zwei Straftaten sind
Als WHT nicht, aber es könnte zu einer verkehrsrechtlichen Fragestellung kommen bei der dein Alk.konsum eine nicht unerhebliche Rolle spielen würde...
 
Hallo Ricco,

seit der letzten "Reform" wird die Tilgung der Straftaten nicht mehr durch neue Taten gehemmt, sondern jedes Delikt "verjährt" für sich.
Neues Punktesystem seit dem 1. Mai 2014

Als WHT nicht, aber es könnte zu einer verkehrsrechtlichen Fragestellung kommen bei der dein Alk.konsum eine nicht unerhebliche Rolle spielen würde...
Guten Morgen Nancy danke für deine Antwort...

also bedeutet es die SB hätte es 2018 garnicht verwerten dürfen ? Wenn ja was kann ich dagegen tun ?
 
Jetzt nach 2 Jahren wohl nichts mehr... :smiley2204:

Du hast ja einen neuen Antrag gestellt, lass uns jetzt erstmal abwarten was die Behörde verlangt...
Wenn wieder eine MPU-Aufforderung mit Alk.fragestellung kommt, würde ich vermutlich erstmal das Gespräch mit dem Leiter der FSSt. suchen und wenn das nicht "fruchtet".....
Ich an deiner Stelle würde mir einen RA suchen der sich mit Verwaltungsrecht (insbesondere Fahrerlaubnisrecht) auskennt. Der muss mW noch nicht mal in deiner Nähe ansässig sein, sondern kann auch notfalls brieflich agieren....
Evtl. lohnt es sich (falls noch nicht vorhanden) eine KFZ-Rechtsschutzversicherung abzuschließen...
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@Nancy vielen lieben Dank für deine Antworten ...

Ich warte jetzt mal ab was für ne Auflage kommt und werde euch auf dem laufenden halten ...

Beste Grüße
 
Hallo liebe @Nancy

habe ja gesagt ich werde euch auf dem laufenden halten

hatte gestern ein Telefonat mit der Vorgesetzten sie meinte das meine Akte noch nicht bearbeitet wurde aber da sie diese jetzt zur Hand hat würde sie es sofort bearbeiten und hat mir versichert keine MPU anzuordnen nur theoretisch u. Praktische Prüfung abzulegen da ich 10 Jahre keine Lappen hatte.... sie meinte auch das ich Anfang nächster Woche den Brief im Kasten habe um eine Fahrschule auszusuchen ....


ich danke dir sehr herzlich für deine Beiträge und Unterstützung wünsche allen hier alles gute und sehr viel Glück

Beste Grüße Ricco
 
da bin ich nochmal .... mir wurde versehentlich eine vorläufige Fahrerlaubnis zugeschickt obwohl mir die Sachbearbeiterin am Telefon gesagt hat ich müsste eine Prüfung ablegen ... hab dort angerufen und sie meinte ich müsste es wieder abgeben und erst die Prüfung machen da ein Fehler beim bearbeiten meiner Akte gewesen sei ...

Also ist es doch so das die Sachbearbeiter selber entscheiden können was sie machen .... weil wenn ich nicht angerufen hätte wäre ich gefahren und niemanden wäre etwas aufgefallen ... sehe ich es richtig ???

beste Grüße ricco
 
Hallo Ricco3,

einen gewissen Ermessensspielraum haben die SB - ja.
Aber wie deine SB dir am Telefon gesagt hat, handelte es sich ja um ein Versehen (evtl. um eine Verwechslung) und sie hat es richtig gestellt.
Ob es in nächster Zukunft aufgefallen wäre dass dir der FS "unrechtmäßig" zugeschickt wurde, steht allerdings in den Sternen...
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Da bin ich wieder ...

also sie meinte zu mir das 2018 es richtig gewesen ist mir eine MPU anzuordnen da ich wegen einer speerfrist es sich um 2009 verlängert hat .... habe ihr gesagt das es ein neues gesetzt 1.05.2014 gibt sagte sie mir ja wegen einer Sperre die hatte deswegen und es wäre kompliziert gewesen alles ... sie hätte auch mit ihrer Vorgesetzten gesprochen die wäre richtig helle im Kopf und hätte es bestätigt ....

Jetzt die Frage kann ich da noch gegen angehen weil dann wäre es ja schon der zweite Fehler was mir geschehen ist von der Behörde ....

Beste Grüße
 
Hallo Ricco,

die Frage ist was du dir von einem "dagegen angehen" versprechen würdest?
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