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Alkoholfahrt (über 1,6 Promille) mit dem Fahrrad - Welche Konsequenzen drohen?

elbastiano

Neuer Benutzer
Hallo zusammen. Ich bin kürzlich mit über 1,6 Promille Fahrrad gefahren und von der Polizei angehalten worde. Ich bin gerade ein wenig überfordert, da ich nicht weiß was nun auf mich zukommt.

Wie hoch wird die Geldstrafe in etwa ausfallen (2000 € oder mehr)?
Muss ich zwingend zur MPU?
Wie stehen die Chancen, dass ich meinen Auto-Führerschein verliere?
Wann bekomme ich Post von den Behörden / Gerichten?
Wie ist der genaue Ablauf?
Wie sollte ich mich vorbereiten?
Sollte ich gar einen Anwalt konsultieren, der vielleicht noch ein bisschen was mildert?

Über Antworten freue ich mich sehr.
 
Servus

1. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach Einkommen. 45-50 Tagessätzen...
2. Ja
3. Du musst leider deine Führerschein abgeben oder positivem Gutachten mitbringen
4. Ungefähr nach zwei Wochen.
 
Punkt 3 ist nicht korrekt! Normalerweise wird bei TF mit dem Fahrrad der Führerschein bis zur MPU belassen.

5. Zwischen der TF und der MPU müssen mindestens 6 Monate liegen, damit du eine reelle Chance auf ein positives Gutachten hast. Deshalb keine schlafenden Hunde wecken (Führerscheinstelle).
 
@x100f wollte mich hiermit nochmal ausdrücklich für die wertvollen Tips, auch via Email, bedanken.

@elbastiano das Thema Fahrrad ist nicht normiert. Hier siehst eine gute Beschreibung hierzu.
1. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach Einkommen. 45-50 Tagessätzen...
wird sich eher auf ca. 20-30 Tagessätze belaufen. Für den Strafbefehl wird das Einkommen geschätzt, idR erheblich günstiger zum reellen Einkommen. ich will einfach mal schätzen, landest bei ca. 1000€
Nachdem Du 6 Monate mindestens Zeit erreichen mußt, um überhaupt die Mpu zu bestehen, empfiehlt es sich Einspruch gegen den SB zu legen. Damit gewinnst dann 2-3 Monate bis der GT steht. Hierzu benötigst allerdings einen Anwalt.
 
so, mal klaretext aus meiner sicht. Selbes delikt am eigenen Leibe erfahren:
1) Die Geldstrafe wird definitiv das geringste Übel. Üblicherweise 15-30 Tagessätze. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen. Wenn du nichts angibst im Schreiben der Polizei, dann wirst das geschätzt...Da kannst halt gewinnen oder verlieren....ich bin bei der wahrheit geblieben
2) die aufforderung zur Mpu ist so sicher wie das amen in der kirche
3) das kommt ganz auf deine fsst an und wie du dich vorbereitest. Ab Aufforderung wird dir i.d.R. eine frist von 2-3 Monaten eigeräumt ein pos. gutachten vorzulegen. Wann die aufforderung kommt, ist randomisiert und gehorcht keiner regelmäßigkeit. meine fsst hat ca. 6 wochen nach tf reagiert (also quasi direkt nach offiziellem analyseergebnis der BAK). Jetzt kommt es darauf an wieviel BAK du hattest etc. und ob du Strategie KT oder nachweispflichtige Abstinenz brauchst. beim mildesten Fall wird vorausgesetzt, 6 Monate aktiven Sinneswandel vollzogen zu haben (KT). mit Zusendung des GA etc. sollten also ca. 7- 8 Monate geplant werden ab TF. Entsprechend dieser Planung kannst dann abschätzen, ob du FS zum Fristende kostenfrei abgibst, oder halt nicht. Wenn nicht, dann ergeht in einer Zeit x ein kostenpflichtiger entzugsbescheid (ich habe nicht freiwillig abgegeben und damit für 140 EUR entzugsbescheid 6 wochen gewonnen)
Achtung: auf keinen fall eine frühzeitige MPU machen, nur weil eine frist der fsst das so suggeriert um den fs zu behalten!!!!
Ob und wie lange hängt also von den Laufzeiten der behörden ab und welche strategie KT/AB für dich zutreffen würde
KT/AB ist allerdings ein separates, ebenso schwieriges thema...
4) wie 3)...völlig randomisiert. Polizei-Post sollte innerhal von 6 Wochen erledigt sein (exekutive). Wann die Verwaltung (fsst) mit aufforderung mpu oder wann die justiz (judikative) reagiert ist definitiv unklar. wichtig: Trenne unbedingt die zuständigkeiten Polizei/justiz (strafe) von Verwaltung (fahreignung). die haben nichts miteinander zu tun außer akten und protokolle auszutauschen
5) siehe 3) und 4)
6) kommt auf die details drauf an....
7) wenn du der meinung bist zusätzlich Geld ausgeben zu wollen, kannst du das gerne tun....die strafrechtlichen Folgen für delikt auf fahrrad sind überschaubar, da brauchts keinen Anwalt. Auf die Verwaltung und aufforderung zur mpu durch fsst hat er keinen einfluß.

