Forum MPU
Hallo liebe Mitglieder ...
Bin 44 Jahre und komme aus NRW
Mein Anliegen besteht darin was mir jetzt für Auflagen passieren.
Tat 1.) 2004 fahrlässige Trunkenheit in Verkehr
Vergehen Paragraphen 316 Abs.1 u.2, 69a StGB
Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10€
Fahrerlaubnis entzogen 6 Monate Sperrfrist
MPU ist angefordert und bestanden ...
Promille 1.91
Tat 2.) 2009 fahrlässige Straßenverkehrgefährdung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Vergehen nach Paragraphen 142 Abs.1 Nr. 1, 315c Abs.1 Nr. 1a, Abs.3 Nr. 2, 53, 69 Abs.1, 69a StGB
Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu 10€
Fahrerlaubnis entzogen und 9 Monate Sperre
Promille um 11:18 Uhr und 11:51 Uhr Blutprobe von 1,35 und 1,28 zur Tatzeit ergeben.
2018 habe ich versucht einen Antrag zu stellen mit der Aufforderung zur MPU die ich leider nicht bestand
auch nicht abgegeben habe da ich den Antrag schriftlich zurückgezogen hab. (steht aber auch in Führerscheinakte)
Fragestellung 2018 : Ist zu erwarten, dass sie auch zukünftig ein (Kraft-)Fahrzeug unter einem die
Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen werden und/oder
liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen
vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen XXXX in Frage stellt?
Habe mir Auskunft aus dem Fahreignungsregister ( FAER ) besorgt dort stehen 2 Entscheidungen drin :
vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO Paragraph 111a und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ....
Akteneinsicht habe ich auch gemacht die haben mir eine Kopie mitgegeben dort steht aber noch alles drin ...
Habe Anfang der Woche einfach auf gut Glück ein Neuantrag gestellt ....
Womit ist jetzt zu rechnen ?
Würde mich über antworten freuen die mir vielleicht ein bisschen die Kopfschmerzen mindern. Vielen Dank
Hallo liebe Mitglieder ...
Bin 44 Jahre und komme aus NRW
Mein Anliegen besteht darin was mir jetzt für Auflagen passieren.
Tat 1.) 2004 fahrlässige Trunkenheit in Verkehr
Vergehen Paragraphen 316 Abs.1 u.2, 69a StGB
Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10€
Fahrerlaubnis entzogen 6 Monate Sperrfrist
MPU ist angefordert und bestanden ...
Promille 1.91
Tat 2.) 2009 fahrlässige Straßenverkehrgefährdung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Vergehen nach Paragraphen 142 Abs.1 Nr. 1, 315c Abs.1 Nr. 1a, Abs.3 Nr. 2, 53, 69 Abs.1, 69a StGB
Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu 10€
Fahrerlaubnis entzogen und 9 Monate Sperre
Promille um 11:18 Uhr und 11:51 Uhr Blutprobe von 1,35 und 1,28 zur Tatzeit ergeben.
2018 habe ich versucht einen Antrag zu stellen mit der Aufforderung zur MPU die ich leider nicht bestand
auch nicht abgegeben habe da ich den Antrag schriftlich zurückgezogen hab. (steht aber auch in Führerscheinakte)
Fragestellung 2018 : Ist zu erwarten, dass sie auch zukünftig ein (Kraft-)Fahrzeug unter einem die
Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen werden und/oder
liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen
vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen XXXX in Frage stellt?
Habe mir Auskunft aus dem Fahreignungsregister ( FAER ) besorgt dort stehen 2 Entscheidungen drin :
vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO Paragraph 111a und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ....
Akteneinsicht habe ich auch gemacht die haben mir eine Kopie mitgegeben dort steht aber noch alles drin ...
Habe Anfang der Woche einfach auf gut Glück ein Neuantrag gestellt ....
Womit ist jetzt zu rechnen ?
Würde mich über antworten freuen die mir vielleicht ein bisschen die Kopfschmerzen mindern. Vielen Dank