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MPU außerhalb des Straßenverkehrs

Buechse

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Erstmal mein Profil:
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,76
Gewicht: 76 kg
Alter: 32

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 10.01
BAK: 2,71
Trinkbeginn: weiß ich nicht mehr
Trinkende: 20:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 20:31

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen:nein
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: aktuell nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Besteht ein L
Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit

Bundesland:

SH
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: JA, angepasst auf den folgenden Tag/Tage. Rechne mir aus was ich trinken kann
Ich lebe abstinent seit: x

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

Zuletzt in der Klinik 178 gamma

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja
Selbsthilfegruppe (SHG): Ja ( zur Zeit online)
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: bereits gehabt
Keine Ahnung:

MPU
Datum: offen
Welche Stelle (MPI): offen
Schon bezahlt?: offen
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: nein
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine Punkte, eine Schlägerei unter Alkohol


Moin,

Habe heute einen Brief bekommen in dem ich aufgefordert werde eine MPU zu machen. Wurde am 10.01 aufgrund von suizidalen Gedanken mit einem AAK von 2.71 Promille in die Entzugsklinik gebracht. War aber nie auffällig im Straßenverkehr.

Daher die Frage ob das zulässig ist?
 
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klingt doof, aber so du eine FE hast und in welchem Zusammenhang auch immer du mit dem wert polizeilich vermerkt wurdest...darf die behörde allgemein zweifel an deiner eignung anmelden
 
Hallo, das ist ja mal eine sehr spezielle Frage kann mir das in dieser Form eigentlich gar nicht vorstellen. Bist du ganz sicher das du nicht gefahren bist, im Auto gesessen hast oder vielleicht jemandem erzählt das du dich z.B. mit dem Auto umbringen willst? Normalerweise müsste etwas vorgefallen sein was die mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbinden.
Auch schon aus Datenschutzgründen kann so ein Vorfall nicht einfach so weitergeleitet werden
 
Hallo, das ist ja mal eine sehr spezielle Frage kann mir das in dieser Form eigentlich gar nicht vorstellen. Bist du ganz sicher das du nicht gefahren bist, im Auto gesessen hast oder vielleicht jemandem erzählt das du dich z.B. mit dem Auto umbringen willst? Normalerweise müsste etwas vorgefallen sein was die mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbinden.
Auch schon aus Datenschutzgründen kann so ein Vorfall nicht einfach so weitergeleitet werden
Ja ganz sicher. Ich wurde auf den ausdrücklichen Wunsch meinerseits meiner Tante gegenüber den Notruf zu kontaktieren in die Klinik eingewiesen
 
Also ich denke das viele mit einem hohem Promillewert auch mal auffällig werden z.B. Karneval oder bei einem Junggesellenabschied die bekommen ja dann auch nicht direkt die Aufforderung zur MPU. Hast du sowas vielleicht schon öfter gemacht bzw. öfter polizeilich wegen Alkohol aufgefallen? Vorsorglich würde ich an deiner Stelle erstmal keinen Alkohol mehr trinken
 
Bin bisher einmal auffällig wegen Alkohol gewesen. An dem Abend hab ich 3 Menschen verprügelt und musste dafür ordentlich Strafe zahlen, auch wenn ich mich an die Tat selbst nicht erinnere. Davon ab bin ich nicht weiter aufgefallen
 
Servus @Buechse,
aus deinen Angaben lässt sich folgendes Bild von dir ableiten, was wohl die Eignungszweifel ausgelöst hat:
Mehrfache Auffälligkeit unter Alkoholeinfluss bei sehr hoher Trinkfestigkeit in Verbindung mit aggressivem Verhalten und erhöhter Suizidalität.
Dass dieses Bild nicht ganz zu den Grundprinzipien des Straßenverkehrs (Vorsicht und Rücksichtnahme) passt, braucht nicht weiter erläutert werden.
Es würde mich nicht einmal wundern, wenn es sich hier um eine mehrfache Fragestellung handelt. Um das einzuschätzen, bräuchten wir den Originalwortlaut der gesamten Fragestellung.
Dass bei deinem Pegel 12 Monate Pflicht-AB das Minimum sind, sollte klar sein.
Das Trinken solltest du jedenfalls sofort einstellen, ggf. mit entsprechender Hilfe.
 
In deinem Fragebogen steht ja das Du bereits eine Therapie gemacht hast von daher ist wohl eine Abhängigkeit aktenkundig. Dann dürfte es noch mehr als 12 Monate Abstinenz mit sich bringen.
 
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