mein persönliches Beispiel:
- TF: ende August
- Protokoll Polizei und Analyse BAK: mitte Oktober (Reagieren, aber nur mit Name, Wohnort und ggf. Einkünfte (siehe 1.). Keine inhaltliche Äußerungen !
- Aufforderung GA durch fsst c. 1 Woche später mit frist ca. Nikolaus, andernfalls FS- Entzug
- (frist inhaltlich nicht einhaltbar....interessiert fsst aber nicht)
- frist verstreichen lassen
- Ende Januar Entzugsbescheid
- Mitte März 'MPU
- Anfang April pos. Gutachten
- nach Prüfung durch fsst. Mitte april neuen FS
- strafbefehl: Juni (nachdem ich schon neuen fs hatte)

--> in Summe: 2,5 Monate ohne FS

Achtung: die zeitachse ist fallabhängig völlig randomisiert
 
Moin,

die Zeitschiene von Rübezahl ist schon realistischer.
Je nachdem wie die Zeiten tatsächlich liegen könntest du ein Wenig mit dem Fall "spielen", z.B. einen Einspruch einlegen, dann wird eine Hauptverhandlung angesetzt, dann mit triftigem Grund Termin verschieben, ...

Ab dem Augenblick, in dem dir die FST den Lappen madig macht und mit der MPU-Aufforderung ankommt, hast wenig Spielraum. Da wird eine Frist gesetzt, die du in den wenigsten Fällen verlängern kannst. Probieren schadet jedoch nicht, den Fall gab es schon.

Allerdings aufpassen mit der FST-Frist, wenn du den Antrag laufen und die Frist einfach verstreichen lässt, dann wird dir der Antrag auf Neuerteilung verweigert und das wird aktenkundig. Auch wenn das nicht direkt verwertbar ist, wird der Gutachter dann erst mal annehmen, dass es eine erfolglose MPU gab, das würde ich eher versuchen zu vermeiden. Eher am letzten Tag den Antrag auf Neuerteilung zurückziehen.

Allerdings sehe ich deine Chancen, eine MPU in weniger als 6 Monaten zu bestehen, als eher übersichtlich an, am Ende würde ich vermuten, dass dein Fall ähnlich ablaufen könnte, wie von Rübezahl dargestellt. Wenn du Glück hast, dauert alles hier und da eine Woche länger und du kommst vielleicht komplett durch. Allerdings dabei auch nie vergessen, zwischen MPU und vorliegendem Gutachten können in der Praxis auch mal 4 oder 6 Wochen liegen...

Auf einem andern Blatt steht aber, was du an Aufarbeitung leisten solltest, dazu gerne mal den Fragebogen bearbeiten (erst mal den kurzen, dann den langen), dann sehen wir mal wo du gerade stehst und können dir gezielter für die MPU helfen.

viele grüsse,
rüdscher
 
@rüdscher: wogegen sollte man einspruch einlegen? was hat der Handlungsstrang Justitia mit dem der Verwaltung Fsst (mpu aufforderung zu tun? NICHTS. Was meinst du mit "übersichtlich"??? Unter 6 Monate = keine chance. je nach problemtiefe halt länger.
Aufarbeitung habe ich vorausgesetzt...
 
Punkt 3 ist nicht korrekt! Normalerweise wird bei TF mit dem Fahrrad der Führerschein bis zur MPU belassen.

5. Zwischen der TF und der MPU müssen mindestens 6 Monate liegen, damit du eine reelle Chance auf ein positives Gutachten hast. Deshalb keine schlafenden Hunde wecken (Führerscheinstelle).
Danke für deine schnelle Antwort. Kannst du mir noch erklären, wofür TF steht? Hab das so oft gelesen aber nichts gefunden.

doppeltes Zitat gelöscht *Nancy*
 
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